- Kurmark
-
Die Kurmark, ältere Schreibweise auch Churmark, war eine seit 1640 fest bestehende historische Bezeichnung für das westliche Kerngebiet der Mark Brandenburg, die die Kurlande der seit 1356 festgelegten brandenburgischen Kurfürstenwürde repräsentierte.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsgeschichte
Bis 1535 war das Kurfürstentum und die Mark Brandenburg als ein Reichslehen umfassender Besitzstand der Hohenzollern territorial deckungsgleich.
Diese änderte sich erst durch die Landesteilung von 1535 zwischen Joachim II., der die Mark Brandenburg erhielt und Markgraf Johann, der die Neumark und weitere Randgebiete wie Cottbus erhielt. Der Begriff Kurmark blieb in dieser Zeit auf die Mark Brandenburg beschränkt. Auch nachdem Mark und Neumark wiedervereinigt wurden, blieben die landes- und ständische Verwaltung beider Teile bestehen. So war die übliche Bezeichnung für das Gesamte brandenburgische Gebiet Chur und Mark Brandenburg. Gegebenenfalls wurden Zusätze wie diesseits beziehungsweise jenseits der Oder gebraucht um Unklarheiten über die geografischen Ausdehnungen im jeweiligen Kontext auszuräumen.
Die Bezeichnung Churmark ist erst seit 1640 nicht mehr eindeutig zuordenbar. Anfänglich synonym für den Begriff Chur und Mark Brandenburg verwendet, wurde er zusehend nur für die westliche Hälfte benutzt. In der Bezeichnung Churmark wurde, bedingt durch diverse territoriale Zugewinne, ab 1648 in der Regel die Neumark nicht mit inbegriffen. Während man im 18. Jahrhundert für die ganze Mark die Bezeichnung Chur und Neumark verwendete.
Generalsuperintendentur Kurmark
Die Evangelische Kirche in Preußen, die in neun Kirchenprovinzen untergliedert war, unterteilte diese wiederum in Generalsuperintendenturen. Für den Norden, Nordwesten und Westen (v.a. Regierungsbezirk Potsdam) der Kirchenprovinz Mark Brandenburg bestand die Generalsuperintendentur Kurmark mit Sitz in Potsdam. Die Bezeichnung Generalsuperintendent der Kurmark schloss dabei an die Amtsbezeichnung früherer Generalsuperintendenten an, die fürs gesamte Kurfürstentum Brandenburg (jedoch ohne Brandenburg-Schwedt oder Pommern) mit Sitz in Berlin amtierten. In der Kirchenprovinz Mark Brandenburg bestanden zwei weitere Generalsuperintendenturen je eine für das Stadtgebiet Berlin und die Neumark-Niederlausitz mit Sitz in Cottbus. Die Generalsuperintendentur Kurmark wurde 1829 eingerichtet und bestand – mit der Unterbrechung von 1933 bis 1945, als Propsteien an die Stelle der Generalsuperintendenturen traten – bis 1949. Danach wurde ihr Gebiet zu Gunsten der 1945 um Ostbrandenburg verkleinerten Generalsuperintendentur in Cottbus verkleinert und der Sitz nach Neuruppin verlegt sowie der Name in Generalsuperintendentur Neuruppin geändert.
Generalsuperintenden der Kurmark ab 1829
- 1829 - 1853: Daniel Amadeus Gottlieb Neander; in Personalunion war er von 1823 bis 1865 Propst der Petrikirche (Berlin-Cölln).
- 1853 - 1873: Wilhelm Hoffmann, auch Hofprediger
- 1873 - 1879: ?
- 1879 - 1891: Theodor Johannes Rudolf Kögel, ab 1863 auch Hofprediger zu Berlin
- 1892 - 1903: Ernst Hermann (von) Dryander (*1843-1922*)
- 1903 - 1921: David Hennig Paul Köhler (*1848-1926*)
- 1921 - 1924: Karl Theodor Georg Axenfeld (*1869-1924*)
- 1925 - 1933: Otto Dibelius, durch den preußischen Staatskommissar für Kirchenangelegenheiten August Jäger - wider die Kirchenordnung - beurlaubt
- 1933 - 1936: Propst Fritz Loerzer (*1893-1952*)
- 1936 - 1939: Propst Georg Heimerdinger (*1875-1967*)
- 1939 - 1945: Propst Fritz Loerzer
- Mitte 1934 - 1946: Otto Dibelius; er ignorierte die Beurlaubung und amtierte weiter, wurde jedoch nur in den Kirchengemeinden, die zur Bekennenden Kirche hielten, akzeptiert; 1945 bestätigte die provisorisch gebildete Kirchenleitung (der Beirat) Dibelius als Generalsuperintendenten. Der Beirat beauftragte Dibelius zudem die vakanten Generalsuperintendenturen Berlin und Neumark-Niederlausitz vertretungsweise zu übernehmen.
- 1946 - 1949: Walter Braun (*1892–1973*)
Territoriale Gliederung
Die Kurmark bestehend aus den Landesteilen:
- Altmark
- Mittelmark
- Uckermark
- Prignitz
- Herrschaft Ruppin und Land Lebus
- Herrschaft Beeskow (seit 1575)
- Herrschaft Storkow (seit 1575)
Nicht dazugehörig war die Neumark und die Lausitz. Die Kurmark umfasste 1804 434 Quadratmeilen, die Neumark 206 Quadratmeilen und die gesamte Mark Brandenburg 640 Quadratmeilen.
Siehe auch
- Friedrich von Görne (1670-1746)
Literatur
- Johannes Schultze: Die Mark Brandenburg, Bd. 1-5, Berlin 1961-69 (2. unv. Aufl. in einem Band 1989). Die Definition der Kurmark befindet sich im Band 5 S. 9-11.
- Samuel Buchholtz, Johann Peter Süssmilch, Johann Friedrich Heynatz: Versuch einer Geschichte der Churmarck Brandenburg von der ersten Erscheinung der deutschen Sennonen an bis auf jetzige Zeiten. Veröffentlicht von F.W. Birnstiel, 1767
Kategorien:- Brandenburgische Geschichte
- Historisches Territorium (Deutschland)
Wikimedia Foundation.