Baader-Befreiung

Baader-Befreiung

Die Baader-Befreiung bezeichnet die Befreiung Andreas Baaders am 14. Mai 1970 aus der Haft. Sie wurde durch Ulrike Meinhof und andere während einer Ausführung Baaders aus der Haftanstalt in Berlin durchgeführt. Die Befreiung gilt als Geburtsstunde der Rote Armee Fraktion.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Andreas Baader war an den Brandstiftungen in zwei Frankfurter Kaufhäusern am 2. April 1968 beteiligt gewesen und dafür zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Baader, Gudrun Ensslin und Thorwald Proll erschienen nicht zum Haftantritt und setzten sich ab. Ensslin und Baader hielten sich zeitweilig bei der Journalistin Ulrike Meinhof in Hamburg auf. Zusammen mit Baaders Anwalt Horst Mahler und anderen sollte eine terroristische Vereinigung nach dem Vorbild der lateinamerikanischen Guerilleros gegründet werden, allerdings wurde Baader am 4. April 1970 nach einem Hinweis des V-Manns Peter Urbach bei einer fingierten Verkehrskontrolle in Berlin festgenommen. Die Gruppe beschloss, ihn zu befreien.

Vorbereitungen

Ulrike Meinhof als junge Journalistin (um 1964)

Da eine Befreiung direkt aus der JVA Tegel unrealistisch war, beantragte Meinhofs Verleger Klaus Wagenbach Baaders „Ausführung zum Quellenstudium“ in das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin. Angeblich planten Meinhof und Baader ein Buch mit dem Arbeitstitel Organisation randständiger Jugendlicher. In dem Schreiben vom 10. Mai 1970 bat der Verleger um die Ausführung Baaders, um Zeitschriften einzusehen, die nicht in die Haftanstalt gebracht werden könnten. Eile sei geboten, denn das Buch solle bereits im Herbst erscheinen. Der Justizoberinspektor lehnte ab, der Gefängnisdirektor der JVA Tegel gab allerdings zwei Tage später nach einem Gespräch mit Baaders Anwalt Horst Mahler nach und stimmte einer einmaligen Ausführung für drei Stunden am 14. Mai zu.

Eine Waffe war von der damals 19-jährigen Irene Goergens, einer Heimjugendlichen, die Meinhof nahe stand, beschafft worden; im Berliner Lokal „Wolfschanze“ in der Charlottenburger Grolmanstraße kaufte sie für 1000 Mark eine Pistole vom Typ Beretta, Kaliber 6,35 mm und einen Schalldämpfer. Weitere Waffen beschafften Astrid Proll und Ingrid Schubert.

In der Kantstraße in Charlottenburg wurde am 13. Mai von einem Gruppenmitglied ein Alfa Romeo Giulia Sprint gestohlen, der später zur Flucht benutzt werden sollte, und mit falschen Kennzeichen versehen.

Goergens und Schubert besuchten am 13. Mai das Berliner Institut, spähten es aus und kündigten an, am nächsten Tag für Recherchearbeiten zum Thema „Möglichkeiten der Therapie krimineller Jugendlicher“ wiederzukommen. Auch Ulrike Meinhof erschien am 13. Mai im Institut und fragte nach, ob für den Baader-Termin alles vorbereitet sei.

Verlauf

Am Donnerstag den 14. Mai 1970 gegen 9:45 Uhr wurde Andreas Baader in Handschellen von zwei Wachtmeistern in den Lesesaal des Institutes gebracht. Ulrike Meinhof erwartete ihn dort. Im Raum befanden sich die beiden Justizbeamten, Baader, Meinhof und ein Institutsangestellter. Für etwa 75 Minuten saßen Baader und Meinhof an einem Tisch, tauschten Zeitschriften und machten Notizen.

In dieser Zeit betraten Goergens und Schubert das Gebäude. Ihnen wurde die Diele vor dem Lesesaal als Arbeitsraum zugewiesen. Gegen 11 Uhr öffneten sie die Eingangstür des Gebäudes für einen vermummten Mann, der bis heute nicht identifiziert wurde. Noch in der Diele schoss dieser auf den Institutsangestellten Georg Linke und verletzte ihn lebensgefährlich (Oberarmdurchschuss und Lebersteckschuss). Linke war erst nach fünfeinhalb Monaten wieder arbeitsfähig.

Goergens, Schubert und der Maskierte stürmten mit dem Ruf „Hände hoch, oder wir schießen“ in den Lesesaal, Schubert mit einer Pistole Reck P 8, Kaliber 6,35 mm und Goergens mit einem Kleinkalibergewehr Landmann-Preetz, Kaliber 22 mit abgesägtem Schaft, das zuvor in ihrer Aktentasche versteckt war. Die beiden Justizbeamten wehrten sich, in dem Handgemenge wurde von einem Justizbeamten und den Befreiern geschossen.

Durch Schüsse aus einer Tränengaspistole der Angreifer, die einen der Justizbeamten verletzten, gelang es allen Tätern, aus einem etwa anderthalb Meter über dem Erdboden liegenden Fenster zu springen und zu entkommen. Draußen liefen sie zu dem vorher abgestellten Alfa Romeo mit Astrid Proll am Steuer. Die Gruppe wechselte noch mehrfach die Fahrzeuge, verließ Berlin jedoch nicht. Die Polizei verlor die Spur der Gruppe.

Folgen

Logo der RAF

Der 62-jährige Institutsangestellte Georg Linke war erst 14 Tage später außer Lebensgefahr und konnte erst am 8. Juli aus dem Krankenhaus entlassen werden. Der verletzte Justizhauptwachtmeister Günter Wetter blieb fünf Wochen im Krankenhaus. In direkter Folge der Ereignisse setzte die ARD die Ausstrahlung des Meinhof-Films Bambule ab, die für den 24. Mai 1970 geplant war. Für Meinhof bedeutete diese Tat den Sprung in die Illegalität. Sie wandelte sich von der anerkannten Kolumnistin der linken Zeitschrift konkret zu einer steckbrieflich gesuchten Terroristin. Das Ereignis wird im Nachhinein als Geburtsstunde der Rote Armee Fraktion angesehen. Von nun an wurde nach der Gruppe und nicht mehr nach Einzeltätern gefahndet. Zwei Monate nach der Baader-Befreiung besuchte die Gruppe ein Camp der Al Fatah in Jordanien und ließ sich militärisch ausbilden. 1972 begann die Gruppe, Anschläge zu verüben.

Am 8. Oktober 1970 wurden Irene Goergens, Horst Mahler und Ingrid Schubert in Berlin festgenommen. Gegen sie begann, begleitet von strengen Sicherheitsvorkehrungen, am 1. März 1971 vor der 8. Großen Strafkammer des Schwurgerichts im Kriminalgericht Berlin-Moabit der erste von zwei Prozessen, in denen die Baader-Befreiung verhandelt wurde. Den Vorsitz hatte Landgerichtsdirektor Friedrich Geus. Horst Mahler wurde von Otto Schily verteidigt, die beiden Frauen von Klaus Eschen und Hans-Christian Ströbele.[1]


Im April 1971 nahm die RAF, in ihrer Erklärung: Das Konzept Stadtguerilla Stellung zu den Schüssen auf Georg Linke. Da heißt es:

Die Frage, ob die Gefangenenbefreiung auch dann gemacht worden wäre, wenn wir gewußt hätten, daß ein Linke dabei angeschossen wird – sie ist uns oft genug gestellt worden – kann nur mit Nein beantwortet werden. Die Frage: was wäre gewesen, wenn, [...] Mit ihr wollen Leute wissen, ob wir so brutalisiert sind, wie uns die Springerpresse darstellt.[2]

Die Hauptvorwürfe der Anklage gegen Goergens und Schubert waren gemeinschaftlich versuchter Mord und Gefangenenbefreiung und gegen Mahler Beihilfe zu diesen Straftaten.[3][4] Der Erste Staatsanwalt Hans-Dieter Nagel beantragte für Horst Mahler und Ingrid Schubert je sechs Jahre Freiheitsstrafe und – nach Jugendstrafrecht – vier Jahre für Irene Goergens. Nach über 20 Prozesstagen wurde am 21. Mai 1971 das Urteil verkündet. Das Gericht folgte im Strafmaß bei Ingrid Schubert und Irene Goergens dem Antrag der Anklage.[5] Horst Mahler wurde freigesprochen, blieb aber wegen anderer Tatvorwürfe in Haft.[6] Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Mahler später auf.

Der Prozess erregte auch Aufsehen, weil die Staatsanwälte in Beweisnot gegen Mahler den damals schon als Agent provocateur verdächtigten V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes Peter Urbach kurz vor Prozessende als Belastungszeugen in den Prozess eingeführt hatten. Innensenator Kurt Neubauer hatte dabei Peter Urbach nur eine stark begrenzte Aussagegenehmigung über Vorgänge erteilt, die sich an drei bestimmten Tagen abspielten. Die Bitte des Vorsitzenden Richters Geus, die Aussagegenehmigung zu erweitern, wurde von dem Innensenator abgelehnt. Der Prozessbeobachter Gerhard Mauz schrieb dazu: „Dieser Zeuge belastet unbeschwert, kann jedoch der Beschwerde einer begrenzten Aussagegenehmigung [...] halber stets dann nicht antworten, wenn ihm Fragen gestellt werden, deren Beantwortung ihn als Agent provocateur überführen könnte. [...] West-Berlins Innensenator, Neubauer geheißen, hat schon im Herbst 1970 erklärt, Horst Mahler sei derart überführt, dass eine kapitale Bestrafung zu erwarten sei. Und wenn die Beweise nicht ausreichen sollten, dann werde man V-Männer ins Feld schicken.“[7]

Der Vorgang führte zu öffentlicher Kritik und Rücktrittsforderungen. Neubauer stellte dazu fest, die Initiative sei nicht von ihm ausgegangen, sondern er habe einer Bitte der Staatsanwaltschaft entsprochen. Seine in der Presse zitierten Äußerungen vom Oktober 1970 seien „die Schlussfolgerung einer Journalistin aus unserem Gespräch“ und er habe nicht dementiert, weil er „die weitere Entwicklung nicht voraussehen konnte“. Er habe nicht in ein schwebendes Verfahren eingegriffen.[8]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Gerhard Mauz: Wenn Sie’s nicht anders haben wollen. In: Der Spiegel. Nr. 11, 1971, S. 100–103 (online).
  2. RAF, Das Konzept Stadtguerilla, April 1971; DOkumentiert in: Rote Armee Fraktion - Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin 1997, S. 30
  3. Schwurgerichtsanklage vom 10. Dezember 1970 als PDF
  4. Deckname Rosi. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1971, S. 93–95 (online).
  5. Am 28. Juni 1974 veruteilt das Landgericht Berlin Goergens und Schubert wegen Teilnahme an einem koordinierten Überfall auf mehrere Banken in Berlin am 29. September 1970 (sogenannter „Dreierschlag“). Das führt zu Gesamtstrafen von sieben Jahren Jugendstrafe für Goergens und dreizehn Jahren Freiheitsstrafe für Schubert. (Landgericht Berlin, Urteil vom 28. Juni 1974 ([500] 2 P KS1/71[2/73]); vgl. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1. S. 760, Anm. 47)
  6. Schuß in den Korb. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1971, S. 87 (online).
  7. Gerhard Mauz: Sagen wir doch einfach Erdbeertörtchen. In: Der Spiegel. Nr. 21, 1971, S. 86 (online).
  8. Gewiß, die Waffen waren da. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1971, S. 79 (SPIEGEL-Interview mit dem Berliner Innensenator Neubauer über den Zeugenauftritt des V-Manns Urbach, online).

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