- Soda-Club
-
Soda Club Limited Rechtsform Limited nach israelischem Recht Gründung 1991 Sitz Gilboa Street, Airport City am Ben-Gurion-Flughafen, Israel [1] Mitarbeiter ca. 900 Umsatz 100 Mio. Euro Website [http://sodaclub.de/ Soda-Club Deutschland *Soda-Club Deutschland] Soda-Club ist ein israelischer Hersteller von Trinkwassersprudlern und Feuerlöschern mit Hauptsitz im Gewerbegebiet am Ben-Gurion-Flughafen bei Tel Aviv.[2]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die ersten Wassersprudler wurden in Großbritannien 1903 gefertigt. Dort kamen die Geräte zunächst in der Gastronomie und in Haushalten der Oberklasse zum Einsatz. Die britische Firma Soda-Stream brachte zu Beginn der 1970er Jahren erstmals einen günstigen Trinkwassersprudler auf den Markt. 1985 übernahm der Schweppes-Konzern Markenrechte und Technik von Sodastream, betrieb das Wassersprudlergeschäft aber eher glücklos. Die störanfällige Technik verhinderte eine weitere Expansion. Der Engländer Peter Wiseburgh war zu dieser Zeit der Repräsentant von Soda-Stream für Israel und über die von ihm vertriebenen Geräte so frustriert, dass er 1991 Soda-Club gründete und ein eigenes Sprudelgerät entwickeln ließ. Im Jahr darauf exportierte er bereits nach Südafrika, 1993 in die Schweiz, 1994 nach Deutschland. 1998 übernahm Wiseburghs Firma dann Soda-Stream[3], 2009 die Konkurrenzmarke Wassermaxx.[4]
Die Marke Sodastream wurde per Jahreswechsel 2010/2011 wieder in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt. Der Markenname Sodaclub wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet. Sämtliche Soda-Club Produkte sind jedoch zu 100% kompatibel mit Sodastream-Produkten.
Umsatz, Produktion und Vertrieb
Die Soda-Club-Gruppe erzielt mit etwa 900 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von rund 100 Millionen Euro. Der größte Teil davon wird mit der Befüllung der Zylinder erzielt. Der internationale Vertrieb erfolgt über die Soda-Club International BV mit Sitz im niederländischen Breda. Die deutsche Tochter Soda-Club GmbH in Limburg an der Lahn mit 150 Mitarbeitern befüllt für den gesamten europäischen Markt die Kohlensäurezylinder. Geräte, Flaschen und Sirups werden von Soda-Club Ltd. in Israel und der Siedlung Ma'ale Adumim im Westjordanland hergestellt.[5]
Der Europäische Gerichtshof entschied am 25. Februar 2010, dass auf den Import von in dieser Siedlung hergestellten Soda-Club-Waren Zoll zu erheben ist.[6] Im vom Hamburger Finanzgericht vorgelegten Fall hatte die Firma Brita dort gefertigte Flaschen als israelische Produkte deklariert und damit aufgrund der Meistbegünstigungsklausel zollfrei einführen wollen.
Marktstellung
Mit der Übernahme von Soda-Stream hat Soda-Club seinen Marktanteil in Deutschland auf 70 % ausgedehnt. Zeitweilig versuchte Soda-Club, diese Marktstellung mit fragwürdigen Mitteln zu sichern.
Ursprünglich nahmen alle Einzelhändler und Abfüllunternehmen die am Markt umlaufenden Zylinder wieder zurück, tauschten und befüllten diese (Tauschpool). Soda-Club hat diese Konkurrenz dadurch auszuschalten versucht, dass sie nur noch den von ihr lizenzierten Befüllern die Wiederbefüllung der Zylinder gestattete. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat Soda-Club zunächst allen nicht lizenzierten Abfüllern vorgeworfen, durch die Befüllung der Soda-Club-Zylinder einen Verstoß gegen das Markenrecht zu begehen. Damit scheiterten sie allerdings sowohl vor dem OLG Düsseldorf.[7], als auch vor dem BGH[8] Die Kohlensäurezylinder würden schließlich nicht Soda-Club, sondern vielmehr den Verbrauchern gehören. Diesen müsse daher auch die Entscheidung über den Befüller zustehen.
Darauf reagiert Soda-Club, indem sie die Zylinder mit dem Aufdruck „Mietzylinder“ versah und ab 2004 an den Endverbraucher nur noch vermieten wollte, so dass nur Soda-Club das Recht über die Befüllung zustehen würde. Verschärft wurde diese Situation noch dadurch, dass von Mitbewerbern auf den Markt gebrachte Ersatzzylinder von Soda-Club zwar zurückgenommen, allerdings nur eigene ausgegeben wurden.
In diesem Vorgehen sah das Bundeskartellamt eine Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung durch Soda-Club und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und erließ daher am 9. Februar 2006 einen Untersagungsbeschluss gegen das von Soda-Club praktizierte Befüllungssystem.[9] Begründet wurde der Beschluss unter anderem damit, dass das Eigentum am Zylinder trotz des Aufklebers auf den Kunden übergehe. Außerdem schaffe Soda-Club durch ihre Geschäftspraktiken eine nicht zu rechtfertigende Behinderung für andere Abfüller.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer am 14. März 2007 veröffentlichten Entscheidung[10] eine Rechtsbeschwerde der Soda-Club GmbH zurückgewiesen. Am 4. März 2008 schließlich entschied der Bundesgerichtshof[11], dass Soda-Club die Befüllung oder den Tausch der eigenen Gaszylinder auch durch Wettbewerber zulassen muss. Zusätzlich muss Soda-Club künftig auf den Etiketten der Gaszylinder auf diese Möglichkeit hinweisen.[12] [13]
Da in den Industriestaaten für Soda-Club wohl die Grenzen des Wachstums erreicht sind, setzt Wiseburgh auf Marktchancen in Entwicklungsländern und entwickelte von 1999 bis 2006 für 15 Millionen US-Dollar eine kühlschrankgroße Wasseraufbereitungsanlage für Großkunden wie Krankenhäuser und Schulen, die aus verunreinigtem Wasser Trinkwasser machen kann. Damit können gemäß WHO-Standards monatlich bis zu 10.000 Liter Trinkwasser aufbereitet werden. Die Geräte sollen von der indischen Blue Star Group in Pune produziert werden.[14]
Weblinks
- SodaStream Deutschland Group
- Soda-Club Deutschland
- Soda-Club Group
- Beschluss des Bundeskartellamts (PDF-Datei; 269 kB)
Quellen
- ↑ Anschrift laut Firmenwebsite
- ↑ Handelsblatt online vom 25. Februar 2006, Tanja Kewes: Das zischende Imperium zieht weiter
- ↑ Handelsblatt online vom 25. Februar 2006, Tanja Kewes: Das zischende Imperium zieht weiter
- ↑ [1]
- ↑ http://www.unitedcivilians.nl/nl/doc.phtml?p=article&article=143
- ↑ Streit um Siedlungsgebiete. Soda-Club-Urteil stellt Israel bloß Der Spiegel, 25. Februar 2010
- ↑ AZ.: 20 U 107/01
- ↑ AZ.: I ZR 44/02
- ↑ Gesch.Z.: B3-39/03)
- ↑ AZ.: XI Kart 5/06 (X)
- ↑ AZ.: KVR 21/07 - Soda-Club II
- ↑ juris.bundesgerichtshof.de
- ↑ faz.net
- ↑ Handelsblatt online vom 25. Februar 2006, Tanja Kewes: Das zischende Imperium zieht weiter
Kategorien:- Haushaltswarenhersteller
- Unternehmen (Israel)
Wikimedia Foundation.