Paul Laband

Paul Laband

Paul Laband (* 24. Mai 1838 bei Breslau; † 23. März 1918 in Straßburg) war ein deutscher Staatsrechtslehrer.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Paul Laband studierte an der Universität Breslau, der Universität Heidelberg und der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Laband habilitierte sich 1861 in Heidelberg an der Ruperto Carola mit seiner Habilitationsschrift zum Deutschen Recht (historisch)|deutsches Recht, mit dem Titel Beiträge zur Kunde des Schwabenspiegels. Der Schwabenspiegel, ist ein mittelalterliches Rechtsbuch. Paul Laband wurde Privatdozent in Heidelberg. Ab 1864 war er außerordentlicher, ab 1866 ordentlicher Professor in Königsberg, 1872 wurde er Professor an der Universität Straßburg, wo er aus Neigung bis zu seiner Emeritierung blieb. Im Mai 1880 wurde Laband zum Mitglied des Staatsrats für Elsaß-Lothringen ernannt. Paul Laband wurde auch Mitglied der Ersten Kammer des Landtages.

Werk

Seine ersten selbständig erschienenen Arbeiten bewegten sich auf dem Gebiet germanistischer Rechtsquellenkritik, darunter 1869 sein Hauptwerk im Bereich der inneren Rechtsgeschichte Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters. Daneben beschäftigte er sich umfassend mit dem Handelsrecht, ab 1864 als Mitherausgeber (seit 1864) der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht. Angestoßen durch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 und die andauernde juristische Diskussion über den preußischen Verfassungskonflikt, wandte sich Laband dem Staatsrecht zu.

Sein staatsrechtliches Debüt war dann auch die Abhandlung Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde (Berlin 1870), die sich dem Verfassungskonflikt widmete. Zwar folgte Laband nicht der von Otto von Bismarck vertretenen Lückentheorie, gleichwohl kam er im Ergebnis zur Rechtfertigung dessen Vorgehens unter Anderem unter Zuhilfenahme seines in dieser Schrift entwickelten doppelten Gesetzesbegriffs: der Unterscheidung zwischen formellen und materiellem Gesetz.

Laband blieb beim Staatsrecht. Seine umfassende Abhandlung Das Finanzrecht des Deutschen Reichs (1873) legte den Grund zu seinem Hauptwerk Das Staatsrecht des Deutschen Reichs (1876–1882, 4 Bände; 5. und letzte Auflage 1911).

1886 begründete er mit Felix Stoerk das Archiv für öffentliches Recht.

Labands Wirken auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts war stark von seiner Beschäftigung auch mit privatrechtlichen Fragen beeinflusst. Er entwickelte als erster im Staatsrecht eine juristische Methode, wie sie auch fürs Zivilrecht bereits entwickelt war, die von staatsphilosophischen Gedanken frei war und auf formal-logischen Grundsätzen gründete. Besonders in seinem einflussreichem Lehrbuch zum Staatsrecht entwickelte er das Staatsrecht aus den Gedanken des Rechtspositivismus heraus.

Kritisiert an seiner Methodik wird, dass diese die teleologische Auslegung, als Auslegungsmethode, die nach dem Zweck eines Gesetzes fragt, zu kurz käme. Seine Lehre von den Grundrechten besagte, dass diese lediglich die Staatsgewalt begrenzen würden, ihnen aber nicht der Charakter eines subjektives Recht zukäme. Dies wird aus heutiger Sicht als unzutreffend betrachtet, entsprach aber dem damaligen Rechtsverständnis und beeinflusste etwa noch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes zur Zeit der Weimarer Republik.

Die Kritik an seiner Methodik greift insofern oft zu kurz, als er zwar die Ideologie des Vormärz und des Naturrechts strikt aus juristischen Erwägungen heraushalten will, als er aber andererseits das "monarchische Prinzip" allen staatsrechtlichen Erwägungen zugrundelegt. Insofern kommt es auch dort zu monarchietreuen bzw. konservativen Auslegungen, wo die Reichsverfassung mehr Spielräume geschaffen hätte. Andererseits mündet seine Stringenz in der systematischen Durchführung dieses staatsrechtlichen Prinzips auch zu Kollisionen mit der Realpolitik des Reiches und deren Führungsinteressen. (Vgl. Vgl. Bernd Schlüter, Reichswissenschaft; Staatslehre, Staatstheorie und Wissenschaftspolitik im Deutschen Kaiserreich am Beispiel der Reichsuniversität Straßburg)

Das Werk Paul Labands kann nicht ohne seinen zeitgeschichtlichen und politischen Rahmen erfasst werden. Er war fast 40 Jahre lang Teil des Projekts "Kaiser-Wilhelms-Universität" in Straßburg. Die finanziell exzellent ausgestattete neue Reichsuniversität diente auch dem politisch-kulturellen Zweck einer Wiederangliederung von Elsaß-Lothringen an das Reich und einer Versöhnung mit der dortigen Bevölkerung. Seine engagierte langjährige Tätigkeit als Hochschullehrer wird eindrucksvoll dokumentiert in seinen Staatsrechtlichen Vorlesungen. (Paul Laband, Staatsrechtliche Vorlesungen, hrsgg. v. Bernd Schlüter)

Paul Laband engagierte sich im Staatsrat von Elsaß-Lothringen und nahm wesentlichen Anteil an der Verfassungsentwicklung dieses sog. "Reichslandes", was sich auch in seinen Schriften niederschlägt.

Schriften

  • Beiträge zur Kunde des Schwabenspiegels. Berlin 1861
  • Das Magdeburg-Breslauer systematische Schöffenrecht. Berlin 1863
  • Jura Prutenorum. Königsberg 1866
  • Magdeburger Rechtsquellen. Königsberg 1869
  • Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters. Königsberg 1869
  • Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde. Berlin 1871
  • Das Finanzrecht des Deutschen Reichs. In: Hirths: Annalen. 1873
  • Das Staatsrecht des Deutschen Reichs. 3 Bände, Tübingen 1876–1882
  • Verkürzte Darstellung des Staatsrechts des Deutschen Reiches. In: Marquard: Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Tübingen 1883
  • Die Wandlungen der deutschen Reichsverfassung. Dresden 1895 (Digitalisat)
  • Der Streit über die Thronfolge im Fürstentum Lippe. Berlin 1896 (Digitalisat)

Literatur

  • Manfred Friedrich: Laband, Paul. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1982, S. 362 f.
  • Florian Ganslmeier: Laband, Paul. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 25, Nordhausen 2005, ISBN 3-88309-332-7, Sp. 761–764.
  • Paul Laband, Staatsrechtliche Vorlesungen. Herausgegeben von Bernd Schlüter. Berlin 2004.
  • Bernd Schlüter: Reichswissenschaft, Staatsrechtslehre, Staatstheorie und Wissenschaftspolitik im Deutschen Kaiserreich am Beispiel der Reichsuniversität Straßburg. Diss. Frankfurt am Main, 2004.
  • Johannes Wilhelm: Die Lehre von Staat und Gesetz bei Paul Laband. Diss. Köln 1967.

Weblinks


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