- Musikstück
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Ein Musikalisches Werk ist eine Komposition oder ein mittels Gesang oder Musikinstrumentes gespieltes musikalisches Stück. Ein solches Kunstwerk basiert in aller Regel auf einer Komposition, in der das Spiel vorgegeben wird. Es wird darin unter anderem bestimmt, welche Töne in welcher Tonart in welchem Rhythmus vorgetragen werden sollen. Ein solches Werk wird entweder von einer Person oder von mehreren gespielt.
Neben dem Abspielen von Kompositionen (mit der häufigen Vorgabe der Werktreue) gibt es aber auch eine freie Improvisation, wobei Komponist und Musiker ihre Funktionen einen. Diese Produkte werden als Musikstück oder musikalisches Werk bezeichnet. Musik wird in Konzerten oder durch Abspielen von Tonträgern einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Musik kann jedoch auch zum persönlichen Erleben allein von Tonträgermedien gehört bzw. gespielt werden.
Inhaltsverzeichnis
Hintergründe
Ein musikalisches Werk dient nicht nur dem Schöngeist oder der Unterhaltung, sondern kann auch Stimmungen stark verändern oder heilend wirken. Des Weiteren hat es auch religiöse, kulturelle und teilweise auch politische Relevanz (praktisch in jedem christlichen Gottesdienst wird gesungen, praktisch jedes Land hat eine Nationalhymne). Musikalische Werke sind seit der Verbreitung von Tonträgern eine wichtige Branche der Wirtschaft, die wegen ihrer starken Bedeutung Musikindustrie genannt wird. Musikalische Werke werden zumeist vermarktet, um Gewinn zu erwirtschaften. Dies wird durch das Verlegen von Produkten wie CDs, Schallplatten oder Musidateien im Internet sowie über Lizenzgebühren erreicht. Musikstücke, die vermarktet werden und erfolgreich verkauft werden, werden als Hit bezeichnet. Seit den späten 1980er Jahren werden zu Werbezwecken und zur Unterstreichung eines musikalischen Werkes der Popmusik Musikvideos produziert und gemeinsam mit dem musikalischen Werk veröffentlicht. Des Weiteren gibt es, teilweise auch ohne Gewinngedanken, zahlreiche Musikwettbewerbe, -Preise und -Festivals.
Sehr oft richtet sich die Popularität eines musikalischen Werkes nicht nur nach seiner kompositorischen Qualität, sondern ebenso nach dem jeweiligen Zeitgeist, wobei sich auch neue Stilrichtungen herausbilden können. Auch innerhalb eines Genres können sich neue bilden.
Das musikalische Werk (Komposition und/oder Vortrag) ist in aller Regel – je nach Land – aufgrund seiner Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt, siehe Musikrecht.
Bei einer Mehrzahl von Musikern – den Ausführenden – wird von einem Ensemble, einer Musikgruppe oder einem Orchester gesprochen (beim Gesang wird von einem Chor gesprochen). Dabei kann das Werk instrumental sein, nur Gesang beinhalten oder eine Mischung aus beidem sein.
Systematisierung
Mit der Systematisierung von musikalischen Werken nach intersubjektiven Kriterien beschäftigen sich unter anderem die musikwissenschaftlichen Disziplinen Gattungskunde und Formenlehre sowie die Stilkunde.
- Nach Art der Beteiligung:
- Nach wertmäßiger Einordnung:
- E-Musik; so genannte Ernste Musik, Kunstmusik
- U-Musik; Unterhaltungsmusik, Populäre Musik
- Nach Herkunft
- Nach Verwendungszweck, bzw. Anlass der Entstehung:
- Funktionale Musik, von liturgischer Musik über Militärmusik, Filmmusik bis zur Muzak
- Autonome Musik, die um ihrer Selbst willen komponiert und aufgeführt wird
- Programmmusik, der ein außermusikalisches Programm zugrunde liegt
- Nach Tonsystemen
- Nach Art der Klangerzeugung:
Produkte
Die Ausführung von Kompositionen ist das musikalische Werk, ursprünglich die Musikproduktion (heute wird dies als Aufnahme mehrerer Werke auf Tonträger verstanden)
Beispiele:
Siehe auch
- Sinfonische Dichtung
- Vertonung (von Text)
- Vortrag (Musik)
- Werkverzeichnis
- Opus (Werk)
- Diskografie, eine Zusammenstellung von Aufnahmen auf Tonträger einer Gruppe oder eines Künstlers
- Literarisches Werk als Pendant in der Literatur
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