Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurde am 4. Juli 1939 durch die 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von den nationalsozialistischen Machthabern übernommen, stand ab September 1939 unter Kontrolle des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) beziehungsweise der Gestapo und hatte deren Anordnungen umzusetzen. Alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden galten, wurden in der Reichsvereinigung zwangsweise eingegliedert und mussten Pflichtbeiträge entrichten. Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft waren anfangs noch Juden aus Mischehen; diese mussten jedoch später ebenfalls beitreten.

Inhaltsverzeichnis

Vorläufer

Das religiöse Judentum in Deutschland mit seinen Kultusvereinigungen kannte zuvor keine hierarchische nationale Organisation und keine gemeinsame Interessenvertretung. Bereits im September 1933 hatten sich verschiedene religiöse Verbände zu einer übergeordneten Interessenvertretung mit dem Namen „Reichsvertretung der Deutschen Juden“ zusammengeschlossen. Deren Name musste im September 1935 in „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“ geändert werden. Durch ein „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen“ vom 28. März 1938 (RGBl I, 338) verloren die Kultusvereinigungen und ihre Verbände rückwirkend den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie mussten nun unter anderem Grund- und Vermögenssteuer entrichten. Die Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft gehörten zudem nicht mehr „automatisch“ der Gemeinde an, sondern mussten ihr ausdrücklich beitreten. Darum wurde 1938 die Reichsvertretung umgestaltet in den „Reichsverband der Juden in Deutschland“, einen Dachverband, in dem jeder im Deutschen Reich lebende sogenannte Glaubensjude Pflichtmitglied war. Ab Februar 1939 trat diese Gesamtorganisation kurzzeitig unter neuem Namen als „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ auf. Diese letzte eigenständige Interessenvertretung wurde im Juli 1939 unter Beibehaltung des Namens übernommen, gleichgeschaltet und in ein ausschließlich weisungsgebundenes Verwaltungsorgan umgewandelt.

Personelle Kontinuität

Der Vorstand der Reichsvereinigung wurde nicht gewählt, sondern formal vom Ministerium des Inneren bestimmt und eingesetzt. In der Leitung waren nun Leo Baeck als Vorsitzender, Heinrich Stahl als sein Stellvertreter sowie Otto Hirsch und Julius Seligsohn, die alle bereits 1933 im Vorstand der Reichsvertretung gewirkt hatten. Aus der Verwaltung der Reichsvertretung von 1935 stammten Arthur Lilienthal und Paul Eppstein. Neu dabei waren Moritz Henschel und Philipp Kozower als Vertreter der Berliner Kultusgemeinde. Auch der überwiegende Teil der Angestellten von Verwaltung und Kultusgemeinden wurde übernommen.

Diese personelle Kontinuität darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Deutschen Reich vom Juli 1939 an keine selbständig handelnde jüdische Organisation mehr gab. Im Gegensatz zu den selbst gebildeten Interessenvertretungen war die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” nunmehr völlig abhängig von den Behörden, deren Weisungen sie umzusetzen hatte. Sie verlor im Laufe der nächsten drei Jahre immer mehr an eigenen Handlungsmöglichkeiten und wirkte wie ein verlängerter Arm des Reichssicherheitshauptamtes.

Die Dienstaufsicht über die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oblag Fritz Wöhrn, der als SS-Hauptsturmführer Sachbearbeiter im Eichmannreferat des RSHA war.[1]

Organisation

Neben der Zentrale in Berlin gab es 14 Bezirksstellen, in denen die Mitglieder kleinerer Kultusgemeinden zusammengefasst waren. Bis 1941 bestanden als Zweigstellen noch 17 größere Kultusgemeinden, die alle mehr als 1.000 Personen zählten. Nur die „Berliner Jüdische Gemeinde“ verblieb daneben noch bis 1943 als juristisch selbständige Körperschaft.[2]

Juden aus „Mischehe“ und „privilegierter Mischehe“ mussten sich der Reichsvereinigung zunächst noch nicht anschließen. Ab 1942 wurden sie jedoch Zwangsmitglied, sofern sie einem jüdischen Religionsverband angehörten. 1943 wurden uneingeschränkt alle Personen, die nach nationalsozialistischerer Definition Juden waren, beitragspflichtig in der Reichsvereinigung organisiert.[3]

Alle bisherigen jüdischen Publikationen wurden im November 1938 durch das Jüdische Nachrichtenblatt der Reichsvereinigung ersetzt, das damit zu einem Verordnungsblatt des Hauptamtes Sicherheit und späteren Reichssicherheitshauptamtes wurde.

Aufgabenbereich

Das Reichssicherheitshauptamt umschrieb die der Reichsvereinigung ursprünglich zugedachte Aufgabe mit den Worten: „Der einzige Zweck der Organisation und der ihr eingegliederten Einrichtungen soll die Vorbereitung der Auswanderung der Juden sein. Es soll also der Grundsatz nicht aufgegeben werden, dass die Vorbereitung der Auswanderung der Juden in erheblichem Umfang den Juden selbst überlassen wird.“[4]

Die Unterstützung von jüdischen Auswanderern sah auch die Reichsvereinigung als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an; daher kann bis zum Herbst 1941 von einem gewissen Einklang der Interessen gesprochen werden. Von den Emigranten musste die Reichsvereinigung „Spenden“ des Geldvermögens eintreiben, die 1940 progressiv bis auf 60% anstiegen.[5] Aus diesem Fonds wurde ärmeren Juden das von den Aufnahmeländern geforderte „Vorzeigegeld“ zur Verfügung gestellt und ihnen damit eine Auswanderung ermöglicht. Als die Deportationen ins Altersghetto Theresienstadt begannen, mussten die Ausgesiedelten sogenannte Heimeinkaufsverträge abschließen und der Reichsvereinigung dafür ihr gesamtes Vermögen abtreten. Die daraus stammenden Gelder wurden zum großen Teil später beschlagnahmt.

Daneben musste die Reichsvereinigung die Organisation der jüdischen Wohlfahrtspflege vollständig übernehmen und diese aus Pflichtbeiträgen und Spenden finanzieren. Kleiderkammern, Wohnungsnachweis und auch die religiöse Betreuung wurden zu unverzichtbaren Hilfen. Auch das jüdische Schulwesen wurde vom 1. August 1939 an durch die Reichsvereinigung organisiert und finanziert. Ebenso gehörten die Berufsausbildung und Umschulungsmaßnahmen zu ihren wichtigen Aufgaben, bis diese wie auch der Schulunterricht zum 30. Juni 1942 aufgegeben werden mussten. Als durch Abwanderung und Deportation viele der Kultusgemeinden die Verwaltungsaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen konnten oder aufgelöst wurden, übernahm die Reichsvereinigung Grundstücke und Immobilien aus Gemeindebesitz und wickelte - teils über ihre Bezirksstellen - die Übertragung von gemeindlichen Friedhöfen, Synagogengrundstücken und anderen Liegenschaften ab. Nach Auflösung der Reichsvereinigung führten die Finanzämter diese Arbeit fort. [6]

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden der Reichsvereinigung häufig die Bekanntgabe, Organisation und Durchführung von antijüdischen Verordnungen auferlegt: So wurden Genehmigungen für Verkehrsmittelbenutzung über die Reichsvereinigung beantragt und auch bei der angeordneten Ablieferung von Rundfunkgeräten und Schreibmaschinen wirkte sie mit. Im März 1941 wurde die Reichsvereinigung vom Reichssicherheitshauptamt angewiesen, alle „jüdischen Wohnungen in arischen Häusern“ aufzulisten;[7] danach erfolgten Kündigungen und Einweisungen in Judenhäuser. Wenig später musste die Reichsvereinigung eine statistische Zusammenstellung über die Juden in europäischen Staaten abliefern, die bei der Vorbereitung der Wannseekonferenz benötigt wurde. [8]

Verstrickung durch Mitwirkung

Frühzeitig sicherte sich die Gestapo den Zugriff auf die Mitgliederkartei. Dabei erlangte sie auch Daten von „Nichtglaubensjuden“, die lange vorher aus einer jüdischen Gemeinde oder Religionsgemeinschaft ausgetreten waren[9]. Die Reichsvereinigung wurde beauftragt, ihre Listen laufend zu ergänzen durch Abgleich mit Ausgabestellen von Lebensmittelkarten und Kennkarten, mit Umzugsmeldungen und Empfangsquittungen für den Judenstern[10]. Vermutlich war diese Datensammlung umfassender als die noch im Aufbau befindliche Judenkartei des Sicherheitsdienstes und diente als Grundlage bei der Deportation[11].

Anfang Oktober 1941 wurden hohe Funktionäre der Reichsvereinigung zur Gestapo einbestellt, unter Drohungen zur Verschwiegenheit verpflichtet und aufgefordert, bei der „Umsiedlung“ mitzuhelfen. Andernfalls würde dies durch SS und SA durchgeführt und „man könne sich ja vorstellen, wie das dann durchgeführt“ würde. Weil man lediglich von einer Teilevakuierung ausging und Schlimmeres verhüten wollte, stimmten die bedrängten Funktionäre trotz erheblicher Bedenken schließlich zu.[12]

Zu den auferlegten Pflichten gehörte die Auflistung von Vermögen und die Erstellung einer Liste von Personen, die der Gestapo für die Auswahl der Deportierten diente. Die Mitarbeiter der Reichsvereinigung halfen bei der Zustellung der Deportationsbefehle, stellten Merkblätter für das Reisegepäck zusammen und sorgten für Verpflegung in den Sammellagern. Zeitweilig betätigten sich Gemeindehelfer selbständig als „Abholer“ und forschten sogar nach, wenn der zur Ausreise Verpflichtete nicht angetroffen werden konnte.

Auflösung der Reichsvereinigung

Im Juni 1942 fand eine „Sonderaktion“ gegen den Vorstand und die Verwaltung der Reichsvereinigung statt, bei der mehrere Personen verhaftet und deportiert wurden. Im Rahmen der Fabrikaktion wurden im März 1943 fast alle volljüdischen Angestellten, die bei der Reichsvereinigung beschäftigt waren, deportiert und ersetzt durch Juden, die in „Mischehe“ lebten. Am 10. Juni 1943 wurde die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” aufgelöst. Die Geschäftsstelle in Berlin wurde geschlossen, das Vermögen beschlagnahmt und die verbliebenen fünf Mitglieder, die nicht durch eine Mischehe geschützt waren, deportiert.

Nur einige wenige „Vertrauensmänner“ unter der Leitung von Walter Lustig hielten in einer „Neuen Reichsvereinigung“ im Auftrag der Gestapo den Kontakt zu den noch verbliebenen Juden, die in Mischehe lebten oder als Geltungsjuden von der Deportation noch ausgenommen waren.

Bewertungen

Den jüdischen Funktionären in Berlin und in den Bezirksstellen blieben nur geringe Handlungsspielräume, wenn sie bestehende Rivalitäten zwischen Gauleitung und Gestapo ausnutzen oder ein persönliches Verhältnis zu einem Gestapobeamten herstellen konnten.[13] Sie konnten bestenfalls intervenieren, wenn vorgegebene Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes missachtet wurden oder Einzelpersonen wegen geringfügiger Verstöße zur Strafe zusätzlich deportiert werden sollten.[14]

Hannah Arendt übte allgemein heftige Kritik an der Rolle der jüdischen Führer bei der Zerstörung ihres eigenen Volkes, die für Ruhe und Ordnung im Vernichtungsprozess gesorgt hätten[15]. Ein Ehrengericht der Jüdischen Gemeinde Berlin kam 1947 zur Bewertung, die Tätigkeit der Reichsvereinigung habe sich „letztlich zum Schaden“ für die Deportierten ausgewirkt.[16] Die Historikerin Beate Meyer kam zur Feststellung, dass der Einsatz von Gemeindehelfern, der ursprünglich als Hilfestellung zur „besseren und milderen“ Ausführung der Gestapoanordnungen gedacht war, sich zum effektiven Werkzeug der Gestapo entwickelt habe.[17]

Moritz Henschel, der letzte Vorsitzender der Reichsvereinigung, bezeugte glaubhaft, bis 1945 nie etwas vom Judenmord gehört zu haben.[18] Leo Baeck will erstmals 1941 von Gaswagen im Osten erfahren haben; sichere Kunde von Vergasungen habe er später in Theresienstadt erhalten. Dieses Wissen über das drohende Schicksal verschwieg er jedoch.[19]

Literatur

  • Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma: Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Deportationen und die untergetauchten Juden. In: Beate Kosmala / Claudia Schoppmann (Hrsg.): Überleben im Untergrund. Berlin 2002, ISBN 3-932482-86-7
  • Beate Meyer: Handlungsspielräume regionaler jüdischer Repräsentanten (1941-1945). Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland und die Deportationen. In: Die Deportation der Juden aus Deutschland. (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 20) Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6 (mit weiteren Lit-Angaben)
  • Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1, Frankfurt /M 1990. ISBN 3-596-10611-7
  • Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945. Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft. München 1988, ISBN 3-406-33324-9 (S.49-74)
  • Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime, Mohr Siebeck, Tübingen 1994, ISBN 3-16-146179-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Tübingen 2002, S. 211f.
  2. Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933-1945. Eine Chronologie der Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt. Berlin 1996, ISBN 3-89468-238-8, S. 68.
  3. Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen... Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 45.
  4. Magnus Brechtken: „Madagaskar für die Juden“. München 1997 ISBN 3-486-56240-1 S. 212.
  5. Susanne Meinl / Bettina Hindemith: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Frankfurt/M 2004, ISBN 3-593-37612-1, S. 485
  6. Susanne Meinl / Bettina Hindemith: Legalisierter Raub..., S. 466
  7. Joseph Walk: Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Heidelberg/Karlsruhe 1981, ISBN 3-8114-1081-4, S. 338.
  8. Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz (Hrsg.): Katalog der ständigen Ausstellung. Berlin 2006, ISBN 3-9808517-4-5 S. 98.
  9. Jutta Wietog: Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus - eine Dokumentation zur Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich. Berlin 2001, ISBN 3-428-10384-X, S. 261
  10. Jutta Wietog: Volkszählungen..., S. 249f
  11. Gudrun Exner, Peter Schimany: Die Volkszählung in Österreich und die Erfassung der österreichischen Juden. In: Rainer Mackensen (Hrsg.): Bevölkerungsforschung und Politik in Deutschland im 20. Jahrhundert. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-15121-5, S. 153 / s. jedoch Jutta Wietog: Volkszählungen..., S. 168f
  12. Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma. ISBN 3-932482-86-7, S. 273.
  13. Beate Meyer: Handlungsspielräume... Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6, S. 85.
  14. Dagegen behauptete Kulka, die RV habe sich eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt - Diese These stieß auf Widerspruch: O.D.Kulka: The Reichsvereinigung and the Fate of the German Jews 1938/39-1943. In: Arnold Paucker: Die Juden im nationalsozialistischen Deutschland. Tübingen 1986, ISBN 3-16-745103-3, S. 353/406.
  15. Hannah Arendt: Eichmann in Jerusalem. München 1964, S. 161f.
  16. Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma. S. 279.
  17. Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma. S. 283.
  18. Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma. S. 291.
  19. Beate Meyer: Das unausweichliche Dilemma. S. 292.

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