Laienschwester

Laienschwester

Laienschwester war eine Form des Lebens für eine Ordensschwester innerhalb einer Ordensgemeinschaft.

Im Gegensatz zu den Chorschwestern, die auch als Lehrerinnen oder im Studium aktiv waren, waren die Laienschwestern für die einfachen, zumeist körperlich anstrengenden, Arbeiten in Haus und Garten zuständig oder betreuten in Orden mit sogenannter päpstlicher Klausur die Pforte bzw. führten Besorgungen durch.

Die Unterscheidung zwischen Chor- und Laienschwestern gab es nur in den monastischen und einigen aktiven Orden. Sie beruhte ursprünglich einmal darauf, dass die Chorschwestern früher häufig adlig waren und lesen konnten, während die Laienschwestern dies oft nicht konnten und meist auch weniger gebildet waren. Die Chorschwestern hatten umfangreichere Gebetsverpflichtungen und beteten das große Chorgebet in lateinischer Sprache, die Laienschwestern beteten demgegenüber ein im Umfang und Aufwand reduziertes Stundengebet in der Landessprache bzw. mancherorts statt der Tagzeiten des Stundengebets deutsche Vaterunser oder Rosenkranzgesätze. Im Gegensatz zu den Chorschwestern legten Laienschwestern statt feierlichen oft nur einfache Gelübde ab.

Die Laienschwestern unterschieden sich von den Chorschwestern auch durch eine andere Tracht. In einigen Ordensgemeinschaften hatten sie kein Stimmrecht im Kapitel.

Im Zuge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils wurden die Ordensgemeinschaften vom Heiligen Stuhl aufgefordert, sich vermehrt ihren Ursprüngen zuzuwenden und ihre Konstitutionen zu erneuern. Daher wurde die Unterscheidung in Chor- und Laienschwestern aufgehoben. Heute sind alle Mitglieder eines Konvents mit feierlicher Profess im Kapitel stimmberechtigt, haben die gleichen Rechte und Gebetsverpflichtungen.

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