- Ulrich Scheuner
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Ulrich Scheuner (* 24. Dezember 1903 in Düsseldorf; † 25. Februar 1981 in Bonn) war ein deutscher Staats- und Staatskirchenrechtler. Er hat mit seinem Wirken diese Rechtsgebiete beeinflusst.
Scheuner habilitierte sich als Schüler von Rudolf Smend und Heinrich Triepel 1928 an der Universität Berlin mit einer staatsrechtlichen Arbeit des Titels Der Rechtsstaatsgedanke in der Weimarer Reichsverfassung. 1933 erhielt er eine ordentliche Professur für Öffentliches Recht an der Universität Jena. Am 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei. Nach einem Intermezzo an der Universität Göttingen 1940/41 wurde er 1941 an die im besetzten Elsass neu gegründete Reichsuniversität Straßburg berufen.
In der Zeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts veröffentlichte er 1934 (N.S., Band 24, 1933/34) einen größeren Aufsatz unter dem Titel „Die nationale Revolution. Eine staatsrechtliche Untersuchung“. Dort beschrieb er die nationalsozialistische „Machtergreifung“ als spezifisch deutsche Form der Revolution. Er bejahte die Legitimität und Legalität des Vorgangs, insbesondere der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. Es handele sich dabei um die Abwendung von den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaats Weimarer Prägung. In dem Aufsatz hat Scheuner dies entschieden gebilligt. Der Nationalsozialismus sei die Überwindung des Individualismus durch Betonung des Gemeinschafts- und Volksgedankens. Scheuner betonte dabei das vertiefende Verständnis für die im Volkstum wirkenden Kräfte blutsmäßiger Abstammung und sah die nationale Einheit des Volkes durch die Idee des Volkstums und der Rasse hergestellt. Damit stellte Scheuner sich auf den Boden der nationalsozialistischen Rassenideologie.
Nach der Niederlage des nationalsozialistischen Deutschen Reichs war Scheuner von 1950 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1972 an der Universität Bonn tätig. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit war er als Prozessvertreter für Bundes-und Landesregierungen, als Rechtsberater beider großen Kirchen und als Vorsitzender der Parteienrechtskommission der Bundesregierung tätig. Von seinen Werken ist insbesondere das 1974/75 zusammen mit Ernst Friesenhahn herausgegebene zweibändige Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland (1994 in 2. Auflage herausgegeben von Joseph Listl und Dietrich Pirson) zu nennen.
Werke - eine Auswahl
- Das europäische Gleichgewicht und die britische Seeherrschaft. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1944.[1]
- Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie. Vorträge. Westdeutscher Verlag, Opladen 1973, ISBN 3-531-07191-2.
- Die Vereinten Nationen als Faktor der internationalen Politik. Westdeutscher Verlag, Opladen 1976, ISBN 3-531-07210-2.
- Die Kontrolle der Staatsmacht im demokratischen Staat. Die Eingrenzung der Macht in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Niedersächs. Landeszentrale für Polit. Bildung, Hannover 1977.
- Christian Tomuschat (Hrsg.): Schriften zum Völkerrecht. Duncker & Humblot, Berlin 1984, ISBN 3-428-05608-6.
Weblinks
Notizen
- ↑ ab 1933 ein NS-Verlag
Kategorien:- Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)
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