Universitätsrat (Österreich)

Universitätsrat (Österreich)

Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen und entspricht damit dem deutschen Hochschulrat. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines der obersten Organe jeder Universität. Seine Funktion entspricht in etwa dem eines Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Der Universitätsrat wurde in dieser Form durch das Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Die Kompetenzen des zuvor bestehenden Universitätsbeirats wurden übernommen und maßgeblich erweitert.

Neben dem Kollegialorgan werden - meist umgangssprachlich - auch einzelne seine Mitglieder Universitätsrat (oder Universitätsrätin) genannt.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Funktionsperiode

Ein Universitätsrat besteht wahlweise aus 5, 7 oder 9 Mitgliedern. Die Größe legt der Gründungskonvent einer Universität fest, Änderungen können vom Senat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Von den Mitgliedern werden 2, 3 oder 4 (je nach Größe) vom Senat gewählt, ebenso viele werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung bestellt. Das letzte Mitglied wird von den Mitgliedern des Universitätsrates einvernehmlich bestellt.

Die Mitglieder sollten nach § 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig [sein] und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Ausgeschlossen sind Angehörige der jeweiligen Universität oder des zuständigen Bundesministeriums. Auch Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei dürfen nicht zum Universitätsrat berufen werden. Auch eine Tätigkeit innerhalb der letzten vier Jahre in einer der genannten Funktionen schließt eine Position als Universitätsrat aus.

Die Funktionsperiode des Universitätsrats beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl einzelner Mitglieder ist zulässig.

Aufgaben

Die Aufgaben eines Universitätsrates entsprechen in etwa denen eines Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft. Sie sind in § 21 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 definiert und umfassen etwa (Auszug):

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Geschäftsordnung des Rektorats (jeweils auf Vorschlag des Rektorats)
  • Wahl des Rektors/der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats sowie Abschluss des Arbeitsvertrages mit ihm
  • Wahl der Vizerektoren/der Vizerektorinnen nach Vorschlag des Rektors
  • Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (auf Vorschlag des Rektorats)

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Universitätsrat berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Universität zu informieren. Die Universitätsorgane sind zur Auskunftserteilung und Kooperation mit dem Universitätsrat verpflichtet.

Universitätsräte an den Universitäten

Aktuelle Universitätsräte
Universität Mitgliederzahl Vorsitzender
Johannes Kepler Universität Linz[1] 9 Mitglieder Ludwig Scharinger
Karl-Franzens-Universität Graz[2] 9 Mitglieder Werner Tessmar-Pfohl
Medizinische Universität Graz[3] 7 Mitglieder Cattina Maria Leitner
Medizinische Universität Innsbruck[4] 7 Mitglieder Gabriele Fischer
Medizinische Universität Wien[5] 5 Mitglieder Erhard Busek
Montanuniversität Leoben[6] 5 Mitglieder Hannes Androsch
Technische Universität Graz[7] 7 Mitglieder Helmut List
Technische Universität Wien[8] 7 Mitglieder Siegfried Sellitsch
Universität für Bodenkultur Wien[9] 7 Mitglieder Werner Biffl
Universität Innsbruck[10] 7 Mitglieder Johannes Michael Rainer
Universität Klagenfurt[11] 7 Mitglieder Herta Stockbauer
Universität Salzburg[12] 7 Mitglieder Otto Zich
Universität Wien[13] 9 Mitglieder Max Kothbauer
Veterinärmedizinische Universität Wien[14] 5 Mitglieder Helmut Pechlaner
Wirtschaftsuniversität Wien[15] 5 Mitglieder Klaus Liebscher

Einzelnachweise

  1. http://www.jku.at/content/e362/e477/e542/e2710
  2. http://www.uni-graz.at/unirat/mitglieder.html, http://www.uni-graz.at/unirat/beschluesse.html#konstituierende%20Sitzung%20-%2028.%20April%202008
  3. http://www.meduni-graz.at/uni-rat/mitglieder/
  4. http://www.i-med.ac.at/universitaetsrat/mitglieder/
  5. http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/organisation/gremien/universitaetsrat/
  6. http://www.unileoben.ac.at/index.php?option=com_wrapper&Itemid=619
  7. http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Leitung/Unirat
  8. http://www.tuwien.ac.at/wir_ueber_uns/universitaetsleitung/universitaetsrat/mitglieder/
  9. http://www.boku.ac.at/1180.html
  10. http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung/universitaetsrat/
  11. http://www.uni-klu.ac.at/unirat/inhalt/18.htm
  12. http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=178,76892&_dad=portal&_schema=PORTAL
  13. http://www.univie.ac.at/universitaetsrat/mitglieder.html
  14. http://www.vu-wien.ac.at/de/universitaet/leitung/universitaetsrat/
  15. http://www.wu-wien.ac.at/portal/unileitung/unirat

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