Regierungsbezirk Südbaden

Regierungsbezirk Südbaden

Der Regierungsbezirk Südbaden war ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der von 1952 bis 1972 bestand und ab 1. Januar 1973 mit anderer Grenzziehung in den heutigen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Regierungsbezirk Südbaden wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 als einer von vier Regierungsbezirken errichtet, die anderen waren der Regierungsbezirk Nordbaden, der Regierungsbezirk Nordwürttemberg und der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Der Regierungsbezirk Südbaden umfasste das 1945/46 durch die französische Militärverwaltung gebildete ehemalige Land Baden (Hauptstadt Freiburg im Breisgau). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Freiburg im Breisgau eingerichtet.

Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks erheblich. Das Regierungspräsidium in Freiburg ist seither auch für Gebiete zuständig, die früher württembergisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Tübingen und Karlsruhe abgegeben.

Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südbaden in Regierungsbezirk Freiburg geändert.

Verwaltungsgliederung

Folgende Stadtkreise (kreisfreie Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südbaden:

Karte des Regierungsbezirks Südbaden

Stadtkreise

Freiburg im Breisgau, Baden-Baden, Konstanz (1953 wieder in den Landkreis Konstanz eingegliedert)

Landkreise

BH Bühl
DS Donaueschingen
EM Emmendingen
FR Freiburg
NEU Hochschwarzwald (bis 1956 Landkreis Neustadt)
KEL Kehl
KN Konstanz
LR Lahr
Lörrach
MÜL Müllheim
OG Offenburg
RA Rastatt
SÄK  Säckingen
STO Stockach
ÜB Überlingen
VL Villingen
WT Waldshut
WOL Wolfach

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