- Metropolitanbistum
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Der Ausdruck Kirchenprovinz (v. lat.: provincia ecclesiastica) bezeichnet kirchliche Organisationsstrukturen:
Katholische Kirche
In der katholischen Kirche bezeichnet die Kirchenprovinz einen Verband mehrerer benachbarter Diözesen. Sie besteht aus dem Metropolitanbistum und den zugehörigen Suffraganbistümern. Den Bischof des Metropolitanbistums bezeichnet man als Metropoliten, die Bischöfe der Suffragane als Suffraganbischöfe der Kirchenprovinz.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Codex Iuris Canonici von 1983 in Can. 431 und 432 gelegt:
- Can. 431: § 1. Um ein gemeinsames pastorales Vorgehen der verschiedenen Nachbardiözesen entsprechend den persönlichen und örtlichen Umständen zu fördern und um die Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander besser zu pflegen, sind benachbarte Teilkirchen zu Kirchenprovinzen mit genau umschriebenem Gebiet zu verbinden. § 2. Exemte Diözesen darf es künftig in der Regel nicht geben; daher müssen die einzelnen Diözesen und andere Teilkirchen, die im Gebiet einer Kirchenprovinz liegen, dieser Kirchenprovinz zugeschrieben werden. § 3. Es ist Sache ausschließlich der höchsten kirchlichen Autorität, nach Anhörung der betroffenen Bischöfe, Kirchenprovinzen zu errichten, aufzuheben oder zu verändern.
- Can. 432: § 1. In der Kirchenprovinz besitzen Leitungsvollmacht nach Maßgabe des Rechts das Provinzialkonzil und der Metropolit. § 2. Die Kirchenprovinz besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.
In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen (Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn).
In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen, die Kirchenprovinz Salzburg mit der Erzdiözese Salzburg als Metropolitanbistum und den Suffraganbistümern Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch, sowie die Kirchenprovinz Wien mit der Erzdiözese Wien als Metropolitanbistum und den Suffraganbistümern Linz, St. Pölten und Eisenstadt.
In der Schweiz gibt es weder Erzbistümer noch Kirchenprovinzen. Die Bistümer in der Schweiz sind immediat, d.h. direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.
In Italien gibt es vierzig Kirchenprovinzen. Aufgrund dieser großen Anzahl sind dort auch mehrere Kirchenprovinzen wieder zu einem Verband zusammengeschlossen, der Kirchenregion.
Evangelische Kirche
In der Evangelischen Kirche in Deutschland bezeichnet Kirchenprovinz − in Anlehnung an die Gliederung Preußens in Provinzen − die Landeskirchen der ehemaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Ihr gehörten die neun Provinzialkirchen an:
- Brandenburg (mit Berlin)
- Ostpreußen
- Pommern
- Posen
- Rheinland
- Sachsen
- Schlesien
- Westfalen
- Westpreußen
Der Name hat sich bis 2008 noch in der Kirchenprovinz Sachsen erhalten (in Unterscheidung zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens).
Weblinks
- Teilkirchenverbände (Cann. 431 – 459) im Codex Iuris Canonici
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