- Staatsordnung
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Unter einer Staatsform versteht man die äußere politische Organisationsform eines Staates, die sich nach der Stellung des Staatsoberhaupts richtet. In der Gegenwart unterscheidet man zwischen den Staatsformen der Republik, der Monarchie und der Diktatur, wobei sich die Diktaturen selbst wiederum als Republiken oder Monarchien bezeichnen. Des Weiteren existieren noch detaillierte Ausführungen dieser drei grundlegenden Staatsformen wie z. B. Bundesrepublik, Islamische Republik, Erbmonarchie oder Militärdiktatur.
Inhaltsverzeichnis
Nach den Regierungssystemen
Eine weitere Ausdifferenzierung der Staatsformen ist über das Voranstellen des jeweiligen Regierungssystems möglich:
- Die Republiken gliedern sich in parlamentarische, präsidentielle und semipräsidentielle Republiken.
- Unter den Monarchien kennt man die Parlamentarische Monarchie, die Konstitutionelle Monarchie und die Absolute Monarchie.
- Bei den Diktaturen handelt es sich vorwiegend um Militärdiktaturen und Diktaturen mit Einparteiensystem.
Siehe auch: Räterepublik
Abgrenzung
Die Staatsform ist abzugrenzen von:
- den Herrschaftsformen: die danach unterschieden werden, von wem die Staatsgewalt ausgeht.
- Beispiel: Volk (Demokratie), Adel (Aristokratie), Priesterklasse (Theokratie)
- den Regierungsformen: die danach unterschieden werden, wer in dieser Herrschaftsform Träger der Staatsgewalt ist (im Gegensatz zum Staatsoberhaupt). Allerdings wird der Begriff manchmal auch bedeutungsgleich mit der Staatsform verwendet.
- den Regierungssystemen: die im gesamten nach der Stellung und Kompetenz von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament unterschieden werden.
- Beispiel in der Republik: präsidentiell, semipräsidentiell, parlamentarisch
- Beispiel in der Monarchie: parlamentarisch, konstitutionell, absolut
Beispiel Deutschland
Staatsform Republik bzw. Bundesrepublik bzw. Parlamentarische Republik Herrschaftsform Demokratie Regierungsform Parlamentarische Demokratie Regierungssystem Parlamentarisches Regierungssystem Geschichte
In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der italienische Politiker und Historiker Niccolò Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften (Autokratien) und Freistaaten (Republiken).
Siehe auch
Literatur
- Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln, Weimar und Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X (auch bei der bpb erhältlich).
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