XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der XII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit, einschließlich eines Hilfssenats (Xa-Zivilsenat), insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Inhaltsverzeichnis

Besetzung

Zuständigkeit

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist der XII. Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeschwerden auf den Gebieten des Personenrechts (insbesondere Namensrecht und Todeserklärungen), des Familienrechts und der Lebenspartnerschaftssachen, für sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten nach gescheiterter Ehe, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Entscheidungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sofern es sich um Personenrechts-, Betreuungsrechts- und Familienrechtssachen handelt, die Bestimmung des zuständigen Gerichts in allen im 6. Buch der Zivilprozessordnung geregelten Fällen, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, weiter die Rechtsstreitigkeiten über Miet- und Pachtverhältnisse, soweit nicht der III. Zivilsenat (Kleingartenpachtverträge), der V. Zivilsenat (Landpacht), der VI. Zivilsenat (See- und Binnenschifffahrtssachen) oder der VIII. Zivilsenat (Wohnraummiete; Leasing) zuständig ist, und schließlich aus Leihe und Verwahrung, soweit nicht der III. Zivilsenat (öffentlich-rechtliche Verwahrung), der V. Zivilsenat (Verträge über Grundstücke) oder der XI. Zivilsenat (Börsenrecht) zuständig ist.

Geschichte

Der Senat, der zunächst die Bezeichnung IVb-Senat trug und zu Jahresbeginn 1990 seine jetzige Bezeichnung erhielt, ist aus der Teilung des IV. Zivilsenats (ursprünglich für Familien- und Erbrecht zuständig) hervorgegangen.

Vorsitz und Mitglieder

Den Vorsitz im XII. Zivilsenat hat Meo-Micaela Hahne inne. Ihr Vorgänger war Friedrich Blumenröhr. Vorsitzender des IVb-Senats war Friedrich Lohmann.

Als Richter gehörten dem Senat u.a. die Richter am BGH Portmann, Macke, Nonnenkamp, Knauber, Christine Krohn, Wolfgang Gerber, Lothar Zysk, Ahlt, und Claus Sprick an.

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