- Landessammelstelle
-
Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den deutschen Bundesländern unterhalten werden.
Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten.
Manche Bundesländer verfügen heute über eigene Landessammelstellen, in denen ausschließlich Abfälle aus ihrem Zuständigkeitsbereich zwischengelagert werden (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen). Andere Länder haben sich zusammengeschlossen und betreiben mit einem oder mehreren weiteren Bundesländern gemeinsam eine Landessammelstelle (z. B. Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt).[1]
Standorte
AEA Technology QSA GmbH, Leese
Literatur
Schulze, R. (2001). Aufgaben der Landessammelstellen. in: Strahlenschutz - Wissenschaftliche Grundlagen, Rechtliche Regelungen, Praktische Anwendungen: Kompendium der Sommerschule Strahlenschutz. G. Buchert, R. Czarwinski, A. Kaul et al., H. Hoffmann Verlag: 239-250
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.