- Kooptation
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Kooptation (lat. cooptatio), auch Kooption oder Kooptierung, ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer Gemeinschaft.
Sie ist in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Verbänden und stark in Unternehmen in Gebrauch.
Sie bezeichnet die Möglichkeit von Einrichtungen, Gremien oder Organen, selbst Nachfolger für ausgeschiedene Mitglieder oder zusätzliche Mitglieder zu wählen. Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es darum geht, Personen mit besonderer Sachkenntnis oder Vertreter befreundeter Organisationen in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren. Kooptation schafft geschlossene und kohäsive Gruppen, die meistens ihresgleichen rekrutieren und Andersdenkende durch die eigene Einigkeit ausschließen.
Beispiele für rechtliche Formen der Kooptation:
- Senatoren des Römischen Senats
- Nachfolgeregelung in der spätrömischen Tetrarchie des 3. Jahrhunderts nach Christus
- Hochschullehrer als Angehörige der Fakultäten bzw. Fachbereiche von Universitäten und Fachhochschulen
- Mitglieder der Logen der Freimaurer (siehe auch: Kugelung)
- Rotary, Kiwanis, Lions-Club (siehe Aufnahmemodus)
- Mitglieder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
- Mitglieder eines Stiftungsvorstandes oder -beirates
- Mitglieder der Académie Française
- Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees
- Kooptierte Mitglieder der Vollversammlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern
Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Repräsentativorganen wäre das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hätte sie einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter, da Entscheidungsträger nicht stimmberechtigte Personen vertreten würden.
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