Ruthard von Mainz

Ruthard von Mainz

Ruthard († 2. Mai 1109) war von 1098 bis 1109 Erzbischof von Mainz. Zunächst auf kaiserlicher Seite wandte er sich dem Reformpapsttum zu und war am Sturz Heinrich IV. zu Gunsten von Heinrich V. maßgeblich beteiligt.

Glasbild des Bischof Ruthard im Dom zu Mainz. Das Bild entspricht im Wesentlichen dem von Ruthard geführten Siegel

Inhaltsverzeichnis

Frühe Jahre

Er entstammte einer Ministerialenfamilie der Erzbischöfe von Mainz, die in Thüringen und dem Rheingau ansässig war.

Er trat in den Benediktinerorden ein und wurde um 1080 Abt des Klosters St. Peter in Erfurt.

Wirken im Inneren

Auf Betreiben von Heinrich IV. wurde er 1089 zum Erzbischof in Mainz gewählt. Er war königstreu und reformorientiert und sollte den vom Kaiser eingesetzten Gegenpapst Clemens III. stützen. Dafür hatte ihn Urban II. gebannt.

Sein Verhältnis zu den führenden Kräften im Domkapitel war gut. Im Sinne der Hirsauer Reform gründete oder förderte Ruthard verschiedene Klöster. Zum Teil geschah dies durch Umwandlung älterer Kanonikerstifte. Dazu gehörten die Klöster in Höchst, Comburg, Johannisberg, Marienstein, Bursfelde, Lippoldsberg und Disibodenberg. Dem letzteren machte er reiche Schenkungen.

Die weltliche Macht des Erzbischofs wurde durch die Verdrängung der vom Kaiser eingesetzten Rhein- oder Rheingaugrafen aus der Gegend um Mainz gestärkt. An ihre Stelle traten erzbischöfliche Ministeriale.

Judenpogrom

Durch das Amt als Erzbischof war er gleichzeitig auch Reichserzkanzler. In seine Amtszeit fiel das Pogrom der Kreuzfahrer 1096 bei dem nur in Mainz bis zu tausend Juden getötet wurden. Ruthard ging nicht aktiv gegen die Täter vor, zwang vielmehr später die Überlebenden die Taufe anzunehmen. Damit stellte er sich gegen Heinrich IV., der am Schutz der Juden festhielt. Als sich Ruthard weigerte, die Getauften zu ihrem alten Glauben zurückkehren zu lassen und ihnen ihr Vermögen zurückzuerstatten, verlor er die Gunst des Kaisers.

Opposition gegen Heinrich IV.

Ruthard floh 1098 nach Thüringen, wo die Adelsopposition stark war und schloss sich Papst Urban II. an. Der Gegenpapst Clemens verurteilte Ruthard, verbot allen Angehörigen der Mainzer Kirche bei Androhung des Anathemas den Umgang mit Ruthard, hob die Gehorsamspflicht auf und befahl die Wahl eines neuen Erzbischofs. Auf der anderen Seite hob Urban II. den Bann auf. Zur Wahl eines neuen Erzbischofs kam es nicht. Vom thüringischen Teil seines Bistums wirkte er weiter als Erzbischof und war 1102 etwa an der Neuwahl eines Bischofs von Halberstadt beteiligt.

Im Jahr 1105 unterstützte er die Rebellion von Heinrich V. und war maßgeblich am Sturz Heinrich IV. beteiligt. Er erkannte nunmehr eindeutig den Primat-Anspruch des Papstes gegenüber dem Kaiser an. Gleichzeitig verstand er sich als Mainzer Erzbischof als Ersten unter den geistlichen und weltlichen Großen. Bei der Fürstentagung vom 5. Januar 1106 war es Ruthard der Heinrich V. die Reichsinsignien übergab. Die Weihe nahm indes der päpstliche Legat vor.

Verhältnis zu Paschalis II.

Obwohl Papst Paschalis II. Ruthard ausdrücklich anerkannt hatte und an einem guten Verhältnis zu ihm interessiert war, hat Ruthard sich doch die Missbilligung des Papstes zugezogen. So hatte er gegen den Willen von Paschalis Reinhard von Blankenburg zum Bischof von Halberstadt weihte, obwohl der Papst diesen ausdrücklich nicht bestätigt hatte, weil er seine Investitur von einem Laien erhalten hatte. Auch die Wiedereinsetzung des Suffraganbischofs Udo von Hildesheim, ohne Zustimmung eines Konzils wurde von päpstlicher Seite kritisiert. Auch erschien er 1107 nicht zu einer Synode. Daraufhin hat ihn der Papst suspendiert. Ruthard nahm dies Urteil vorbehaltlos an. Diese vorbehaltlose Anerkennung der päpstlichen Rechtsgewalt haben zur Wiedereinsetzung Ruthards geführt.

Für das Selbstbewusstsein Ruthards spricht, dass er als erster Mainzer Erzbischof ein Thronsiegel benutzte.

Literatur


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