- Paulus van Husen
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Paulus van Husen (* 26. Februar 1891 in Horst, heute Teil von Werne; † 1. September 1971 in Münster) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und Mitglied der Widerstandsgruppe/Programmgruppe Kreisauer Kreis.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er stammte aus einer Arztfamilie und war Teilnehmer des Ersten Weltkrieges.
Nach seinem Abitur in Münster (Westfalen) studierte und promovierte er in Rechts- und Staatswissenschaften in Oxford, München, Genf und Münster. Nach seinem Studium übernahm er 1921 das kommissarische Amt des Landrates in Rybnik.
1934 wurde er zum Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht ernannt. Er war Teilnehmer des Zweiten Weltkrieges im Range eines Rittmeisters der Reserve.
Paulus van Husen, ein Freund von Hans Lukaschek, gehörte seit 1941 dem Kreisauer Kreis an. Van Husen kam mit Moltke über die schlesische Zentrumspartei in Kontakt. Sein Anliegen im Kreisauer Kreis war die Klärung der Rechtsfragen sowie die Bestrafung der Kriegsverbrecher. Er wurde den Attentätern des 20. Juli 1944 zugerechnet und im Oktober 1944 von der Gestapo verhaftet. Ein Nachweis konnte jedoch nicht erbracht werden, obwohl er besonders stark in die Attentatspläne von 1944 eingebunden war; er sollte als Staatssekretär des Reichsministerium fungieren. Gleichwohl wurde er im April 1945 vom Volksgerichtshof in dessen letzter Sitzung zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt und wenige Tage später von der Roten Armee aus dem Berliner Strafgefängnis Plötzensee befreit.
Er gehörte wie Otto Heinrich von der Gablentz zu den Mitbegründern der CDU in Berlin.
Im Auftrag der US-amerikanischen Militärregierung in Berlin baute er eine Verwaltungsgerichtsbarkeit auf. 1948 wurde er Richter am Bizonalen Deutschen Obergericht in Köln.
1949 wurde Paulus van Husen von der nordrhein-westfälischen Regierung Arnold (CDU) zum ersten Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster berufen, in der Folge Präsident des 1952 errichteten Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. 1959 ging von Husen in den Ruhestand.
Schriften und wichtige Zitate
- „....es geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt....Die Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten abzuhängen.... Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist aber....im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt....den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen....“ (Paulus van Husen;Gewaltenteilung.de).
- Entwurf für eine bundeseinheitliche Verwaltungsgerichtsordnung, 1950
- Die Entfesselung der Dritten Gewalt, veröffentlicht in Archiv des öffentliches Rechts (AöR) 78 (1952/53), S. 49 ff.
Literatur
- Frank Schindler: Paulus van Husen im Kreisauer Kreis. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Beiträge zu den Plänen der Kreisauer für einen Neuaufbau Deutschlands. Schöningh, Paderborn u. a. 1996, ISBN 3-506-73379-6, (Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N. F. 78), (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 1995: Die verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Vorstellungen von Paulus van Husen im Kreisauer Kreis).
Weblinks
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