- Maßanzug
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Der Begriff Anzug hat verschiedene Bedeutungsvarianten. In seiner allgemeinsten, heute eher unüblichen Bedeutung (beispielsweise beim Militär) ist Anzug „alles was man gleichzeitig anzieht/an hat“. (Die einfache Umgangssprache, noch eher die Kindersprache verwendet „Anziehsachen“ ähnlich.)
In etwas engerem Sinne bedeutet Anzug ein Kleidungsstück oder eine als Einheit konzipierte und gestaltete Zusammenstellung, die den ganzen Körper (zumindest Oberkörper und Beine, meist auch Arme, seltener Kopf, Hände und Füße) bekleidet (etwa ein Tauchanzug oder Raumanzug); vorausgesetzt, die Beinkleider haben Hosenform. Bei Röcken spricht man heute vom Kostüm (zweiteilig) oder Kleid (einteilig). Meistens sind Anzüge zweiteilig und bestehen aus Ober- und Unterteil. Manchmal sind sie auch einteilig (Overall), dreiteilig (z. B. Jacke, Weste, Hose) oder mehrteilig.
Noch weiter eingeengt und wohl am häufigsten bezeichnet Anzug den klassischen Herrenanzug. Er besteht aus Sakko und Hose sowie manchmal einer Weste im gleichen Obermaterial. Die Jacke kann ein- oder zweireihig sein. Er wird mit Hemd, Krawatte oder Schleife zu besonderen Anlässen oder als Geschäftsanzug getragen. Sonderformen für festliche Anlässe sind z. B. Smoking und Frack.
In Deutschland trägt man zuweilen anstelle eines Anzuges eine sog. Kombination.
Weitere Anzüge:
- Damenanzug
- Arbeitsanzug (Overall)
- Schlafanzug (Pyjama)
Sonderfälle:
- Sportanzug
- Trainingsanzug
- Jogginganzug
- Voltigieranzug
- Tauchanzug
- Kampfanzug
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