Notarzt-Einsatzfahrzeug

Notarzt-Einsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug auf Mercedes Benz E-Klasse

Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes, das den Notarzt zum Einsatzort bringt. Es dient der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten, die ärztlicher Hilfeleistung bedürfen.

Das NEF ist als Notarztzubringer mit dem Rettungswagen, der den Patiententransport ermöglicht, Bestandteil des Rendezvous-Systemes. Im Gegensatz hierzu steht das Kompaktsystem, bei dem ein Rettungswagen mit Notarzt (=Notarztwagen) zum Einsatz kommt.

In vielen Fällen ist es nach der erfolgreichen notärztlichen Versorgung nicht erforderlich, dass der Notarzt den Patienten auch am Transport ins Krankenhaus begleitet. In diesen Fällen wird der Patient an das anwesende Rettungsfahrzeug übergeben und das NEF-Team meldet sich wieder einsatzbereit. Macht der Zustand des Patienten jedoch die Anwesenheit des Notarztes auch auf dem Weg ins Krankenhaus zwingend nötig, kann dieser jederzeit ins Rettungsfahrzeug umsteigen.

Diese flexible Disponierbarkeit ist auch der entscheidenden Vorteil des NEF- gegenüber dem NAW-System. Dort muss der Patiententransport, falls erforderlich, immer vom NAW durchgeführt werden. Damit ist der Notarzt auch dann noch gebunden, wenn es nicht mehr nötig ist.


Inhaltsverzeichnis

Personal

Einer von zwei NEFs aus Graz (Österreich)

Deutschland:

Das NEF ist wenigstens durch einen Notarzt besetzt. Häufig steht ihm ein Fahrer zur Seite, bestenfalls mit der Qualifikation als Rettungsassistent. Die landesrechtlichen Vorschriften regeln das unterschiedlich. In manchen ländlichen Gebieten verrichtet ein niedergelassener Arzt mit „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ Notarztdienst, teilweise als Ergänzung zum regulären. In diesem Fall sind die Ärzte meistens Selbstfahrer. Der Transport des Fahrzeugs ist dann meist ungeklärt. Entweder ein Besatzungsmitglied des Rettungswagens, der Arzt selbst oder eine Arzthelferin aus der ärztlichen Praxis fahren dann häufig den Wagen.

Österreich:

In Österreich sind die NEF Bestandteil des organisierten Rettungsdienstes und daher immer mit einem Notarzt und einem Notfallsanitäter besetzt.

Normung und Fahrzeuge

Die Ausstattung eines NEF regelt deutschlandweit die DIN 75079. Neben der Beladung werden dort auch entsprechende Anforderungen an die Fahrzeugtechnik (Beschleunigung, maximale Beladung) gestellt. Eine europaweit einheitliche Normung ist bisher nicht vorgesehen.

Als NEF werden meist Pkw in der Kombivariante eingesetzt. Diese sind wendig, schnell und haben eine geringe Durchfahrtshöhe.

Geschichte und Verbreitung

Der Einsatz von Notärzten wurde erstmals in den 1950er Jahren in Heidelberg und parallel in Köln erfolgreich erprobt und von da an wurden bundesweit Notarztwagen eingesetzt.

Um Zeitverzögerungen durch das Abholen des Notarztes zu minimieren, wurde durch die Björn-Steiger-Stiftung das NEF entwickelt und 1979 auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt am Main erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Im darauf folgenden Jahr schenkte die Stiftung vier Hilfsorganisationen in Bonn je eines dieser Fahrzeuge.

Neben Deutschland und Österreich existiert ein solches System auch im französischen Rettungsdienst, weshalb man vom sogenannten frankogermanischen System spricht, im Gegensatz zum angloamerikanischen System, bei dem der Patient möglichst schnell in das nächste Krankenhaus gebracht und erst dort ärztlich versorgt wird ("load and go"-System).

Sonderformen

Siehe auch

Weblinks


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