- Landesrundfunkzentrale
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Die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (abgekürzt LRZ) ist eine der 14 Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der 1991 auf der Grundlage des Landesrundfunkgesetzes (RundfG-M-V) errichteten Landesrundfunkzentrale ist Schwerin.
Ihre Aufgabe ist die Förderung, Mitentwicklung und Mitgestaltung des privaten Rundfunks in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist zuständig für die Zulassung und Kontrolle privater Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie von Mediendiensten innerhalb des Bundeslandes. Weitere Aufgaben sind die Förderung der Medienkompetenz der Bürger, des selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgangs mit den Medien. Dazu gehört der Betrieb von Offenen Kanälen.
Die Organe der LRZ sind der Landesrundfunkausschuss mit 11 Mitgliedern und der Direktor. Die Wahl der Mitglieder des Landesrundfunkausschusses erfolgt durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Direktor ist verantwortlich für die laufende Geschäftsführung. Direktor der LRZ ist seit 2004 Uwe Hornauer.
Die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM).
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