Musikbibliothek Peters

Musikbibliothek Peters

Die Musikbibliothek Peters (heute mitunter auch: Musiksammlung Peters) in Leipzig war die erste öffentlich und kostenlos zugängliche Musikbibliothek in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Musikbibliothek geht zurück auf eine Stiftung des damaligen Inhabers der Edition Peters, Max Abraham, aus seinem Privatvermögen im Jahre 1893. Sie sollte Studierenden und Wissenschaftlern Zugang auch zu schwer zugänglichen Musikwerken zu ermöglichen. Im Oktober 1893 bezog die Bibliothek eigene Räume in der Königstraße 26 (heute Goldschmidtstraße 26), und im Januar 1894 erfolgte die Einweihung. Im selben Monat wurde Henri Hinrichsen Teilhaber des Musikverlags.

1897, drei Jahre vor seinem Freitod im Jahre 1900, verfasste Abraham einen Nachtrag zu seinem Testament, das den Erhalt der Sammlung in Leipzig festlegte. Da er ohne Unterschrift blieb, ist der Nachtrag rechtsunwirksam, was in späteren Konflikten von Bedeutung sein wird.

Nach Abrahams Tod gab es Bemühungen, eine Stiftung einzurichten, die jedoch nie rechtskräftig errichtet wurde. Stattdessen übergab Hinrichsen im Juli 1901 dem Leipziger Stadtrat eine Summe von 400.000 Mark, deren Zinsen fortan zum Betrieb der Bibliothek verwendet werden. Die Inflation lassen dieses Gründungskapital jedoch zusammenschmelzen. Schon 1922 übernahm Henri Hinrichsen die Bibliothek wieder von der Stadt.

Stolpersteine der Fam. Henri Hinrichsen vor dem Gebäude der Musikbibliothek

Die beiden Söhne von Henri Hinrichsen, Walter und Max, emigrierten beide angesichts der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Walter ging 1936 nach Chicago, Max 1937 nach London. Henri Hinrichsen hingegen wurde am 17. September 1942 im KZ Auschwitz ermordet. Der Verlag wurde 1939 „arisiert“.

Walter Hinrichsen trat in den USA in die amerikanische Armee ein und kehrte 1945 als Besatzungssoldat nach Deutschland zurück. Er schaffte es, Ende Juni 1945 nach Leipzig zu kommen und den Verlag als „amerikanisches Eigentum“ zurückübertragen zu bekommen. Er setzte Johannes Petschull, der den Verlag schon seit der Arisierung geleitet hatte, als Bevollmächtigten ein, und ließ mehrere Kisten mit Druckplatten und Notenmaterial aus den Beständen der Musikbibliothek als „Familieneigentum“ zusammenstellen und in die USA schicken. Sie dienten ihm als Startkapital für den Aufbau des Peters-Verlags in New York City und Frankfurt am Main.

1946 wurde der Leipziger Verlag enteignet und 1950 endgültig zum Volkseigentum erklärt. Die Musikbibliothek Peters wurde 1951 in die Musikbibliothek der Stadt Leipzig überführt, die 1953/54 die Peters-Bestände mit denen der Musikabteilung der Stadtbibliothek und der Städtischen Musikbücherei vereinigte und den letzten eigenen Bibliothekar der Musikbibliothek Peters, Eugen Schmitz, in den Ruhestand schickte. Bis zu ihrer Angliederung an die ehemalige Stadt- und Bezirksbibliothek Leipzig 1973 blieb die Musikbibliothek der Stadt eine selbständige Einrichtung. Heute ist sie Bestandteil der Stadtbibliothek Leipzig und befindet sich im Wesentlichen im Alten Grassimuseum. Einzelstücke sind im Bach-Archiv.

Nach der Wende wurde 1990 die Enteignung des Verlags rückgängig gemacht, und im September 1993 erklärte ein Restitutionsbescheid auch die Musikbibliothek zum Eigentum der Hinrichsen-Erben. Um deren Verbleib in Leipzig zu sichern, wurde im Juni 1998 ein Dauerleih- und Verwahrungsvertrag für die Bestände der Musikbibliothek Peters zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken und dem Musikverlag C.F. Peters Frankfurt/Leipzig geschlossen. Der Verlag verpflichtete sich in diesem Vertrag (der allerdings eine Kündigungsklausel hatte), den Bestand der Musikbibliothek ohne zeitliche Begrenzung in Leipzig zu lassen.

Gegenwärtiger Konflikt

Im Sommer 2004 sorgten Presseberichte für Aufsehen, wonach etwa 450 Stücke der Musikbibliothek, darunter das Autograph von Felix Mendelssohns Chorkantate Die erste Walpurgisnacht, zur Schätzung durch das Londoner Auktionshaus Christie's nach Berlin gebracht wurden. Die Hinrichsen-Erben kündigten den erst 1998 abgeschlossenen Vertrag. Daraufhin leitete die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Verfahren zur Eintragung von 206 Stücken in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz von 1955 ein. Am 24. Februar 2006 wurde die Eintragung im Berliner Amtsblatt sowie am 9. März 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, was für die betroffenen Kulturgüter ein absolutes Ausfuhrverbot bedeutete. Dagegen erhoben die Anwälte der Familie Hinrichsen Klage, der am 29. November 2006 durch das Verwaltungsgericht Berlin teilweise stattgegeben wurde. Die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens, so das Gericht, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Eintragungsentscheidung selbst hingegen wurde wegen formeller Mängel aufgehoben. Eine Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.[1] Nachdem dann der Freistaat Sachsen seinerseits ein Eintragungsverfahren einleitete und die Erben auch dagegen klagten, urteilte das Verwaltungsgericht Dresden, dass der Freistaat Sachsen ein Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter nach dem Kulturgutschutzgesetz mit der Folge eines absoluten Ausfuhrverbots einleiten durfte. Auch hier wurde die Entscheidung zunächst nicht rechtskräftig, da das Gericht Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen hatte.[2]. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 19. August 2010 zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache wird für 2011 erwartet.[3]

Bestände

Grundstock der Sammlung waren die Bestände von Alfred Dörffels 1861 gegründeter „Leihanstalt für musikalische Literatur“ in Leipzig mit etwa 8000 Bänden.

Wichtige Erwerbungen in der Aufbauphase der Bibliothek waren u. a. die Handschriftensammlungen Scheibner (1902), Mempell-Preller mit der Mempell-Preller-Handschrift (1904) und Ernst Rudorff (1917) mit Autographen und zeitgenössischen Abschriften von Werken Johann Sebastian Bachs und anderer Komponisten.

Ein Übergabeprotokoll von 1963 verzeichnete: 10.763 Bücher/Zeitschriftenbestände, 8.660 Notenausgaben, 2.669 Textbücher, 266 Handschriften, 1.578 Meisterporträts, 6 Gemälde, 3 Marmorbüsten und 200 verschiedene Autographen.

Elf der Autographen, die Walter Hinrichsen 1945 mitnahm, befinden sich heute in der Morgan Library in New York. Die meisten wurden über den Antiquar Walter Schatzki an die amerikanische Sammlerin Mary Flagler Cary verkauft und kamen mit ihrer Sammlung 1968 in die Morgan Library. Dazu gehörten Franz Schuberts Schwanengesang; Chopins Mazurka op. 59, no. 3 und Polonaises op. 26; sowie Teile von Glucks Iphigenie auf Tauris und Georg Friedrich Händels Kantate Qual ti riveggio, oh Dio (HWV 150). Das ihr ebenfalls angebotenen Oktett von Felix Mendelssohn Bartholdy kaufte hingegen die Library of Congress. Die Morgan Library erwarb nach 1968 noch Wolfgang Amadeus Mozarts Konzertarie Misero! o sogno/Aura, che intorno spiri (KV 425b/431), Schuberts Impromptus D. 935 sowie Carl Maria von Webers Aufforderung zum Tanze.

Jahrbuch

Ab 1895 erschien auch ein Jahrbuch der Musikbibliothek, das außer den Jahresberichten der Bibliothek auch größere Aufsätze über Neuerwerbungen enthielt und sich zu einem der wichtigsten Periodika der Musikwissenschaft in Deutschland entwickelte. Mit dem Band 47 ging 1949 diese Tradition zu Ende.

Literatur

  • Emil Vogel: Katalog der Musikbibliothek Peters. Leipzig: Edition Peters 1894 (Digitalisat)
  • Jahrbuch der Musikbibliothek Peters. Leipzig 1 (1894) bis 47 (1949)
  • Otto E. Albrecht: Musical Treasures in the Morgan Library. In: Notes, 2nd Ser., Vol. 28, No. 4 (Jun., 1972), S.. 643-651
  • Erika Bucholtz: Henri Hinrichsen und der Musikverlag C. F. Peters: deutsch-jüdisches Bürgertum in Leipzig von 1891 bis 1938. Tübingen: Mohr Siebeck 2001 (Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo-Baeck-Instituts; 65) Zugl.: Berlin, Techn. Univ., Diss., 2000 ISBN 3-16-147638-7
  • Sophie Fetthauer: Musikverlage im „Dritten Reich“ und im Exil. (Musik im „Dritten Reich“ und im Exil, Band 10) Von Bockel Verlag Hamburg 2004 ISBN 3-932696-52-2
  • Irene Lawford-Hinrichsen: Music Publishing and Patronage - C.F. Peters: 1800 to the Holocaust. London: Edition Press 2000 ISBN 0953611205
  • Irene Lawford-Hinrichsen; Norbert Molkenbur: C. F. Peters - ein deutscher Musikverlag im Leipziger Kulturleben. Zum Wirken von Max Abraham und Henri Hinrichsen. In: Ephraim-Carlebach-Stiftung (Hrsg.): Judaica Lipsiensia: Zur Geschichte der Juden in Leipzig. Leipzig: Edition Leipzig, 1994. S. 92-109
  • Leipzig: Musikbibliothek Peters bald bei Christie? In: Bibliotheksdienst 38 (2004), S. 1164 (Digitalisat)
  • Heinrich Lindlar: Zur Geschichte der Musikbibliothek Peters. In: Quellenstudien zur Musik: Wolfgang Sceder zum 70. Geburtstag. Frankfurt a. M. 1972, S. 115-123
  • Peter Nicolai: Eine europäische Musiksammlung vor der Zerstreuung. Die Musikbibliothek Peters. In: Marginalien H. 179, 2005, S. 3-12
  • Eugen Schmitz: Die Musikbibliothek Peters als Fundort. In: Jahrbuch der Musikbibliothek Peters 46 (1939) S. 82-87; 47 (1940) S. 70-76
  • Eugen Schmitz: 50 Jahre Musikbibliothek Peters. In: Deutsche Musikkultur 9 (1944) Heft 1/2, S. 8 ff.
  • J. Rigbie Turner: Infinite Riches in a Little Room: The Music Collections in the Pierpont Morgan Library. Part 1. In: Notes, 2nd Ser., Vol. 55, No. 2 (Dec., 1998), S.. 288-326

Einzelnachweise

  1. Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung „Peters“ (Nr. 30/2006)
  2. Pressemitteilung zum Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden, Urteil vom 5. November 2008 (Az.: 5 K 1837/05)
  3. Aktenzeichen: (BVerwG 7 C 12.10) Bundesverwakltungsgericht: Rechtssprechungsvorschau 2011

Weblinks


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