Erwin Jacobi (Jurist)

Erwin Jacobi (Jurist)

Erwin Jacobi (* 15. Januar 1884 in Zittau; † 5. April 1965 in Leipzig) war ein deutscher Staats- und Kirchenrechtler an der Universität Leipzig.

Er wurde in Zittau als Sohn eines Kaufhausbesitzers geboren. Jacobi studierte zunächst in München, anschließend an der Universität Leipzig die Rechte und habilitierte dort im Jahre 1912. Anschließend wurde er Dozent für Öffentliches Recht an dieser Universität und erhielt in den 1920er Jahren seine Professur.

Jacobi beschäftigte sich in seinen Arbeiten vorrangig mit dem Staatskirchenrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Forschungen galt dem Öffentlichen Recht der Weimarer Republik, hier prägte er unter anderem den Begriff der Verfassungsdurchbrechung. 1924 hielt er zusammen mit Carl Schmitt einen viel beachteten Vortrag auf der Versammlung der "Vereinigung der Staatsrechtler" in Jena mit dem Titel die Diktatur des Reichspräsidenten nach Art. 48 WRV. Hier begründeten die beiden Referenten die sog. "Schmitt-Jacobi'sche Theorie", die u.a. davon ausging, dass es dem Reichspräsidenten nicht erlaubt war, unter Berufung auf sein Notverordnungsrecht formelle Gesetze zu erlassen. Damit wandten sich Schmitt und Jacobi gegen die herrschende Lehre - vertreten vor allem von Gerhard Anschütz -, die dem Reichspräsidenten ein reichsgesetzvertretendes Notverordnungsrecht zugebilligt hatte. Die Theorie blieb aber Mindermeinung und selbst die beiden Urheber kehrten später wieder von ihr ab.

Ein weiter Höhepunkt in Jacobis Weimarer Karriere war die Vertretung der Reichsregierung (zusammen mit Carl Schmitt und Carl Bilfinger) in dem Prozess "Preußen contra Reich" vor dem Staatsgerichtshof um den sog. "Preußenschlag".

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums die Entlassung des Professors wegen seiner jüdischen Vorfahren. Jacobi gehörte der Bekennenden Kirche an.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches nahm Jacobi seine Lehrtätigkeit in Leipzig wieder auf. 1947 schlug er ein Angebot der Universität Heidelberg aus und übernahm die Rektorenstelle in Leipzig, die er bis 1949 innehatte.

Im Jahre 1949 wurde Jacobi Dekan der Juristischen Fakultät zu Leipzig. Obwohl Professor Jacobi eine bürgerliche demokratische Einstellung vertrat, erfolgte während dieser Zeit die Wandlung des Charakters der Fakultät von einer bürgerlichen zu einer marxistischen Bildungsstätte, ohne dass er dem Widerstand entgegensetzte. Schon lange vor seiner Emeritierung im Jahre 1959 hatte er sich auf seine wissenschaftlichen Arbeiten zum Kirchenrecht zurückgezogen.

Engagiert wirkte Jacobi in der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, deren Synode er von 1948 bis 1959 angehörte. Er war seit 1956 Domherr des Stiftes Wurzen.

Er wurde 1954 zum Ehrendoktor der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt.

Literatur

  • Martin Otto: Von der Eigenkirche zum Volkseigenen Betrieb: Erwin Jacobi (1884-1965), Tübingen: Mohr Siebeck 2008, ISBN 978-3-16-149502-1

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