- Oldenburgische Landschaft
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Die Oldenburgische Landschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesland Niedersachsen mit Sitz in der Stadt Oldenburg. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, an der Pflege und Förderung der historischen und kulturellen Belange des ehemaligen Landes Oldenburg mitzuwirken.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Die Oldenburgische Landschaft zählt trotz ihres Namens nicht zu den historischen Landschaften des Landes Niedersachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sie sich – wie auch die Ostfriesische Landschaft – von den übrigen Landschaftsverbänden Niedersachsens, die Vereinsstatus besitzen. Hervorgegangen ist die Oldenburgische Landschaft aus der 1961 gegründeten Oldenburg-Stiftung e.V., die schließlich 1974 in der Oldenburgischen Landschaft aufging.
Geschäftsgebiet
Pflichtmitglieder sind von Gesetzes wegen die sechs Landkreise und drei kreisfreien Städte des Oldenburger Landes: der Landkreis Ammerland, der Landkreis Cloppenburg, der Landkreis Friesland, der Landkreis Oldenburg, der Landkreis Vechta, der Landkreis Wesermarsch, die Stadt Delmenhorst, die Stadt Oldenburg (Oldenburg) und die Stadt Wilhelmshaven.
Die Orte und Kreise entsprechen dem Gebiet des 1946 in dem neu gebildeten Bundesland Niedersachsen aufgegangenen Landes Oldenburg, das bis 1918 Großherzogtum und anschließend Freistaat war.
Aufgaben
Die Oldenburgische Landschaft besitzt wie die anderen Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen hauptsächlich kulturelle Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt im Auftrage ihrer Gebietskörperschaften und des Landes Niedersachsen Aufgaben auf den Gebieten Kultur, Naturschutz, Wissenschaft und Bildung wahr und unterhält dazu entsprechende Arbeitsgemeinschaften.
Organisation
Die Landschaftsversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Oldenburgischen Landschaft. Sie tritt zweimal jährlich zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin der Oldenburgischen Landschaft und zwölf Beisitzern/Beisitzerinnen. Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Landschaftsversammlung vorbehalten sind. Der Präsident/die Präsidentin wird von der Landschaftsversammlung gewählt. Der Beirat umfasst als geborene Mitglieder die Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften der Oldenburgischen Landschaft und darüber hinaus mindestens 25 weitere Persönlichkeiten, die von der Landschaftsversammlung zu wählen sind.
Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen
Die Arbeitsgemeinschaften werden von der Landschaftsversammlung eingerichtet. Es sind freiwillige Zusammenschlüsse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sachkundigen und interessierten Laien. Die Mitglieder dieser Gruppen können Fachgutachten abgeben und langfristige Projekte verfolgen.
Es gibt Arbeitsgemeinschaften zu den Aufgabengebieten Archäologische Denkmalpflege, Baudenkmalpflege, Bibliotheken, Kultur und Jugend, Kunst, Landes- und Regionalgeschichte, Museen und Sammlungen, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltfragen, Niederdeutsche Sprache und Literatur, Oldenburgische Heimat- und Bürgervereine, Vertriebene.
Darüber hinaus sind einzelnen Vereinen und Gesellschaften als Fachgruppen der Oldenburgischen Landschaft Aufgaben übertragen worden. Fachgruppen sind unter anderem folgende Vereine, Gesellschaften und Zusammenschlüsse zu
- Fachgruppe Familienforschung: Oldenburgische Gesellschaft für Familienkunde (OGF)
- Fachgruppe Klootschießen und Boßeln: Landesverband Oldenburg des Friesischen Klootschießerverbandes
- Fachgruppe Kunsthandwerk: Berufsverband Angewandte Kunst Oldenburg (ehemals Arbeitsgruppe Kunsthandwerk Oldenburg) (AKO)
- Fachgruppe Niederdeutsche Bühnen: die oldenburgischen Mitglieder des Niederdeutschen Bühnenbundes Niedersachsen/Bremen
- Fachgruppe Oldenburger Münsterland: Heimatbund für das Oldenburger Münsterland (HOM)
- Fachgruppe Ornithologie: Fachgruppe Ornithologie (ehemals Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Oldenburg) des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksgruppe Oldenburger Land e.V.
Stiftungen
Die Oldenburgische Landschaft verwaltet die August-Hinrichs-Stiftung (Förderung des niederdeutschen Kinder- und Jugendtheaters) und die Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz (SOK).
Auszeichnungen
Die Oldenburgische Landschaft vergibt an verdiente Persönlichkeiten des Oldenburger Landes folgende Auszeichnungen:
- Oldenburg-Preis
- Ehrengabe/Ehrenring der Oldenburgischen Landschaft
- Landschaftsmedaille (früher: Goldene und Silberne Anton-Günther-Gedenkmedaille)
- Ehrennadel der Oldenburgischen Landschaft
- Kulturpreis der Oldenburgischen Landschaft
- Förderpreis der Oldenburgischen Landschaft
Außerdem gibt es Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten.
Weblinks
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