Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags

Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags

Der Vertrag von Versailles von 1919 sah vor, dass in mehreren Grenzgebieten des Deutschen Reiches Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zum Deutschen Reich oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich, Belgien) festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 88, 94 und 104 des Versailler Vertrags. Im einzelnen ergaben sich daraufhin folgende Ergebnisse:

Karte mit den Abstimmungsgebieten an der polnischen Grenze

Inhaltsverzeichnis

Schleswig

→ Hauptartikel: Volksabstimmung in Schleswig

Abstimmungen in Schleswig:

  • I. Zone (Nordschleswig), 10. Februar 1920, 25,1 % für den Verbleib bei Deutschland, damit fiel dieses Gebiet an Dänemark.
  • II. Zone (Mittelschleswig), 14. März 1921, insgesamt 80,2 % der Stimmen für Deutschland, damit blieb das Gebiet beim Deutschen Reich.

Das Ergebnis der Zone I führte dazu, dass neben Städten wie Apenrade und Sonderburg mit Mehrheiten von 55,1 % bzw. 56,2 % für Deutschland in einem ansonsten mehrheitlich dänisch gesinnten Umland im Norden der Zone I auch die Stadt Tondern mit über 76,5 % deutschen Stimmen und mehrheitlich deutsch gesinntem Umland an Dänemark kam, obwohl dieses Gebiet direkt an der Grenze liegt.

In Zone II gab es auf Gemeindeebene nur drei Orte auf Föhr mit einer dänischen Stimmenmehrheit, die bei Deutschland verblieben. Nur im Falle grenznaher Gemeinden mit dänischer Mehrheit in Zone II hätte Dänemark weitere Gebiete erhalten.

In einer zeitweilig diskutierten südlichen Zone III mit den Städten Schleswig, Husum und Friedrichstadt wurde keine Abstimmung durchgeführt, obwohl nationalliberale Kreise auf dänischer Seite eine dortige Abstimmung ins Spiel gebracht hatten.

Zeitgenössische deutsche Politiker und Publizisten kritisierten sowohl die Zoneneinteilung selbst, die auf der Clausen-Linie beruhte und sich nicht an bestehenden kommunalen und historischen Binnengrenzen und nicht konsequent an vermuteten Gesinnungsgrenzen orientiert, als auch, dass die I. Zone en bloc gewertet worden war, während in der II. Zone jede Gemeinde einzeln ausgezählt wurde. Dieses Vorgehen führte zu einer doppelt so großen deutschen Minderheit in Dänemark wie dänischen Minderheit in Deutschland. Ein noch am Tag der ersten Abstimmung vorgelegter Vorschlag des deutschen Historikers Johannes Tiedje zur Revision des umstrittenen grenznahen Streifens um Tondern in der I. Zone, der im Ergebnis zu gleich großen Minderheiten beiderseits der Grenze geführt hätte, wurde nicht angenommen. Er spielte in der Endphase des Wahlkampfes in der II. Zone eine Rolle.[1]

Die Grenze zwischen den Zonen I und II bildet bis heute die deutsch-dänische Grenze. Die deutsche Minderheit in Nordschleswig sowie die dänische Minderheit in Südschleswig besitzen bis heute den Status nationaler Minderheiten mit entsprechenden Rechten, Kulturverbänden, Schulen, Bibliotheken und eigenen Parteien, der Schleswigschen Partei in Dänemark und dem Südschleswigschen Wählerverband in Deutschland.

Oberschlesien

In Oberschlesien waren Deutsche wie Polen traditionell streng katholisch, was dazu führte, dass auch von den Kanzeln der Kirchen herab Wahlkampf gemacht wurde. Auch auswärtige Geistliche mischten sich ein, was Protest von Ansässigen weckte.[2]

Bei der Abstimmung am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland abgegeben und 40,4 % für Polen. Die Wahlbeteiligung betrug 98%. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für das Deutsche Reich, in 597 für Polen.

Der Versailler Vertrag sah die Möglichkeit einer Aufteilung des Gebietes vor.[3] Dementsprechend verblieb dann auch der größere, westliche Teil Oberschlesiens bei Deutschland, während der Osten um Kattowitz (Katowice) mit seinen wertvollen Kohlegruben an Polen kam.

Schon vor der Abstimmung hatte es heftige Kontroversen zwischen Deutschen und Polen gegeben, die sich jetzt zuspitzten. Nach der Auszählung verlangte die neugebildete Regierung Wirth, wegen der insgesamt 59,6% für Deutschland abgegebenen Stimmen müsse das gesamte Gebiet Deutschland erhalten bleiben.[4] Am 22. Mai 1921 veranstalteten die deutschen Arbeitergeberverbände gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Versammlung in der Berliner Philharmonie, in der gegen die „Vergewaltigung“ Oberschlesiens protestiert und ein Selbstbestimmungsrecht für die Region gefordert wurde. Reichstagspräsident Paul Löbe und der Präsident des Preußischen Landtags Robert Leinert (beide SPD) hielten Ansprachen.[5] In Oberschlesien selbst gingen verschiedene Gruppen (Selbstschutz und Freikorps) daran, sich zu bewaffnen und Widerstand gegen eine mögliche Abtretung zu leisten. Polnische Freischärler unter Wojciech Korfanty versuchten dagegen, eine Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen zu erreichen. Am Annaberg lieferten sich polnische und deutsche Gruppen am 23. Mai 1921 heftige Gefechte („Dritter Aufstand in Oberschlesien“).

Am 20. Oktober 1921 entschied eine Botschafterkonferenz in Paris, dass das Gebiet aufzuteilen sei, wobei das Deutsche Reich und Polen jeweils einen Anteil entsprechend dem Wahlergebnis erhalten sollte. Diese Entscheidung beruhigte die Situation zwar oberflächlich, auf deutscher Seite allerdings hielten sich weiterhin Ressentiments und der Wunsch, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Ost- und Westpreußen

In Ostpreußen (gemessen an den Grenzen der Zwischenkriegszeit) fanden am 11. Juli 1920 in zwei Gebieten Abstimmungen über die zukünftige Zugehörigkeit zu Deutschland oder Polen statt.

Realistische Beobachter hatten Mehrheitsvoten für Deutschland erwartet. Dass sie so deutlich ausfielen, hatte verschiedene Hintergründe:

  • Der Anteil slawischer Muttersprachler hatte in den vorangegangenen Jahrzehnten rapide abgenommen.
  • Ein erheblicher Teil der Einwohner slawischer Sprache identifizierte sich mit Deutschland. Einen Eindruck vermitteln Volkszählungen, bei denen viele als Muttersprache Masurisch angaben und nicht Polnisch.
  • Die Wahlwerbung für Deutschland wurde von der deutschen Verwaltung unterstützt. Im Unterschied zu anderen Abstimmungsgebieten wurde diese nicht für die Dauer von Abstimmungsvorbereitungen und Abstimmung durch eine neutrale Verwaltung ersetzt.
  • Schon vorher hatte die Reichsregierung großzügige Kredite zur Behebung von Schäden aus dem 1. Weltkrieg bereitgestellt.
  • Polen befand sich 1920 im Polnisch-Sowjetischen Krieg und war in die Defensive geraten.[6] [7]

Saargebiet

Im zunächst französisch besetzten, dann unter Völkerbundsverwaltung stehenden Saargebiet fand die Volksabstimmung den Regelungen des Vertrags entsprechend erst am 13. Januar 1935 statt. Sie erbrachte eine Mehrheit von 90,8% für Deutschland, sodass das Saargebiet am 1. März desselben Jahres dem Deutschen Reich angegliedert wurde. 1935 waren im Deutschen Reich schon die Nationalsozialisten an der Macht und schlachteten die „Heimkehr der Saar“ propagandistisch als ihren Erfolg aus.

Ganz oder überwiegend ohne Abstimmung abgetreten

Westpreußen

Westpreußen wurde geteilt. Im Rahmen der Volkszählung von 1910 hatten zwar 65 % der Bewohner Westpreußens Deutsch, nur 28 % Polnisch und 7 % Kaschubisch als Muttersprache angegeben. Trotzdem hatten von den an Polen gekommenen Kreisen nur Stadt- und Landkreis Graudenz sowie die Stadt Toruń (Thorn) 1910 eine deutsche Mehrheit gehabt.

Danzig wurde als Freie Stadt Danzig unter Aufsicht des Völkerbundes ein deutsches Gemeinwesen im polnischen Wirtschaftsraum, um so dem polnischen Wunsch nach einem leistungsfähigen Seehafen und der deutschen Bevölkerungsmehrheit gleichermaßen Rechnung zu tragen.

Weitere Gebiete mit großer deutscher Bevölkerungsmehrheit im Westen und im Nordosten der Provinz wurden teils unmittelbar bei Deutschland belassen, teils der Freien Stadt Danzig zugeschlagen, teils nach der Volksabstimmung im Juni 1920 (siehe oben) bei Deutschland belassen.

Provinz Posen

In der Provinz Posen, der historischen polnischen Landschaft Großpolen, wurde keine Volksabstimmung durchgeführt. Hier hatte bereits der Großpolnische Aufstand ab Ende Dezember 1918 bis 16. Februar 1919 dazu geführt, dass aufgrund alliierten Drucks ein Waffenstillstand durchgesetzt und eine Demarkationslinie festgelegt wurde. Bei der Volkszählung von 1910 hatten 61,5 % der Bevölkerung Polnisch als Muttersprache angegeben, 38,5 % Deutsch. In der Stadt Posen selber hatten 1910 55% Polen und 45% Deutsche gelebt. Ein Gebietsstreifen am Nordwestrand der Provinz mit besonders hohem deutschem Bevölkerungsanteil blieb beim Deutschen Reich. Die von pommerscher wie ostpreußischer Grenze weit entfernte Stadt Bromberg (polnisch: Bydgoszcz) wurde trotz deutscher Einwohnermehrheit von 84 % an Polen abgetreten.

Eupen und Malmedy

Bis Ende des Ersten Weltkrieges hatte das preußische Staatsgebiet hier auch frankophone Bereiche eingeschlossen. Die Gegend um Malmedy wurde auch Preußische Wallonie genannt. Die neue Staatsgrenze lag östlich der Sprachgrenze (Eupen und St. Vith). Das Gebiet wurde zunächst ohne Volksabstimmung an Belgien abgetreten. Später fand eine Abstimmung über Listeneintragungen statt und ergab eine leichte Mehrheit für Belgien, blieb aber wegen des Abstimmungsmodus umstritten.

Elsass-Lothringen

Auch in Elsass-Lothringen fand keine Abstimmung statt; das Gebiet, das seit dem Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) gehört hatte, dann durch den französischen König Ludwig XIV. im 17. Jahrhundert erobert und 1871 von Deutschland annektiert worden war, fiel wiederum an Frankreich. Zwar verläuft hier traditionell die Sprachgrenze entlang der Vogesen, sodass das Elsass 1918 deutschsprachig war, die Mehrheit der dortigen Bevölkerung hatte allerdings in den Jahrhunderten der Zugehörigkeit zu Frankreich, insbesondere nach der Revolution von 1789, eine eher pro-französische Haltung eingenommen.

Sonderfall Deutsch-Österreich

Da Deutsch-Österreich nicht Bestandteil des Deutschen Reichs war, kann nicht von einer Abtretung gesprochen werden. Jedoch wurde umgekehrt die gewünschte Angliederung an das Deutsche Reich von den alliierten Siegern untersagt: Am 21. Oktober 1918 hatten die deutschen Abgeordneten des Österreichischen Reichsrats sich zur deutschösterreichischen Nationalversammlung erklärt, woraufhin Kaiser Karl am 25. Oktober den Regierungsgeschäften entsagte. Am 30. Oktober, also noch vor dem Waffenstillstand (3. November), hatte diese Nationalversammlung dann in einem Brief an Wilson Gründung der Republik „Deutsch-Österreich“ bekanntgegeben und diese zum „Bestandteil der Deutschen Republik erklärt“, noch vor dem Ausrufen der Republik in Deutschland. Nachdem im Friedensvertrag von Saint-Germain der Name „Deutsch-Österreich“ verwehrt und der Republik Österreich die Vereinigung mit dem Deutschen Reich untersagt worden war, fanden 1921 Volksabstimmungen in Tirol (24. April 1921: 98,8 % für Deutsches Reich) und im Salzburger Land (29. Mai 1921: 99,3 % für Deutsches Reich) statt. Die Siegermächte unterbanden aber weitere Abstimmungen und bestanden auf der Einhaltung der Pariser Vorortverträge. Unter veränderten Rahmenbedingungen erfolgte dann 1938 dennoch der Anschluss Österreichs an das nunmehr nationalsozialistische Deutschland.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsches Historisches Museum, Portal Kollektives Gedächtnis: Volksabstimmung in Schleswig-Holstein 1920, unter „Nachher“ auch detaillierte Karte und Zahlen
  2. Bittschrift des Pfarrers Josef Kubis um Hilfe gegen die Agitatoren
  3. Anlage VIII zum Versailler Vertrag, § 88 betreffend
  4. Ingrid Schulze-Bidlingmaier (Bearb.), Akten der Reichskanzlei, Die Kabinette Wirth I und II (1921/22), Boldt, Boppard am Rhein 1973, S. LII online
  5. Manfred Overesch, Die Weimarer Republik (=Droste Geschichts-Kalendarium. Politik - Wirtschaft - Kultur. Chronik deutscher Zeitgeschichte, Bd. 1), Droste Verlag, Düsseldorf 1982, S. 494
  6. Berichte/htm/2000/54-00.htm AHF-Information Nr. 54: Die Volksabstimmung 1920 - Voraussetzungen
  7. Robert Kempa:Jugendzeit in Ostpreussen

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