- Privateinlage
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Eine Privateinlage liegt dann vor, wenn der Unternehmer dem Betrieb Privatvermögen für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stellt, etwa in Form von Erzeugnissen, Waren oder Geld. In der Buchführung werden Privateinlagen auf dem Privatkonto erfasst und erhöhen das Eigenkapital.
Beispiel:
- Geschäftsvorfall: Ein Teilhaber überschreibt der Firma einen Computer im Wert von 1.500 €
- Buchungssatz: Betriebs- und Geschäftsausstattung an Privateinlage 1.500 €.
Inhaltsverzeichnis
Einlagewert
Als Einlagewert wird hierbei der Wert bezeichnet, mit dem die Privateinlage angesetzt wird. Dies ist normalerweise der Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) bzw. der beizulegende Wert.
Einlage nach Anschaffung
Wurde das Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren vor der Privateinlage angeschafft, so wird zwar eingelegt zum Teilwert, jedoch höchstens mit den fortgeführten Anschaffungskosten.
Einlage einer Beteiligung nach § 17 EStG
Wird eine Beteiligung nach § 17 EStG eingelegt, so wird zwar eingelegt zum Teilwert, jedoch höchstens mit den fortgeführten Anschaffungskosten.
AfA-Bemessungsgrundlage
AfA-Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Einlagewert.
Einlage nach Einkunftserzielung im Privatvermögen
AfA-Bemessungsgrundlage bei vorheriger Nutzung zur Einkunftserzielung im Privatvermögen sind jedoch immer die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Beispiele:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einlage einer Mietwohnung
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einlage eines für das Arbeitsverhältnis genutzten PC
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