- Peter Welnhofer
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Peter Welnhofer (* 19. Dezember 1948 in Passau) ist ein bayerischer Landespolitiker der CSU.
Inhaltsverzeichnis
Biografie
Peter Welnhofer machte 1968 Abitur am Albertus-Magnus-Gymnasium in Regensburg. Danach studierte er in Bonn und Regensburg Rechtswissenschaften. Er legte 1975 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Von 1976 bis 1986 versah er den Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung und als Richter am Verwaltungsgericht Regensburg.
1967 trat Welnhofer der CSU bei. 1972 wurde er Kreisvorstandsmitglied der Regensburger CSU. Seit 1988 ist Welnhofer Mitglied im Landesvorstand des Arbeitskreises Polizei der CSU. 1991 wurde er zum Kreisvorsitzenden der CSU Regensburg-Stadt gewählt. Dieses Amt bekleidete er bis Anfang 2008. 1978 wurde er erstmals in den Stadtrat von Regensburg gewählt, dem er seither ununterbrochen angehört, 1984 bis 1990 war er Vorsitzender der Regensburger CSU-Rathausfraktion.
Am 12. Oktober 1986 wurde Peter Welnhofer für den Stimmkreis Regensburg-Stadt in den Bayerischen Landtag gewählt und hat dieses Mandat bis zum September 2008 behalten. Er war Mitglied im Vorstand der CSU-Landtagsfraktion, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, Mitglied des Ältestenrats sowie Mitglied der Richterwahl-Kommission. Zur Landtagswahl in Bayern 2008 stand der erst 59jährige nicht mehr zur Wahl. Gründe für seinen weitgehenden Rückzug aus der aktiven Politik waren einerseits erbitterte Machtkämpfe innerhalb der tief zerrissenen Regensburger CSU, v.a. aber eine schwere Krebserkrankung seiner Ehefrau andererseits.
Als Rechtsvertreter des Bayerischen Landtages war Welnhofer Beteiligter bei einer Verfassungsklage, die zuungunsten der Bayerischen Staatsregierung entschieden wurde. Am 27. Oktober 1998 erklärte das Bundesverfassungsgericht weite Teile des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (BaySchwHEG) vom 9. August 1996 [1] für verfassungswidrig [2]. Zwei bayerische Ärzte hatten am 21. November 1996 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den „bayerischen Sonderweg“ [3] eingelegt.
Peter Welnhofer leitete am 5. Februar 2003 die turbulente Wahlversammlung des CSU-Ortsverbandes München-Perlach, die später die „Münchner CSU-Affäre“ um Stimmenkauf und Wahlmanipulation auslöste. Am 12. Mai 2005 sagte er vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages aus, die Wahlversammlung sei schwierig und voller Spannungen verlaufen, „sie wäre beinahe geplatzt“ [4].
Am 1. Februar 2006 meldete der Münchner Merkur, Welnhofer sei vom Amtsgericht Regensburg wegen Verkehrsgefährdung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. [5]
Welnhofer ist nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Mitglied im Kuratorium der Universität Regensburg und im Kuratorium der Fachhochschule Regensburg. Außerdem ist er seit 1973 Mitglied der Deutsch-Italienischen-Dante-Alighieri-Gesellschaft Regensburg e.V..
Seit Januar 2010 ist er in Regensburg als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht tätig.
Familie
Peter Welnhofer ist 2009 verwitwet und seit 2011 in zweiter Ehe verheiratet. Er hat zwei Kinder und lebt mit seiner Familie in Regensburg.
Quellen
- ↑ BaySchwHEG vom 9. August 1996, zuletzt geändert am 7. August 2003, GVBl (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt) 1996, S. 328 , und GVBl 2003, S. 497
- ↑ Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Oktober 1998 (Bezug: 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96, 1 BvR 1108/97, 1 BvR 1109/97, 1 BvR 1110/97)
- ↑ Regine Zylka: Bayerischer Sonderweg, Berliner Zeitung, 30. Juli 1996
- ↑ Peter Fahrenholz: Der Kronjurist und die Schmierenkomödie, Süddeutsche Zeitung, 13. Mai 2005
- ↑ „Der Regensburger CSU-Kreisvorsitzende war im Februar 2005 abends mit seinem Auto auf dem Weg zu einer Parteiversammlung und hatte sich verspätet. Am Stadtrand von Regensburg überholte Welnhofer den Wagen eines 30-jährigen Medizintechnikers. Dabei streiften sich die Autos, bei dem 30-Jährigen ging ein Spiegel im Wert von 40 Euro zu Bruch. Obwohl er beim Zusammenstoß ein Geräusch vernommen hatte, hielt Welnhofer nicht an. Der Richter erklärte, dass Welnhofer ‚ohne Rücksicht auf Verluste‘ überholt habe. Dann sei der Politiker auf die ‚Schnapsidee‘ gekommen, zu flüchten.“ (Unfallflucht: Welnhofer muss 4800 Euro zahlen, Münchner Merkur, 1. Februar 2006)
Weblinks
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