Päpstliche Kommission Ecclesia Dei

Päpstliche Kommission Ecclesia Dei

Ecclesia Dei ist eine von Papst Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 eingesetzte Päpstliche Kommission.

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeit

Basierend auf dem Motu Proprio Ecclesia Dei, die die von Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt durchgeführten Bischofsweihen von vier Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Pius X. verurteilt, handelt es sich um eine Kommission, die

„die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen.“

Mit Unterstützung der Kommission kam es in den folgenden Jahren zur Rekonziliation von Gruppen ehemaliger Anhänger Lefebvres mit dem der römisch-katholischen Kirche und zur Gründung verschiedener altritualistischer Gemeinschaften, zum Beispiel der weltweit tätigen Fraternitas Sacerdotalis Sancti Petri (Priesterbruderschaft St. Petrus), der Priesterbruderschaft St. Johannes Maria Vianney, jetzt Apostolische Personaladminstration St. Johannes Maria Vianney in der Diözese Campos dos Goytacazes (Brasilien) und, schon unter Papst Benedikt XVI., des Institut du Bon Pasteur in Frankreich.

Im Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007, in dem Papst Benedikt XVI. die Feier der sogenannten Tridentinischen Liturgie, genauer: der Liturgie von 1962, auch ohne vorherige Zustimmung der Kommission Ecclesia Dei in größerem Umfang zulässt, kündigte er an, dass diese Kommission mit umfassenden Vollmachten für die Organisation und Weiterentwicklung dieser „außerordentlichen Form des römischen Ritus“ ausgestattet werden soll. Auf der Grundlage von Summorum Pontificum nahm bisher nur ein Teil der Transalpinen Redemptoristen die volle Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche auf. Entsprechende Verhandlungen der Kommission mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. dauern an.

Am 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. per Dekret durch den Präfekten der Kongregation für die Bischöfe, Giovanni Battista Kardinal Re, die Exkommunikation der vier 1988 geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf. Getragen wurde dies von der Hoffnung, dass mit diesem Schritt eine volle Übereinstimmung in den strittigen Fragen erreicht werden könne. Die Suspension der ohne päpstliche Erlaubnis amtierenden Bischöfe ist damit nicht aufgehoben.[1]. Die Aufhebung der Exkommunikation namentlich von Bischof Richard Williamson löste in der Öffentlichkeit, aufgrund der zeitgleich bekannt gewordenen Holocaustleugnung Williamsons (in Deutschland ein Offizialdelikt), Unverständnis und Empörung aus und stieß international auf Proteste, unter anderem durch den obersten Rabbiner von Rom. Die mit diesem Vorgang verbundenen „Pannen“ wurden in der Öffentlichkeit nicht zuletzt der Kommission Ecclesia Dei und ihrem Präsidenten Darío Kardinal Castrillón Hoyos angelastet.

Am 8. Juli 2009 unterstellte Papst Benedikt XVI. die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei durch das Motu Proprio Ecclesiae unitatem der Kongregation für die Glaubenslehre und bestellte den Präfekten der Glaubenskongregation William Joseph Kardinal Levada zum neuen Präsidenten und Monsignore Guido Pozzo zum neuen Sekretär der Kommission. Der bisherige Präsident Kardinal Castrillón Hoyos wurde vom Papst mit 80 Jahren altersbedingt in den Ruhestand versetzt, ebenso wie der erst ein Jahr zuvor zum Vizepräsidenten beförderte Monsignore Camille Perl, der die Geschicke der Kommission seit deren Gründung 1988 mitbestimmt hatte.

Mit der am 13. Mai 2011 veröffentlichten Instruktion „Universae Ecclesiae“ wurde der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei die ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt des Papstes für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio „Summorum Pontificum“ verliehen.

Präsidenten und Sekretäre

Präsidenten

Vizepräsidenten

Sekretäre

    • 1988–2008: Prälat Camille Perl (* 1938)
    • 2008–2009: Msgr. Mario Marini (1936–2009)
    • seit 2009: Msgr. Guido Pozzo (* 1951)

Literatur

  • H. Schmitz: Sondervollmachten einer Sonderkommission. In: Archiv für Katholisches Kirchenrecht. 159, 1990, ISSN 0003-9160, S. 36–59.
  • Camille Perl: Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“. In: In unum congregati, Festgabe für Augustinus Kardinal Mayer OSB. Abtei-Verlag, Metten 1991, ISBN 3-9801820-5-3, S. 549–555.
  • R. Scheulen: Die Rechtsstellung der Priesterbruderschaft „St. Petrus“. Eine kritische Untersuchung auf dem Hintergrund der geltenden Struktur und Disziplin der Lateinischen Kirche. Ludgerus, Essen 2001, ISBN 3-87497-233-X.

Einzelnachweise

  1. Wortlaut des Dekrets der Bischofskongregation vom 21. Januar 2009

Weblinks


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