- Spielbanken Bayern
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Die Spielbanken Bayern sind ein Öffentliches Unternehmen des Freistaates Bayern und gehören zur Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern (mit Sitz in München)
Das Angebot umfasst alle in Deutschland gängigen Glücksspiele. Im Unterschied zu den gewerblichen Spielhallen dürfen die Spielbanken Bayern ein Großes Spiel anbieten. Dieses umfasst American Roulette (teilweise auch Französisches Roulette), Black Jack und Poker. Neben dem Großen Spiel bieten die Spielbanken Bayern auch ein Automatenspiel an. Seit Dezember 1997 wird ein bayernweiter Jackpot ausgespielt (Bayern-Jackpot).[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Vor der Zulassung von Spielbanken in Bayern gab es im Bayerischen Landtag heftige Diskussion, bei denen besonders die CSU die Zulassung aus moralischen Gründen ablehnte. Das SPD-geführte Kabinett Hoegner setzte am 21. April 1955 mit 92 gegen 79 Stimmen bei 16 Enthaltungen die Zulassung durch. Damit erhielten die damaligen Spielbanken in Bad Kissingen, Garmisch-Partenkirchen, Bad Wiessee und Bad Reichenhall die zum Spielbetrieb erforderlichen Lizenzen.
Zwischen 1955 und 1962 war die nun folgende Spielbankenaffäre Bestandteil öffentlicher und interner Diskussionen. Im Februar 1961 beschloss der nunmehr von der CSU dominierte bayerische Landtag, die Spielbanken wieder zu schließen. Dieser Beschluss wurde aber nie vollzogen, und vier Jahre später verstaatlichte der Freistaat die Spielkasinos.
Bis 1990 wurden nach dem Spielbankgesetz von 1933 in Bayern zunächst nur die vier oben genannten Spielbanken betrieben. 1990 kam die 1950 eröffnete und privat konzessionierte Spielbank Lindau in das Unternehmen. Mit diesen fünf staatlich konzessionierten Spielbanken wurden jedoch nur die Regierungsbezirke Unterfranken, Schwaben und Oberbayern im Wesentlichen abgedeckt. Nicht versorgt mit Spielbanken waren die Regierungsbezirke Ober- und Mittelfranken, Niederbayern und die Oberpfalz.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im Juli 1995 vom Bayerischen Landtag ein neues Spielbankgesetz beschlossen. Ziel war:
- ein ausreichendes und ausgewogenes Angebot
- eine möglichst flächendeckende Versorgung sowie
- eine weitgehende Verhinderung der Überschneidung der Einzugsbereiche.
In Anbetracht dieser Prioritäten erfolgte die Ansiedlung der neuen Spielbanken in Grenznähe zu anderen deutschen Ländern bzw. dem Ausland in Bad Füssing (September 1999), Bad Kötzting (Februar 2000), Feuchtwangen (März 2000) und Bad Steben (März 2001).
Jeder Regierungsbezirk verfügt jetzt über eine staatliche Spielbank, Oberbayern über drei Spielbanken.
Suchtprävention
Die Bayerischen Spielbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet ein geeignetes Programm zur Spielsuchtprävention anzubieten. Die geschulten Mitarbeiter sind dazu angehalten Spielgäste, die ein problematisches Spielverhalten zeigen anzusprechen und Ihnen Informationen zur Spielsuchtbekämpfung anzubieten.
Spielbanken
Der Staatsbetrieb unterhält folgende neun Spielbanken (Eröffnungsjahr):
- Bad Füssing in Niederbayern (1999)
- Bad Kissingen in Unterfranken (1955)
- Bad Kötzting in der Oberpfalz (2000)
- Bad Reichenhall in Oberbayern (1955)
- Bad Steben in Oberfranken (2001)
- Bad Wiessee in Oberbayern (1957)
- Feuchtwangen in Mittelfranken (2000)
- Garmisch-Partenkirchen in Oberbayern (1955)
- Lindau im bayerischen Schwaben (1950; 1990 in das Unternehmen Spielbanken Bayern integriert)
Weblinks
Quellen
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