- VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
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Der VII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.
Inhaltsverzeichnis
Besetzung
- Vorsitzende: Rolf Kniffka
- Stellvertretender Vorsitzender: Johann Kuffer
- Beisitzer: Karl-Eugen Bauner, Ursula Safari-Chabestari, Wolfgang Eick, Claus Halfmeier, Stefan Leupertz.
Zuständigkeit
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist der VII. Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge, soweit nicht der III. oder VI. Zivilsenat hierfür zuständig ist (Nr.1), Dienstverhältnisse der Architekten und anderer bei Bauten beschäftigter Personen (Nr. 2), Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung aufgrund des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (Nr. 3) und bestimmte Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungssachen (Nr. 4).
Vorsitz und Mitglieder
Zur aktuellen Besetzung siehe oben unter Besetzung. Den Vorsitz hatte bis Oktober 2008 Wolf-Dieter Dressler, zuvor Eike Ullmann (später Vorsitzender des I. Zivilsenats) inne.
Frühere Senatsmitglieder waren u.a. die Richter Reinhold Thode, Friedrich Quack, Gerhard Haß, Jürgen Hausmann, Markus Wiebel.
Weblinks
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