Pilot (Luftfahrt)

Pilot (Luftfahrt)
Piloten eines Verkehrsflugzeugs der Delta Air Lines
(Links: Flugkapitän / Rechts: Erster Offizier)
Pilot eines F-16 Militärjets

Ein Pilot (frz. pilote von italien. pilota, zu griech. pedón, ursprünglich: pedotta Steuermann) ist eine Person, die berechtigt und in der Lage ist, ein komplexes Fahrzeug, wie zum Beispiel ein Luftfahrzeug, zu steuern.


Inhaltsverzeichnis

Verantwortlicher Pilot

Allgemein

Ein Verantwortlicher Luftfahrzeugführer (engl. pilot in command, PIC), auch Kommandant, ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis besitzt und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt. Verkehrsflugzeuge werden meistens von zwei Piloten geflogen. Man unterscheidet hier weiter: fliegender Pilot (engl. pilot flying, PF) und nicht fliegender Pilot (engl. pilot non flying, PNF), neuerdings auch pilot monitoring, PM, genannt. Der PF führt das aktive Fliegen aus, der PNF die weiteren Arbeiten, z. B. den Funkverkehr, Checklisten lesen und vor allem die Überwachung des PF. Der Kommandant sowie der Copilot legen gemeinsam fest, wer welche Rolle auf einem Flug innehat.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt (vulgo: Kapitän).

Man unterscheidet je nach Luftfahrzeug


  • den Luftsportgeräteführer, der Luftsportgeräte fliegt (nur D)
  • den Flugzeugführer, der ein Flugzeug fliegt
    • den Verkehrsflugzeugführer, der ein kommerzielles Verkehrsflugzeug fliegt
    • den Privatflugzeugführer, der ein privates Flugzeug fliegt
  • den Hubschrauberführer (Hubschrauberpilot), der einen Hubschrauber steuert
  • den Luftschiffführer, der ein Luftschiff fährt
  • den Transportflugzeugführer, der ein Transportflugzeug fliegt
  • den Kampfflugzeugführer, der ein militärisches Kampfflugzeug (z.B. einen "Kampfjet") fliegt

Sonderfall

Der PICUS (engl. pilot in command under supervision) ist ein Pilot der eigenverantwortlich ein Luftfahrzeug führt, der aber z. B., weil ihm die entsprechende Lizenz fehlt, mit einem besonderen Flugauftrag fliegt. Normalerweise ist das bei Ausbildungsflügen der Fall. Der Pilot fliegt (als PIC) ein Flugzeug im Alleinflug. Als Flugschüler bedarf es dazu eines Flugauftrages eines Fluglehrers.

Privatpilot

Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge (in der Schweiz Ecolightflugzeuge), Gleitschirme und Sprungfallschirme, der Privatpilotenlizenz (PPL) für Flugzeuge und der Segelfluglizenz (GPL) für Segelflugzeuge.

Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer).

Allerdings trifft dies nur auf die rein nationale Lizenz zu. Im Zuge der Vereinheitlichung der Luftfahrt in der EU wurden die europäischen Luftfahrtgesetze harmonisiert und in den sogenannten Joint Aviation Requirements (kurz: JAR) zusammengefasst. Es ist den Ländern in der EU jedoch weiterhin möglich, nationale Lizenzen nach eigenen Richtlinien auszustellen, wobei mit solch einer Lizenz nicht mehr außerhalb des Landes, das die Fluglizenz ausgestellt hat, geflogen werden darf.

Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der Segelfluglizenz und der Sportpilotenlizenz quasi einen national gültigen Berufspilotenschein für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.

Berufspilot

Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf Pilot. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t MTOW die von einem Piloten geflogen werden können, ist der Berufspilotenschein vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die Airline Transport Pilot License, den ATPL. Diesen Beruf gibt es seit 1962.

Cockpit-Besatzung

Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten sie zusammen

  • der Flugkapitän oder Kommandant / pilot in command als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat.
  • der Copilot (Zweiter Flugzeugführer, auch Erster Offizier genannt), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch. Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Copiloten als zweiter Offizier. Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als Cruise Relief Pilot, der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt. Der Senior First Officer (kurz: SFO) stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen. Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km stellt der Einsatz eines SFO den Regelfall bei den meisten Linienfluggesellschaften dar.
  • und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient. Hierzu zählten in der Vergangheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler.

Früher gehörte oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Heute ist ein Zweimanncockpit mit Kommandant und Erstem Offizier üblich.

Dienstgradabzeichen der Cockpit-Besatzung

Bezeichnung Abkürzung Funktion Rangabzeichen
Captain CPT Kommandant / Pilot in command (PIC)

falls zwei CPTs an Bord auch Copilot

Bild:Flugzeugcrew_Cpt.jpg
Senior First Officer SFO Copilot

vertritt auf Ultralangstrecken den Kapitän während seiner Ruhepause

Bild:Flugzeugcrew_SFO.jpg
First Officer FO Copilot

falls SFO an Bord Zweiter Copilot

Bild:Flugzeugcrew_FO.jpg
Flight Engineer FE bedient die Systeme des Flugzeugs
Bild:Flugzeugcrew_FE.jpg
Second Officer SO in Ausbildung zum Copiloten;

wird durch einen Ausbildungskapitän überwacht

Bild:Flugzeugcrew_FO.jpg

Die Rangabzeichen können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft voneinander abweichen.

Fliegerärztliche Tauglichkeit

Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit, auch ‚Medical‘ genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA):

  • Klasse 1 für gewerbsmäßige Piloten
  • Klasse 2 für nichtgewerbsmäßige Piloten

Der Fliegerarzt stellt das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (engl. medical) aus, das vom Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden[1]

Die Notwendigkeit eines Medicals für Privatpiloten wird immer häufiger in Frage gestellt. Mehrere Studien (unter anderem von der französischen Zivilluftfahrtbehörde [2]) belegen, dass medizinische Untersuchungen, wie sie heute vorgenommen werden, keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben. So gibt es beispielsweise in England für Segelflieger ein Medical, welches durch den Hausarzt ausgestellt wird, in den USA gibt es für Segelflieger überhaupt kein Medical. Deshalb werden die Forderungen immer lauter (z. B. durch JAR-Contra oder den DAeC), das heute geforderte teure Verfahren dem Gefährdungspotential anzupassen und deshalb wesentlich zu erleichtern.

Flugausbildung

Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von den Joint Aviation Authorities geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z. B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule. Im Rahmen der Ausbildung wird meist das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) erworben, welches den Piloten zur Durchführung des Sprechfunks berechtigt.

Auch nach der abgeschlossenen Ausbildung kann der Pilot weitere Fortbildungsschritte unternehmen, die ihn zum Führen größerer und komplexerer Muster befähigen, den sogenannten „Ratings“. Nach der Grundausbildung zum Flugzeug-Piloten – PPL(A) – besteht die Berechtigung, einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge zu führen (Ergänzung: alte Regelung, bis Mai 2003: „mit einem maximalen Abfluggewicht von 2 Tonnen“ (sogenannte ECHO-Klasse)). Darüber hinausgehende Ratings, z. B. zum Führen von zweimotorigen Flugzeugen (2-Mot-Rating), Flugzeugen mit Strahltriebwerken oder schwereren Mustern können separat (z. T. erst nach Erreichen einer Mindestflugstundenzahl) in theoretischen und praktischen Ausbildungsschritten erworben werden.

Aber auch innerhalb der vom Pilotenschein PPL(A) abgedeckten Klasse der einmotorigen, kolbengetriebenen Maschinen unter zwei Tonnen (Anmerkung: diese Einschränkung gibt es seit 2003 nicht mehr), bedarf es einer sogenannten „Mustereinweisung“, um ein Flugzeug dieses Typs führen zu dürfen. Diese Mustereinweisung dauert in der Regel eine Flugstunde, bei der die Besonderheiten des Flugzeuges vermittelt sowie einige Starts und Landungen geübt werden.

Fluglizenz

Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung und dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:

Die Lizenzen für Privat-, Beruf- und Verkehrspiloten werden sowohl für Flugzeuge als auch für Hubschrauber ausgestellt. Wenn es sich um eine Lizenz für ein Flugzeug (engl. airplane) handelt, wird ein ‚(A)‘ angehängt, bei einem Hubschrauber ein ‚(H)‘ z. B. ATPL(H).

Die Fluglizenz ist während des Fluges von dem Piloten mitzuführen.

Die Ausbildung und Lizenzierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt. Seit neuem werden Ausbildung und Lizenzen nach JAR-FCL (Joint Aviation Authorities Flight Crew Licensing) durchgeführt. Die JAR-FCL folgen – im Gegensatz zum bis 1998 geltenden deutschen Recht – nicht der in den USA entstandenen Age 60 Rule. Deshalb und auf Grund der positiven Erkenntnisse aus anderen Staaten, die eine Lizenzierung bis zum 65. Lebensjahr erlauben, bestehen Zweifel an der besonderen Altersgrenze für Piloten zum vollendeten 60. Lebensjahr[2].

Fußnoten

  1. Zur Online-Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Medicals siehe [1]xxx
  2. siehe ausführlich dazu Sprenger, Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG, Konstanz 2006, S. 247 ff

Literatur

  • Andreas Fecker: Piloten. München ISBN 3765472220

Siehe auch

Weblinks


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