- Patissier
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Als Pâtissier bezeichnet man in einer Küchenbrigade den Küchenkonditor (dt. auch Feinbäcker).
Berufsbild und Tätigkeitsfeld
Der Pâtissier übernimmt folgende Aufgabengebiete:
- Herstellung und Verarbeitung von:
- Teigen (Blätterteig, Hefeteig, Mürbeteig, Pastetenteig)
- Massen (Brandmasse, Biskuitmasse, Wiener Masse, Meringuemasse, Hippenmasse)
- Zubereitung und Anrichten von:
- Kalten Süßspeisen (Krem, Gelee, Obstspeisen, Quarkspeisen, Süße Soßen)
- Warmen Süßspeisen (Omelette, Krapfen, Eierkuchen, Crepes, Pudding, Süße Soßen)
- Eisspeisen aus Speiseeis, Softeis, Eiskrem, Sorbet
Berufsbildung
In der Schweiz ist Pâtissier eine Berufsfunktion/Spezialisierung des Grundberufs Koch/Köchin[1]
In Deutschland ist der Beruf des Patissiers kein Ausbildungsberuf; Ausübungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Lehre zum Koch oder Konditor. Häufig übernimmt er Aufgaben des Küchenbäckers (Boulanger) oder teilt sich mit diesem den Arbeitsbereich. Ein eigener Beruf ist aber neuerdings Speiseeishersteller/in
In Österreich gehört der Bereich ebenfalls zu zahlreichen verschieden Berufen, darunter den Lehrberufen KonditorIn (ZuckerbäckerIn) und BäckerIn im handwerklichen, SüßwarenherstellerIn im großgewerblichen Bereich, findet sich aber auch in den Spezialberufen LebzelterIn und WachszieherIn (Lebkuchenmacher), WaffelbäckerIn, Bonbon- und KonfektmacherIn und SpeiseeiserzeugerIn.
Quellen
- Speisenlehre. Leipzig 1987
- ↑ Beruf: Pâtissier. In: Berufe und Ausbildungen. berufsberatung.ch. Abgerufen am 20. Februar 2009. (dt.)
- Herstellung und Verarbeitung von:
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