- Vertrag von Pelindaba
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Verträge über Kernwaffenfreie Zonen Vertrag (von) Region Unterzeichner /
RatifikationJahr Unterzeichnung /
in KraftAntarktisvertrag Antarktis 45 / 45 1959 / 1961 Tlatelolco Lateinamerika / Karibik 33 / 33 1967 / 1969 Rarotonga Südpazifik 13 / 13 1985 / 1986 Bangkok Südostasien 10 / 10 1995 / 1997 Pelindaba Afrika 53 / 30 1996 / 2009 Semei Zentralasien 5 / 5 2006 / 2009 Atomwaffenfreie Zone Mongolei Mongolei 1 / 1 1992 / 2000 Der Vertrag von Pelindaba ist ein internationaler Vertrag, der das Testen, das Stationieren, den Besitz, sowie die Herstellung von Kernwaffen in Afrika verbietet. Er wurde am 11. April 1996 von den ersten Staaten in Pelindaba in Südafrika unterzeichnet. Schon beim ersten offiziellen Treffen der Organisation für Afrikanische Einheit 1964 war ein solcher Vertrag gefordert worden.
Der Vertrag trat am 15. Juli 2009 mit Hinterlegung der 28sten Ratifikationsurkunde in Kraft. Der Vertrag hat 53 Unterzeichnerstaaten und wurde bisher (Stand September 2010) von 30 Staaten ratifiziert. Die Länder, die den Vertrag bislang ratifiziert haben, sind: Algerien (1998), Äquatorialguinea (2002), Äthiopien (2008), Benin (2007), Botswana (1999), Burkina Faso (1998), Burundi (2009), Elfenbeinküste (1999), Gabun (2007), Gambia (1996), Guinea (2000), Kenia (2001), Libyen (2005), Lesotho (2002), Madagaskar (2003), Malawi (2009), Mali (1999), Mauretanien (1998), Mauritius (1996), Mosambik (2008), Nigeria (2001), Ruanda (2007), Sambia (2010), Senegal (2006), Simbabwe (1998), Südafrika (1998), Swasiland (2000), Tansania (1998), Togo (2000) und Tunesien (2009), in Klammern findet sich stets das Jahr der Ratifikation.
1996 wurde bekannt, dass die afrikanischen Staaten der Arabischen Welt den Vertrag so lange nicht ratifizieren werden, bis Israel alle Atomwaffen zerstört hat und Kontrollen zulässt. Entgegen dieser Aussage haben Algerien, Libyen, Mauretanien und Tunesien den Vertrag aber bereits ratifiziert.
Diego Garcia und die Protokolle
Der Vertrag enthält drei Protokolle. Das erste Protokoll kann von den fünf offiziellen Nuklearmächten unterzeichnet und ratifiziert werden und verpflichtet diese unter anderem dazu, gegenüber den Mitgliedstaaten des Vertrages keine Nuklearwaffen anzuwenden oder deren Verwendung anzudrohen sowie nicht zu einer Verletzung des Vertrages beizutragen. Das zweite Protokoll ist ebenfalls für diese fünf Staaten offen und verpflichtet zusätzlich dazu, im Vertragsgebiet keine Kernwaffentests durchzuführen oder einen solchen Test zu unterstützen. Das dritte Protokoll betrifft Frankreich und Spanien, die im Vertragsgebiet Territorien besitzen, für die sie de jure oder de facto verantwortlich sind, und führt bei Ratifikation zur Anwendung einiger wesentlicher Vertragsbestimmungen auch in diesen Gebieten.
Großbritannien hat das erste und zweite Protokoll zu dem Vertrag ratifiziert, bei der Unterzeichnung der Protokolle jedoch ausdrücklich erklärt, dass es eine Anwendung des Vertrages auf das Britische Territorium im Indischen Ozean, d.h. auf Diego Garcia, ablehnt. Die USA, die Diego Garcia als Militärbasis nutzen, haben diese beiden Protokolle ebenfalls unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
Russland verlangt jedoch, dass die Insel Diego Garcia, die von Mauritius beansprucht wird, mit in den Vertrag einbezogen wird und verweigert daher die Ratifikation der Protokolle, wobei es das erste und zweite Protokoll im Jahr 1996 unterzeichnet hat. China hat das erste und zweite Protokoll unterzeichnet und ratifiziert. Frankreich hat alle drei Prokolle unterzeichnet, das dritte jedoch nur unter Anbringen von Vorbehalten. Spanien hat das dritte Protokoll weder unterzeichnet, noch ratifiziert.
Weblinks
- Unterzeichnerstaaten in englischer Sprache (PDF-Datei; 27 kB)
- Atomwaffen A-Z Kairo-Erklärung
- aktuelle Liste der Vertragsparteien sowie Vertragstext nebst Protokollen auf der Website der Vereinten Nationen, Office for Disarmament Affairs
Kategorien:- Rüstungskontrolle
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