- Vertrag von Rastatt
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Mit dem Rastatter Frieden wurde der spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) beendet. Der Vertrag zwischen Frankreich und Österreich bestätigte im Wesentlichen den vorausgegangenen Frieden von Utrecht, den Österreich noch nicht hatte akzeptieren wollen.
Die Friedensverhandlungen in Rastatt begannen am 26. November 1713. Am 6. März 1714 (nach anderen Quellen am 7. März) wurde der Friede abgeschlossen. Dem Rastatter Frieden folgte noch der Friede von Baden zwischen weiteren Kriegsbeteiligten, insbesondere zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich.
Auf französischer Seite verhandelte Marschall Villars, für den Kaiser war Prinz Eugen von Savoyen mit der Verhandlungsführung beauftragt. An Österreich fielen Breisach am Rhein, Freiburg im Breisgau und Kehl, die Spanischen Niederlande, Sardinien und die früher zur spanischen Krone gehörenden Teile in Italien, einschließlich der Lombardei mit Mailand, Mantua und das Königreich Neapel. Frankreich musste alle insbesondere rechtsrheinischen Eroberungen im Reich räumen, blieb aber im Besitz der Stadt Landau in der Pfalz mit seiner Festung. Der Kaiser musste den französischen Verbündeten, Kurfürst Max Emanuel von Bayern und dem Erzbischof von Köln, Joseph Clemens von Bayern, ihren früheren Status und Besitz wieder zurückgeben.
Der Vertrag war in französischer Sprache statt dem bisher üblichen Latein abgefasst. Trotz einer Klausel, dass damit kein Präzedenzfall für künftige internationale Verträge geschaffen werden sollte, entwickelte sich Französisch in der Folge zur Diplomatiesprache.
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