- Rechnungsführer
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Als Rechnungsführer (früher: Zahlmeister) (kurz: Refü) wird in der Bundeswehr ein Dienstposten innerhalb einer militärischen Einheit bezeichnet. Die Aufgaben dieses Dienstpostens werden zumeist von einem Unteroffizier mit Portepee (Fachdienst) wahrgenommen. Aufgabentechnisch entspricht er jedoch dem Kompetenzbereich der Wehrverwaltung (Differenzierung zwischen Streitkräften und Verwaltung in Art. 87a / 87b GG), weshalb er in den letzten Jahren auch immer häufiger durch einen Beamten des mittleren Dienstes, sowie gleichgestellten Arbeitnehmer (Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Bundesverwaltung) ausgeführt wird.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabenbereich
Die Hauptaufgabe des Rechnungsführer ist die Berechnung und Auszahlung des Wehrsoldes für Wehrsoldempfänger (Wehrdienstleistende). Des Weiteren ist er verantwortlich für die Berechnung von Reisekosten- und Trennungsgeldanträgen der Soldaten seines Zuständigkeitsbereiches. Grundsätzlich kann man sagen, dass alles, was in einer militärischen Einheit mit Geldverkehr zu tun hat, über den Rechnungsführer abgewickelt wird.
Ausbildung
Voraussetzung für die Ausbildung zum Rechnungsführer ist neben der mittleren Reife eine kaufmännische Berufsausbildung (z. B. Bürokaufmann, Bankkaufmann, etc.) oder die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten des öffentlichen Dienstes. Wenn eine entsprechende Ausbildung fehlt kann diese über eine ZAW (zivile Aus- und Weiterbildung) innerhalb der Bundeswehr erlangt werden, diese Ausbildung dauert etwa 22 Monate.
Neben den für Feldwebel üblichen Lehrgängen muss der angehende Rechnungsführer auch einen Fachteil absolvieren. In diesem erhält er tiefgehende Einblicke in alle notwendigen Vorschriften und Gesetze, hier eine kurze Aufzählung:
- Bundesreisekostengesetz
- Trennungsgeldverordnung
- Wehrsoldgesetz
- Bundesbesoldungsgesetz
- Bundesumzugskostengesetz
- Haushalts- und Kassenwesen des öffentlichen Dienst
- Verpflegungsspezifische Vorschriften der Bundeswehr
- diverse bundeswehrinterne Vorschriften (z.B. Zentrale Dienstvorschriften)
Ein ausgebildeter Rechnungsführer kann immer auch den Dienstposten eines Zahlstellenleiters einnehmen, er ist also auch berechtigt, die Zahlstelle einer Kaserne zu betreiben und dort Zahlungen anzunehmen und auszuzahlen.
Unterstellung
Disziplinarisch ist der Rechnungsführer seinem Kompaniechef unterstellt, während er in seinem Fachgebiet dem Leiter des Bundeswehrdienstleistungszentrum unterstellt ist. Er nimmt damit sozusagen eine Zwitterstellung ein, neben seiner reinen Verwaltungstätigkeit muss er auch militärische Aufgaben (wie den Wachdienst) ausüben.
Zukunft
Der militärische Rechnungsführer ist ein aussterbender Dienstposten, er wird immer öfter durch zivile Beamte und Arbeitnehmer ersetzt. Auf lange Sicht ist die Einführung von Abrechenzentren geplant, so wird der Dienstposten komplett gestrichen.
Kategorie:- Dienststellung (Bundeswehr)
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