Thüringer Landesmedienanstalt

Thüringer Landesmedienanstalt

Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist die Landesmedienanstalt des Landes Thüringen. Sie lässt private Radio- und Fernsehveranstalter mit Sitz in Thüringen zu und beaufsichtigt die Einhaltung medienrechtlicher Regeln zu Jugendschutz und Werbung, zur Wahrung der Meinungsvielfalt und der Programmgrundsätze. Im gleichen Gebäude wie die TLM ist die die gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten "KJM" (Kommission für Jugendmedienschutz) angesiedelt. Sie ist unter Anderem zuständig für die Aufsicht über Telemedien und kontrolliert hier z. B. Online-Medien hinsichtlich der Jugendschutzbestimmungen.

Organisatorisch ist die TLM eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Finanziert wird sie nicht aus Steuermitteln, sondern aus einem Anteil der in Thüringen anfallenden Rundfunkgebühr.

Die spezifischen Aufgaben der TLM regeln das Thüringer Landesmediengesetz, der Rundfunkstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Die Thüringer Landesmedienanstalt ist an der Vergabe des Mitteldeutschen Rundfunkpreis mit den anderen beiden mitteldeutschen Landesmedienanstalten beteiligt.

Vorsitzender der Versammlung: Johannes Haak

Direktor: Jochen Fasco

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