- Staatsanwaltschaft Konstanz
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Die Staatsanwaltschaft Konstanz ist als Strafverfolgungsbehörde zuständig für den Bezirk des Landgerichts Konstanz.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben und Zuständigkeit
Entsprechend der Zuständigkeit des Landgerichts Konstanz[1] umfasst der Bezirk der Staatsanwaltschaft die Bezirke der Amtsgerichte Donaueschingen, Konstanz, Radolfzell, Singen, Stockach, Überlingen und Villingen-Schwenningen. Im Zuständigkeitsbereich wohnen rund 580.000 Bürger. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ist der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe unterstellt (§ 147 GVG). Sie gehört zum sogenannten badischen Rechtsgebiet, in dem u. a. traditionell in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften der „badische Aktenknoten“ zur Bindung der Akten verwendet wird.
Bei der Staatsanwaltschaft Konstanz sind derzeit (Ende 2008) ein Leitender Oberstaatsanwalt, vier Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, vierzehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie sieben Amtsanwältinnen und Amtsanwälte als Strafverfolger tätig. Insgesamt sind bei der Staatsanwaltschaft Konstanz 77 Personen beschäftigt. Gemäß dem Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften (OrgStA; Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg [1]) ist die Staatsanwaltschaft Konstanz als Justizbehörde in vier Ermittlungsabteilungen, eine Vollstreckungsabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gegliedert. Die Ermittlungsabteilungen sind zum einen (räumlich) für bestimmte Amtsgerichtsbezirke, zum anderen (sachlich) für bestimmte Gebiete des Strafrechts zuständig.
Geschäftsentwicklung
Der kräftige Anstieg der Verfahren in den Jahren 2006 und 2007 hat sich 2008 nicht fortgesetzt, es konnte ein Rückgang um rund 9 % verzeichnet werden. Die Eingänge haben sich auf dem hohen Niveau des Jahres 2006 eingependelt: 26.252 Js-Verfahren, 15. 438 UJs-Verfahren, 1.772 OWi-Verfahren. Die Spitzenbelastung im Jahr 2007 ist maßgeblich auf zwei bei der Staatsanwaltschaft Konstanz geführte Sammelverfahren aus dem Bereich der Kinderpornografie gegen eine Vielzahl von Tätern aus dem In- und Ausland zurückzuführen.
Den wesentlichen Anteil machen die Strafermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte aus (sog. Js-Verfahren). Hinzu kommen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verfahren gegen unbekannte Täter (sog. UJs-Verfahren). Es ergibt sich im Durchschnitt folgende Verteilung:
Verfahren Anteil gegen bekannte Täter (Js) 60 % gegen unbekannte Täter (UJs) 36 % wegen Ordnungswidrigkeiten 4 % 100 % – darunter Verkehrssachen 87 % Aus den Js-Verfahren (100 %) sind folgende Schwerpunkte – nach bisheriger Entwicklung – hervorzuheben:
Tatvorwurf / Deliktstyp Anteil vorsätzliche Körperverletzung 8 % Diebstahl, Unterschlagung 13 % Betrug, Untreue 16 % Verkehrsstrafsachen 21 % Betäubungsmittelkriminalität 6 % In den vergangenen Jahren wurde gegen 22–25 % der beschuldigten Personen Anklage erhoben bzw. eine gerichtliche Entscheidung (v.a. Strafbefehl) beantragt. Die Verfahrenserledigungen (100 %) verteilen sich im Wesentlichen auf:
Erledigungsart Anteil Anklagen zum Landgericht 0,2 % Anklagen zu den Amtsgerichten 6 % Strafbefehlsanträge (an Amtsgerichte) 16 % Verfahrenseinstellungen – mit Auflagen (§ 153a StPO) 9 % – bei Jugendlichen / Heranwachsenden (§ 45 JGG) 8 % – wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) 11 % – bei unwesentlicher Nebenstraftat (§ 154 StPO) 5 % – kein Tatnachweis (§ 170 Abs.2 StPO) 26 % Soweit Verfahren mit der Auflage eingestellt wurden, einen Geldbetrag zu zahlen (sog. Bußgelder), flossen gemeinnützigen Einrichtungen und zu einem geringerem Teil der Staatskasse erhebliche Beträge zu.
Ein Verfahren dauert bei der Staatsanwaltschaft Konstanz durchschnittlich 1,2 Monate. Rund 90 % der Verfahren werden innerhalb der ersten drei Monate erledigt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz vollstreckt die Entscheidungen der Strafgerichte. Zudem vollstreckt sie gerichtliche Geldbußen, Ordnungs- oder Zwangsgelder, den Wertersatz (bei eingezogenen Gegenständen) sowie die Erzwingungshaft. In Verfahren nach dem JGG ist dagegen der Jugendrichter gleichzeitig Vollstreckungsleiter. Die folgend für das Jahr 2006 genannten Zahlen der Staatsanwaltschaft Konstanz entsprechen im Wesentlichen denen der Vorjahre:
Strafvollstreckung gegen Personen – Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Haft) 2 % – Freiheitsstrafe mit Bewährung 9 % – Geldstrafe 62 % Unterbringung
Die Staatsanwaltschaft ist in Konstanz in drei historischen Gebäuden untergebracht. Zudem besteht eine – unselbständige – Außenstelle in Villingen-Schwenningen, wo Verkehrssachen aus den Bezirken der Amtsgerichte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen bearbeitet werden. Das Gebäude Bezirksamt (Konstanz, Untere Laube 36) beherbergt neben der Behördenleitung zwei Ermittlungsabteilungen und die Vollstreckungsabteilung. Im Lanzenhof (Konstanz, Torgasse 8) sind zwei Ermittlungsabteilungen untergebracht. Schließlich belegt die Verkehrsgruppe der Staatsanwaltschaft Konstanz im Gebäude Bischöfliches Spital, dem sogenannten Kleinspitäle (Konstanz, Torgasse 6), neben anderen Justizbehörden einige Räume.
Weblinks
- Startseite der Staatsanwaltschaft Konstanz
- Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Konstanz
- Justiz in Baden-Württemberg
Einzelnachweise
47.6618229.171985Koordinaten: 47° 39′ 43″ N, 9° 10′ 19″ OKategorien:- Organisation (Staatsanwaltschaft)
- Behörde (Baden-Württemberg)
- Konstanz
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