Heinrich Triepel

Heinrich Triepel

Carl Heinrich Triepel (* 12. Januar 1868 in Leipzig; † 23. November 1946 in Untergrainau bei Garmisch-Partenkirchen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er gilt als einer der bedeutendsten Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Er war Gründer und erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Triepel wurde als Sohn des Prokuristen und Teilhabers eines Exportgeschäfts in Paris Gustav Adolf Triepel und seiner schweizstämmigen Frau Mathilde Marie Henriette, geborene Kurz, in Leipzig geboren. Sein Bruder war der spätere Medizinprofessor Hermann Triepel. Er heiratete 1894 Maria Sophia Ebers, eine Tochter des Ägyptologen und Schriftstellers Georg Ebers. Triepel besuchte die Teichmannsche Privatschule und absolvierte sein Abitur 1886 an der humanistischen Thomasschule zu Leipzig.[1]

Er studierte Rechtswissenschaft und Kameralistik u.a. bei Gustav Friedrich Eugen Rümelin, Karl von Amira und Heinrich Rosin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und bei Adolph Schmidt, Rudolph Sohm, Adolf Wach, Emil Albert Friedberg, Bernhard Windscheid und Wilhelm Roscher an der Universität Leipzig. Während des Studiums schloss er sich dem Corps Suevia Freiburg (ab 1886) an.[2] Er beendete 1890 seine Studien mit dem Ersten Staatsexamen und wurde 1891 bei Karl Binding mit der Dissertation Das Interregnum. Eine Staatsrechtliche Untersuchung zum Dr. iur. utr. promoviert. Von 1890 bis 1894 arbeitete er als Rechtsreferendar am Amtsgericht und Landgericht Leipzig sowie als Assessor beim Notar Heinrich Erler in Leipzig. 1894 bestand er die Zweite Juristische Staatsprüfung.

Im Jahre 1893 habilitierte er sich in Staats-, Völker- und Verwaltungsrecht und wurde Privatdozent für Staatsrecht an der Leipziger Juristenfakultät. Gleichzeitig war er von 1896 bis 1897 Gerichtsassessor und Hilfsrichter am Landgericht Leipzig tätig. 1899 wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig. Im Jahr 1900 ging er als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht als Nachfolger von Gerhard Anschütz an die Eberhard Karls Universität Tübingen. Er wurde zum Dr. scient. polit. in Staatswissenschaften promoviert und wechselte 1909 auf den Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und Völkerrecht an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Gleichzeitig lehrte er für den abgesetzten Moritz Liepmann an der Marineakademie. Zu seinen Schülern in Kiel gehörte der Prinz Adalbert von Preußen.

1913 folgte Triepel dem Ruf auf die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin als Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrechtler. In einer Kontroverse um die Berufung von Walther Schücking nach Berlin legte er sich mit dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger an. Am dortigen Juristischen Institut blieb er, bis die Institutsarbeit Ende 1944 durch den Krieg unterbrochen wurde. 1923 hielt er eine Vorlesung an der Haager Akademie für Völkerrecht und 1928 Vorträge anlässlich der Hauptversammlung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in München. 1928 wurde er von der Reichsregierung in den Verfassungsausschuss der Länderkonferenz berufen. Ab 1931 war er Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages.

Triepel war Mitglied im Deutschen Alpenverein. Ab 1891 war er Mitglied im Kaiserlichen Yacht Club in Kiel. Von 1910 bis 1920 war er Mitglied des Institut de Droit international. 1915 war er gemeinsam unter anderem mit Albert Einstein, Max Weber und Ludwig Quidde Unterzeichner der sogenannten „Intellektuelleneingabe“, die eine Einverleibung oder Angliederung politisch selbständiger und an Selbständigkeit gewöhnter Völker verwarf. 1917 unterzeichnete er die „Erklärung gegen die Reichstagsmehrheit“, die einen Verständigungsfrieden unterstützte. Bis 1918 war er Mitglied der Deutschen Reichspartei. 1919 trat er in die Deutschnationalen Volkspartei ein. 1930 trat er wegen des nationalistischen und antisemitischen Kurses von Alfred Hugenberg aus der Partei aus.

Nach einer missglückten Augenoperation im Jahr 1945 fast völlig erblindet, lebte Triepel zuletzt in seinem Sommerhaus am Fuß der Zugspitze, wo er Ende 1946 starb.

Leistungen

Eine der bedeutenden Lebensleistungen Triepels stellt die Gründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer im Jahr 1921/22 dar. Grundgedanke war, unter den Bedingungen der Nachkriegszeit und der neuen Verfassungslage ein Forum gemeinsamer Beratung und gegenseitigen Austauschs zu schaffen. Die Vereinigung tagte bis 1932 jährlich an wechselnden Orten und griff dabei auch ausgesprochen aktuelle Themen auf, etwa die Frage nach dem Föderalismus unter der neuen Verfassung oder die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten. Ab 1932 wurde die Vereinigung zunächst noch formal weitergeführt, 1938 wurde sie aufgelöst und erst 1949, vor allem auf Initiative von Walter Jellinek, neu gegründet. Triepel lehnte den Nationalsozialismus ab und widersetzte sich der Gleichschaltung der Staatsrechtslehrer-Vereinigung.

Höhepunkt der akademischen Laufbahn Triepels war sein Rektoratsjahr 1926/1927. Häufig zitiert wurden die Worte, mit denen er den prunkvollen Rektormantel an seinen Nachfolger übergab: Dieser Mantel ist schwer, und das ist gut, man kann ihn nicht so leicht nach dem Winde hängen. [3]

Triepel verfasste zahlreiche Werke zu Staats- und Völkerrecht, die prägende Auswirkungen auf das zeitgenössische und gegenwärtige Rechtsverständnis hatten. Er gilt als Begründer der dualistischen Lehre im Völkerrecht. Ab 1901 gab er die Quellensammlung zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht heraus.

Werke (Auszug)

  • Das Interregnum. 1892
  • Die neuesten Fortschritte auf dem Gebiete des Kriegsrechts. 1894
  • Völkerrecht und Landesrecht 1899
  • Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reiche. 1907
  • Die Zukunft des Völkerrechts. Leipzig 1916
  • Die Reichsaufsicht. Berlin 1917
  • Die Freiheit der Meere und der künftige Friedensschluß. Bern 1917
  • Virtuelle Staatsangehörigkeit. Berlin 1921
  • Streitigkeiten zwischen Reich und Ländern. Berlin 1923
  • Völkerrecht. (ca. 1924)
  • Les rapports entre le droit interne et le droit international. 1925
  • Der Föderalismus und die Revision der Weimarer Reichsverfassung. (ca. 1925)
  • Staatsrecht und Politik. Berlin 1926
  • Die Staatsverfassung und die politischen Parteien. Berlin 1928
  • Wesen und Entwicklung der Staatsgerichtsbarkeit. Berlin 1929
  • Die Staatsverfassung und die politischen Parteien. 1930
  • Internationale Wasserläufe. 1931
  • Die Hegemonie. Stuttgart 1938
  • Delegation und Mandat im öffentlichen Recht. Stuttgart 1942
  • Vom Stil des Rechts. Heidelberg 1947
  • Quellensammlung zum Deutschen Reichsstaatsrecht, (1922), (1926), (1931),
  • Hrsg.: Öffentlich-rechtliche Abhandlungen. 14 Bde. 1921-1933
  • Hrsg.: Erg.-Bd. Verwaltungsrechtliche Abhandlungen. 1925

Literatur

  • Heinrich Triepel. In: Helmut Marcon, Heinrich Strecker, Günter Randecker (Hrsg.): 200 Jahre Wirtschafts- und Staatswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Leben und Werk der Professoren. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-06657-8, S. 340 ff.
  • Ulrich M. Gassner: Heinrich Triepel. Leben und Werk. Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-09216-3.
  • Alexander Hollerbach: Zu Leben und Werk Heinrich Triepels. Archiv des öffentlichen Rechts, 1966, S. 417 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Helmut Marcon, Heinrich Strecker, Günter Randecker (Hrsg.): 200 Jahre Wirtschafts- und Staatswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Leben und Werk der Professoren. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-06657-8, S. 340.
  2. Kösener Corpslisten 1930, 36, 427
  3. Carl Bilfinger: In Memoriam Heinrich Triepel 1868-1946. (pdf)

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