- Leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde
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Eine leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde ist in Bayern eine Gemeinde, der durch Rechtsverordnung (Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen, GVBl. S.537, BayRS 2130-3-I) bestimmte Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde (Baupolizeibehörde) namens des Staates als eigene Zuständigkeit (übertragener Wirkungskreis) übertragen wurden.
Es werden zwei Gruppen von besonders leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden unterschieden:- leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, welchen die gesamten Zuständigkeiten der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde namens des Staates übertragen wurden;
- leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, welchen nur die Zuständigkeit der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde für Vorhaben geringer Schwierigkeit namens des Staates übertragen wurde.
Neben Aufgaben der unteren Bauaufsichtbehörde sind den leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden auch noch die Aufgaben der unteren Wasserbehörde übertragen (Art.63 Abs.1 Satz 3 BayWG). Bei der Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinde werden Gemeinden, welchen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nur für Vorhaben geringer Schwierigkeit übertragen worden sind, auch die wasserbehördlichen Zuständigkeiten nur insoweit zugewiesen; im Übrigen ist das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde die Wasserbehörde (Art.63 Abs.1 Satz 2 BayWG). Ist die Gemeinde für alle Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde, so sind ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Bauaufsicht und des Wasserrechts mit den Großen Kreisstädten in Bayern vergleichbar.
Derzeit gibt es 13 leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden in Bayern. Dies sind:
Alzenau, Bad Wörishofen, Burghausen, Eggenfelden, Feuchtwangen, Friedberg, Garmisch-Partenkirchen, Neustadt an der Aisch, Pfaffenhofen an der Ilm, Sulzbach-Rosenberg, Vaterstetten, Waldkraiburg und Waldsassen
Siehe auch
Kategorien:- Kommunalrecht (Deutschland)
- Recht (Bayern)
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