Stapelia gordonii

Stapelia gordonii
Hoodia gordonii

Hoodia gordonii

Systematik
Familie: Hundsgiftgewächse (Apocynaceae)
Unterfamilie: Seidenpflanzengewächse (Asclepiadoideae)
Tribus: Ceropegieae
Untertribus: Stapeliinae
Gattung: Hoodia
Art: Hoodia gordonii
Wissenschaftlicher Name
Hoodia gordonii
(Mass.) Sweet

Hoodia gordonii, oft auch einfach nur Hoodia bzw. unzutreffender Hoodia-Kaktus genannt, ist kein Kaktus sondern eine sukkulente Pflanze, die zur Unterfamilie der Seidenpflanzengewächsen (Asclepiadoideae) innerhalb der Familie der Hundsgiftgewächse (Apocynaceae) gehört und nur von der Form her stark an Kakteen erinnert.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Kapselfrucht

Hoodia gordonii erreicht Wuchshöhen von bis zu 60 Zentimetern und ist einfach bis stark verzweigt. Die Äste sind walzen- bzw. gurkenförmig und mit röhrenförmigen Stacheln bedeckt. Die tellerartigen, meist lachsfarbenen Blüten sind etwa 5 bis 11 Zentimeter groß. Die Kapselfrüchte erreichen eine extreme Länge von bis zu 250 mm.

Ökologie

Hoodia wächst in den Halbwüsten im südlichen Afrika, also in sehr salztrockenen Gegenden, bevorzugt auf sandigem Grund, manchmal auch auf Fels. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die Namibische Kalahari-Wüste. Sie wird dort über vierzig Jahre alt, kann ein Jahr ohne Regen auskommen, wirkt unscheinbar und ist wenig nahrhaft. Diese Pflanze wird auch die "Aas-Blume" ("carrion flower") genannt, weil die Blüten nach verwesendem Fleisch riechen. Der Gestank zieht Fliegen an, die ihre Eier in den Blüten ablegen und sie dabei bestäuben.

Nutzwirkung beim Menschen

Die Khoi-San (Buschmänner) im südlichen Afrika nennen sie "Kowa". Von ihnen wird sie seit Generationen für ihre Hunger stillende Wirkung geschätzt. Ihre Legenden erzählen davon, dass sie in Notzeiten und auf langen Jagdausflügen, auf denen die Jäger das erlegte Wild nicht selbst essen, sondern für alle in ihr Dorf zurückbringen wollten, mit den leicht bitteren Spross-Stücken der Hoodia tagelang Hunger und Durst stillen konnten. Diese appetithemmenden Eigenschaften wurden erst in den 1960er Jahren bekannter, als südafrikanischen Soldaten die appetitzügelnde Wirkung auffiel. Damals hatten sie Buschleute als Fährtenleser im Angola-Krieg eingesetzt, die unterwegs fast ohne Verpflegung auskamen. Stattdessen aßen sie immer wieder ein Stück der Hoodia.

Die Hoodia-Pflanze enthält angeblich aber nicht nur appetitzügelnde Substanzen. Die Spross-Stücke sollen von den Khoi-San auch als Heilmittel gegen Husten und Erkältungskrankheiten und als Aphrodisiakum genutzt worden sein.

Erforschung und Vermarktung

1996 nahmen sich Wissenschaftler des Südafrikanischen Forschungsbeirates für Wissenschaft und Industrie (CSIR) der sattmachenden Pflanze an. Sie untersuchten die Wüstenpflanze genauer und isolierten einen Wirkstoffextrakt mit dem Namen P57AS3 (P57). Dieser Hoodia-Wirkstoff ist ein Steroidglykosid, 3-O-[β-D-thevetopyranosyl-(1->4)-β-D-cymaropyranosyl-(1-> 4)-β-D-cymaropyranosyl]-12β-O-tigloyloxy-14-hydroxy-14β-pregn-5-en-20-on, welches dem Gehirn stets einen schon ausreichend hohen Blutzuckerspiegel vortäuscht. "P 57" ist damit, wie von drogenorientierten Laien auch einmal vermutet wurde, kein Opiat und ruft auch keine euphorischen Zustände hervor. [1]

Die Lizenz für die Weiterentwicklung und weltweite Vermarktung des Appetitzüglers wurde im darauffolgenden Jahr an die englische Öko-Pharmafirma Phytopharm verkauft. Eine erste kleine Studie dieser Firma mit 18 Teilnehmern verlief vielversprechend. Der Hoodia-Extrakt konnte offensichtlich ohne Nebenwirkungen das Hungergefühl und die Kalorienaufnahme deutlich reduzieren. Der amerikanische Pharmakonzern Pfizer witterte ein Milliarden-Geschäft und übernahm 2001 für 32 Millionen Dollar die Lizenzrechte.

Die Geschichte um die Hoodia sorgte jedoch ein Jahr später für weltweite Schlagzeilen. Es gelang den afrikanischen Buschmännern unter Mithilfe des terre des hommes-Partner WIMSA, der "Arbeitsgruppe für einheimische Minderheiten im südlichen Afrika" sowie des südafrikanischen WIMSA-Menschenrechtsanwalts Roger Chennels, geringe Gewinnanteile (genau 0,003% des Nettogewinns) an der Vermarktung ihres traditionellen Wissens von Pfizer / Phytopharm einzuklagen [2]. Das wurde international als ein historischer Sieg für eine einheimische Minderheit bewertet. Sobald der Wirkstoff "P 57" auf den Markt käme, sollen die etwa 100.000 noch lebenden Khoi-San Gewinnanteile erhalten. Erneute Schlagzeilen gab es, als der Großkonzern Pfizer unter der offiziellen Erklärung, er löse seine Abteilung für Naturprodukte auf, sich noch im gleichen Jahr aus dem Geschäft zurückzog und seine Lizenzrechte an die kleine englische Firma Phytopharm zurückgab. Diese Firma hat im Dezember 2004 einen Lizenzvertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Erforschung der Hoodia-Pflanze mit dem niederländisch-britischen Konsumgüterkonzern Unilever abgeschlossen. Ab 2005 sind weitere Studien zu "P 57" geplant, um dann frühestens 2007 u.a. einen Appetitzügler als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt zu bringen.

Auf Grund der oben beschriebenen Funktion des Wirkstoffs "P 57", der angeblich ebenfalls schon mit Erfolg an Diabetes erkrankten Probanden getestet wurde, erhoffen sich Forscher auch ein neues Produkt für Diabetiker.

Bis heute ist aber eigentlich unklar, wie Hoodia genau wirkt. Vielleicht aus Wettbewerbs- oder anderen Gründen sind bislang keine weiteren Studienergebnisse über die geheimnisvolle Substanz "P 57" veröffentlicht worden. Es gibt lediglich eine einzige, nicht plazebokontrollierte Studie an Ratten.

Fälschungsvorwürfe bei Hoodia-Präparaten in den USA

Eine stichpobenartige Untersuchung von 17 kommerziellen Hoodia-Produkten ergab mithilfe chromatographischer Nachweisverfahren, dass in den USA in 11 (ca. 2/3) der Proben Hoodia nicht nachgewiesen werden konnte.

Ökologische Gesichtspunkte / Artenschutz

Hoodia gordonii am Standort in der Karoo

Die steigende Nachfrage einiger Pharmaunternehmen lässt die Hoodia-Bestände rapide sinken. Nur wenige seriöse Händler legen Wert auf eine bestandsschonende Einsammlung. Hoodia gordonii steht in Südafrika unter gesetzlichem Naturschutz; die ganze Gattung Hoodia wurde im Jahr 2004 auch international unter Artenschutz gestellt (13. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen). Damit dürfen sowohl ganze Pflanzen als auch Teile und Erzeugnisse daraus (z. B. pharmazeutischen Produkte / Nahrungsergänzungsmittel) nur gehandelt werden, wenn eine naturverträgliche Herkunft nachgewiesen wird. Verstöße gegen die bestehende Aus- bzw. Einfuhrgenehmigungspflicht können Bußgeld- und sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Selbst im innereuropäischen Handel muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer belegen können, dass das Produkt oder die verarbeitete Pflanze mit den genannten Genehmigungen in die EU gelangt ist. Dies gilt auch bei Einkäufen über das Internet, insbesondere wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

Da im südlichen Teil der Kalahari nur 20 Millimeter Regen pro Jahr niederfällt, braucht die Wüstenpflanze normalerweise viel Zeit zum Wachsen. Seitdem die Wildbestände zurückgehen, gibt es Versuche, Hoodia zu kultivieren. Gut bewässert, auf Sand und Kompost wächst die Pflanze plötzlich doppelt so schnell. Doch Pharmazeuten bezweifeln, dass sie damit auch genauso oder gar doppelt wirksam ist, verglichen mit den in der freien Natur langsam aufwachsenden Pflanzen. Trotz dieser berechtigten Zweifel ist die Nachfrage vor allem im Internet sehr hoch. Experten empfehlen jedoch, von dubiosen Internetangeboten Abstand zu nehmen, denn damit unterstützt man wahrscheinlich nur die hemmungslose Zerstörung der natürlichen Bestände ohne Garantie auf eine tatsächliche Wirkung.

Einzelnachweise

  1. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db=pubmed&dopt=Abstract&list_uids=15312781&query_hl=1&itool=pubmed_docsum] "Studies of the anorectic mechanism of a plant steroidal glycoside" in Pubmed
  2. http://www.wupperinst.org/uploads/tx_wibeitrag/WP151.pdf zu Patentfragen (englisch)

Weblinks


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