Volkstum

Volkstum

Volkstum bezeichnet die gesamten Lebensäußerungen eines Volkes oder einer ethnischen Minderheit als Ausdruck eines gemeinsamen „Volkscharakters“.

Der Begriff wurde von deutschen Nationalisten im Kontext der Freiheitskriege bewusst als Gegensatz zu den Idealen der Französischen Revolution, den universalen Menschenrechten, geprägt. Während dieser Wortsinn heute wissenschaftlich kritisiert wird, wird der Begriff im Sinne von Minderheitenschutz und Heimatpflege weiter gebraucht. In Österreich ist er eine Rechtsnorm.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Im Zeitalter der Aufklärung bezeichnete das Adjektiv volkstümlich meist die Kulturleistungen ungebildeter Deutscher sowie das Populäre. Die „Volksdichtung“ wurde damit von „gehobener“ Literatur, von der Kultur der Gebildeten unterschieden und teils elitär abgewertet, teils idealisiert. Der Begriff war also noch nicht an eine bestimmte Nation und bestimmte, ihr zugeschriebene Eigenarten gekoppelt.

Bei Justus Möser (1720–1794), Johann Gottfried von Herder (1744–1803), Johann Georg Hamann (1730–1788) und anderen deutschen Romantikern wurde der Begriff allmählich immer stärker mit Vorstellungen von einem urwüchsigen, organischen, personhaft geschlossenen und ewigen „Volkscharakter“ aufgeladen und gegen die Monarchien gewandt, die Deutschland beherrschten. Dabei grenzte schon Möser als „Vater der Volkskunde“ das Deutschtum gegen den Kosmopolitismus der Aufklärung und gegen die Französische Revolution ab.

Friedrich Ludwig Jahn („Deutsches Volksthum“[1]) gilt als Erfinder des Substantivs. Er übersetzte das Fremdwort Nation damit und bezog es auf ein „unnennbares Etwas“ in jedem Volk. Das deutsche Volkstum galt ihm wie auch Ernst Moritz Arndt (1769–1860) und Johann Gottlieb Fichte (1762–1814) nun als revolutionäre Quelle der Erneuerung gegen die napoleonische Fremdherrschaft von Franzosen, aber auch gegen Dynasten und Kirche. Dies hatte mit dem aufklärerischen Wortgebrauch immer weniger gemein.[2]

Bei allen drei Denkern war die antiaufklärerische Vorstellung vom einheitlichen Volkstum bereits mit Antisemitismus verbunden. So schrieb Arndt in Der Rhein, Deutschlands Strom, aber nicht Deutschlands Grenze 1813:

„Verflucht aber sei die Humanität und der Kosmopolitismus, womit ihr prahlet! Jener allweltliche Judensinn, den ihr uns preist als den höchsten Gipfel menschlicher Bildung!“

Fichte, der die Jüdische Emanzipation strikt ablehnte, sah es zugleich als natürliches Ziel und Recht jedes, besonders des deutschen Volkes an, das ganze Menschengeschlecht sich einzuverleiben. Er fasste den Begriff also nach innen ausgrenzend, nach außen vereinnahmend und expansiv auf.[3]

Kaiserreich

Die Gründung des Deutschen Reichs 1871 erfüllte als Kleindeutsche Lösung unter Vorherrschaft Preußens nur einen Teil der Ziele deutscher Nationalisten, die sich die Einigung aller Deutschsprachigen in einem gemeinsamen Nationalstaat gewünscht und dafür gekämpft hatten.

Umso mehr wurde der Volkstumsbegriff nun Bestandteil einer nationalistischen Ideologie und politischen Propaganda. Er diente vielfach als patriotisches Bindemittel, um die realen Gegensätze innerhalb wie außerhalb des Deutschen Kaiserreichs zu überdecken oder visionär zu überwinden: etwa indem ein Volkstumskampf, ein agrarisch-korporativer Volkskörper oder eine ideale Volksgemeinschaft als entscheidende Merkmale des Volkstums beschworen wurden, die es tatsächlich nicht gab. Damit wurde der Begriff zum einen zu einem begrifflich unbestimmbaren irrationalen, vorbewussten Einheitsgefühl, zum anderen konnte er so nicht nur gegen äußere, sondern auch „innere Reichsfeinde“ gewendet werden.[4]

Während die Brüder Grimm Gemeinschaft und Gesellschaft noch nicht unterschieden hatten, stellte Ferdinand Tönnies (1855–1936) sie in seinem Werk Gemeinschaft und Gesellschaft 1887 einander ausschließend gegenüber: Er definierte die „Gemeinschaft“ als eine Form gegenseitiger Bejahung der Menschen, in der sie sich selber als ihr Mittel, ihre jeweilige Gemeinschaften (z. B. ihre Familie) aber als Zweck verstünden – gegenüber der gegenseitigen Bejahungsform „Gesellschaft“, bei der der Einzelne sich selbst als Zweck, die jeweilige Gesellschaft (z. B. eine Aktiengesellschaft) aber als sein Mittel ansehe. Ersteres werde von Kind auf als „das dauernde und echte“ gegenüber dem „vorübergehenden und scheinbaren Zusammenleben“ der Gesellschaft empfunden. Dies richtete sich auch gegen den Marxismus der Sozialdemokratie, deren „wissenschaftlich“ begründetes Ideal der klassenlosen Gesellschaft er für in der Wirklichkeit undurchführbar hielt. Einem Konzept wie „Volksgemeinschaft“ stand er äußerst skeptisch gegenüber, im politischen Bereich hielt er die antike Polis bzw. die mittelalterliche Hansestadt für die ausgeprägteste Form eines vergemeinschafteten Volkes, in der fortgeschrittenen Neuzeit kaum mehr für erwartbar.[5]

Im Kontext des wilhelminischen Militarismus und Imperialismus im Vorfeld des Ersten Weltkriegs unterstrich hingegen Heinrich Claß, Vorsitzender des Alldeutschen Verbandes, den Gegensatz von Volkstum als nationaler Selbstbehauptung und Menschlichkeit:

„Die sogenannte 'Humanität' mag wieder gelten, wenn wir politisch, sittlich, gesundheitlich und kulturell reformiert sind, und danach wird sie ihre Grenzen immer finden müssen an dem Gesetze, dass der Gesundheit des Volkes jedes Opfer gebracht werden muss.“

Auch er fand die „deutsche Krankheit“ in der Minderheit deutscher Juden, die für ihn den alle sittlichen Werte und ethnischen Wurzeln „zersetzenden“ Internationalismus verkörperten.[6]

Während des Krieges wurde das „deutsche Volkstum“ bzw. „Deutschtum“ dann besonders an den Hochschulen nochmals im Sinne eines Chauvinismus übersteigert. In den Deutschen Reden in schwerer Zeit von 35 Berliner Professoren war viel von Entartung und „Ausländerei“ die Rede; der Weltkrieg wurde als „Reinigungsbad“ und „Brunnenstube einer neuen Kultur“ gedeutet. Gustav Roethe z. B. sah aus dem Massenmorden die „Flamme heiligen Glaubens an die weltgeschichtliche Sendung des deutschen Volkes gegen Barbarei und Überkultur“ aufsteigen.

Weimarer Republik

Nach der Kriegsniederlage und der mit blutigem Bürgerkrieg beendeten Novemberrevolution gewann der Volkstumsbegriff den Charakter einer Utopie, die die Sehnsucht nach einer vermeintlichen ursprünglichen, nun zerstörten Einheit ausdrückte. Paul de Lagarde, der deutsches Volkstum bereits seit 1890 mit einer angeblichen arischen Rasse verknüpft hatte, klagte nach 1918: Das deutsche Volk, „welches wir lieben und zu sehen begehren, hat nie existiert und wird vielleicht nie existieren.“

So trauerte auch der Österreicher Hugo von Hofmannsthal in seinen Aufzeichnungen darüber, dass das deutsche Volkstum „seine Ganzheit und die Geisteselite ihre Nähe zum Volk ebenso endgültig verloren habe wie das Paradies.“

In der Jugendbewegung der 1920er Jahre fand das Volkstumsideal einen apolitischen Ausdruck unter Rückgriff auf romantische Traditionen. Das Gemeinschaftserlebnis sollte die Zerrissenheit und Differenzierung der industriellen Massengesellschaft und ihrer anonymen Staatsinstitutionen, auf die man kaum Einfluss zu haben glaubte, kompensieren.

Im entstehenden deutschen Faschismus wurde das einheitliche, die individuelle Freiheit und Selbstverwirklichung aufhebende Volkstum dann erneut zur politischen Aktionsforderung mit dem Ziel einer Nationalen Revolution. Hans Freyer schrieb 1925 in Revolution von Rechts:[7]

„Hier wird Volk mehr als das große unmittelbare Dasein, aus dem die Bildungen der Geschichte aufsteigen, mehr als der geheimnisvolle Grund, in dem wir alle wurzeln. Hier wird Volk zu einer Auslese und zu einem kategorischen Imperativ. Es wird zur Front aller wahrhaft revolutionären Kräfte, zur Front gegen das Prinzip der industriellen Gesellschaft.“

Er verband dies mit dem Ruf nach dem Führerprinzip:

„Der Führer schafft das eine klassenlose, aber vielschichtige, herrschaftsfreie, aber streng gefügte Gebilde des Volkes. Volk sein heißt Volk werden, unter des Führers Hand.“

Wilhelm Stapel erklärte die Ansicht Hegels, wonach die Menschen ihr Volkstum allmählich zugunsten der Einigung in der gemeinsamen Menschheit überwinden müssten, in Antisemitismus und Antigermanismus 1928 für „wunderliches Fehldenken, vor welchem nur der gesichert ist, der Sinn für Wirklichkeit hat“.[8]

Der Friedensvertrag von Versailles schloss deutsche Ansprüche auf durch den Krieg verlorene Gebiete zunächst aus. Doch in der Leipziger Stiftung für Volks- und Kulturbodenforschung fanden „völkische“ Nachwuchshistoriker wie Walter Frank, Hermann Aubin, Hans Rothfels, Werner Conze, Theodor Schieder, der Agrar- und Bevölkerungswissenschaftler Theodor Oberländer u.a. ein Betätigungsfeld. Sie konstruierten abseits der Universitäten, wo solche Versuche kaum Interesse fanden, eine „Volksgeschichte“, die sich Fragen der ethnischen Zugehörigkeit von „Volksdeutschen“ widmete und damit aktiv an der Revisionspolitik bereits der Weimarer Zeit teilnahm. Hier wurden Konzepte von „Volkstum“ mit „Volksboden“ und „Lebensraum“ verbunden, „Umsiedlungs“- und „Eindeutschungs“-Pläne entwickelt.

Seit 1929 traten dieser Forscherkreis auch offen für die „Nationale Revolution“ und für einen Politikwechsel zur ethnischen Neuordnung Europas ein. Dabei bestimmten sie – auch auf zwei Historikertagen – weite Teile Osteuropas als Zone germanisch-deutscher Kulturausstrahlung.

Zeit des Nationalsozialismus

Im Nationalsozialismus wurde Volkstum aggressiv gedeutet. Adolf Hitler setzte in Mein Kampf Volkstum mit Rasse gleich, „da das Volkstum, besser die Rasse, eben nicht in der Sprache liegt, sondern im Blute.“[9]

Nach der „Machtergreifung“ verbanden sich verschiedene völkisch und volkstumspolitisch orientierte inner- und außeruniversitäre Fachbereiche zu fächerübergreifenden „Forschungsgemeinschaften“. Besonders die „Nord- und Ostdeutsche Forschungsgemeinschaft“, in der auch die „Volksgeschichte“ und die „Ostforschung“ integriert waren, verband sich eng mit NS-Staat und NSDAP. Ihre zuvor als Spezialdisziplinen betrachteten Programme bekamen staatliche Rückendeckung und Entfaltungsmöglichkeiten. Der Begriff des „eigenständigen Volkstums“ wurde in „Volksgenossen“ und zu entfernende „Volksfeinde“ unterteilt; damit wurde die zuvor konzipierte Revisionspolitik stärker auf rassistische und kriegerische Lösungen hin orientiert.

Vor allem der preußische Archivar Albert Brackmann befürwortete und leitete die Gleichschaltung der Nordostdeutschen Forschungsgemeinschaft. Diese lenkte zentral die ostdeutsche Geschichtswissenschaft und kontrollierte zahlreiche Projekte zu Fragen der Grenzziehung und Bevölkerungspolitik. Die Königsberger Nachwuchshistoriker unterstützten die Ostpolitik der NSDAP, die selber noch keine akademische Elite herausgebildet hatte. Nach 1937 wurde die vereinte Nord- und Ostdeutsche Forschungsgemeinschaft endgültig als Großforschungseinrichtung staatlich gefördert. Denn für die nationalsozialistische „Volkstumspolitik“ in den ab 1939 eroberten Gebieten Osteuropas waren die Fachkenntnisse der Volkstumshistoriker über „Volksgruppen“ maßgebend. Diese verfassten in staatlichem Auftrag zahlreiche Karten und Statistiken, die dem NS-Planungsstab als Grundlage seiner Siedlungs- und Bevölkerungspolitik in Polen, dem Baltikum, der Ukraine und Weißrussland dienten.

Die von den Volkstumshistorikern propagierte und legitimierte Politik der „Eindeutschung“, die sogenannte Deutschstämmige als kulturell und ethnisch überlegen ansah, begünstigte auch den Holocaust, auch wenn sie diesen nicht konzipierten und daran nicht direkt beteiligt waren.[10]

Seit 1945

Nach 1945 wurde der Begriff in seinem politischen Sinn in Deutschland als Ausdruck nationalistischer Ideologie vermieden und durch neutrale Worte wie „Bevölkerung“ ersetzt. In Gesetzen zur Volkszugehörigkeit findet der Begriff allerdings nach wie vor Verwendung. Nach § 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ist das Bekenntnis zum deutschen Volkstum Voraussetzung für die Zurechnung der deutschen Volkszugehörigkeit.[11] Bertolt Brecht formulierte die Abkehr vom Begriff des Volkstums so: Das Volk ist nicht tümlich. In der DDR sollte der Begriff „Volk“ – ohne „-tum“ – die angebliche Übereinstimmung der Bevölkerung mit der SED und dem Staat ausdrücken, etwa in den Wortkombinationen Volksdemokratie, Volkspolizei, Volksarmee. Dagegen richtete sich später die Parole der Opposition „Wir sind das Volk“.

In Österreich ist der Begriff nur noch in einzelnen juristischen Texten gebräuchlich, etwa im Volksgruppengesetz 1976[12] zur Definition des Begriffs Volksgruppe im Sinne von nationale Minderheit, entsprechend dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats. In der Alltagssprache kommt er nicht mehr vor.

Der Gesetzgeber der Schweiz erklärt Volkstum bei der Ratifikation des Rahmenübereinkommens als „von dem Willen beseelt […], zusammen das zu bewahren, was ihre gemeinsame Identität ausmacht, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache.“[13] In Sinne dieser gesetzlichen Regelungen wird Volkstum heute primär als Ausdruck der Selbstwahrnehmung einer Bevölkerungsgruppe verwendet.

Im volkskundlichen Sinn erscheint der Begriff gelegentlich auch in Deutschland weiterhin zur Beschreibung regionalen Brauchtums (Volkstum der Donauschwaben, Sorben, Friesen o. ä.).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Online-Ausgabe Friedrich Ludwig Jahn Deutsches Volksthum, 1810 Abgerufen am 7. August 2010
  2. Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 98.
  3. Zitiert nach Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 105.
  4. Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 98 ff.
  5. Ferdinand Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft, 8. Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft [1887] 2006, sowie Geist der Neuzeit, Berlin/New York: de Gruyter, [1935] 1998, in: TG, Bd. 22.
  6. Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 105.
  7. Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 102.
  8. Wolfgang Emmerich, Zur Kritik der Volkstumsideologie, S. 105.
  9. Adolf Hitler: Mein Kampf. 1925/27: (428): Falsche Vorstellungen von „Germanisation“
  10. Neue Zürcher Zeitung: Forschung für den «Volkstumskampf»: Rezensionen zu Ingo Haars Buch Historiker im Nationalsozialismus
  11. § 6 BVFG im Wortlaut
  12. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Volksgruppengesetz
  13. SR 0.441.1, admin.ch

Literatur

  • Wolfgang Emmerich: Zur Kritik der Volkstumsideologie. Suhrkamp-Verl., Frankfurt am Main 1971 (Edition Suhrkamp Bd. 502).
  • Hermann Bausinger: Volksideologie und Volksforschung. In: Zeitschrift für Volkskunde 61, 1965, S. 177-204.
  • Hermann Bausinger: Volkskunde und Volkstumsarbeit im Nationalsozialismus. In: Helge Gerndt (Hrsg.): Volkskunde und Nationalsozialismus, München 1987.
  • Hermann Bausinger: Volk und Volkstum. 1. Soziologisch. In: Kurt Galling (Hrsg.): Die Religion in Geschichte und Gegenwart. VI. Band (3. Auflage), , J. C. B. Mohr, Tübingen 1962 (Spalte 1434 f).
  • Hans Hohlwein: Völkische Bewegung. In: Kurt Galling (Hrsg.): Die Religion in Geschichte und Gegenwart. VI. Band (3. Auflage), J. C. B. Mohr. Tübingen 1962 (Spalte 1424 ff).
  • Ingo Haar: Historiker im Nationalsozialismus. Vandenhoeck & Ruprecht, 2. Auflage 2002, ISBN 352535942X.
  • Wilhelm Schwartz: Volkstümliche Schlaglicher, Zeitschrift des Vereins für Volkskunde 1 (1891), S. 17-36, 220 und 279-292; 2 (1892), S. 245ff.

Weblinks


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