- Luftlandeeinheit
-
Der Begriff Luftlandetruppen (engl. Airborne Forces) bezeichnet Streitkräfte, deren Angehörige aus der Luft abgesetzt werden. Entweder springen sie mit Fallschirmen ab oder werden Transportflugzeug oder Hubschraubern abgesetzt. Früher kamen auch Lastensegler dafür zum Einsatz. Der Kern von Luftlandetruppen sind in der Regel Fallschirmjäger. Hinzu kommen jedoch andere Truppenteile wie Kampfunterstüztungseinheiten, spezielle luftverladbare Artillerie- und Panzereinheiten.
Luftlandetruppen werden meist hinter feindlichen Linien abgesetzt um dort den Weg für die nachfolgenden Truppen zu räumen oder strategisch wichtige Punkte zu nehmen und zu halten. Ein Ziel von Luftlandetruppen ist es ebenfalls, strategische Stellungen anzugreifen, die für andere Truppen schwer zugänglich sind.
Bekannte Luftlandeverbände sind die 82. und 101. US-Luftlandedivision, sowie die 1. und 6. Britische Luftlandedivision, die hauptsächlich im Zweiten Weltkrieg zum Einsatz kamen. In der deutschen Bundeswehr waren bzw. sind die luftlandefähigen Kräfte der 1. Luftlandedivision (später das Kommando Luftbewegliche Kräfte, bzw. Division Spezielle Operationen) zugeordnet.
Siehe auch
- Luftlandetruppen (Russland)
- Luftbewegliche Infanterie
- Rudolf Windisch führte als Vizefeldwebel mit Oberleutnant von Cossel 1916 das erste bekannte Luftlande-Kommando-Unternehmen der Militärgeschichte durch.
Wikimedia Foundation.