Abstimmungsgebiet Allenstein

Abstimmungsgebiet Allenstein
Gebiet der Volksabstimmung im Bereich Allenstein und Marienwerder
Abstimmungsleiter Allenstein

Bei den Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags am 11. Juli 1920 im Abstimmungsgebiet Allenstein im südlichen Ostpreußen (Masuren) sowie im westpreußischen Abstimmungsgebiet Marienwerder wurde über die staatliche Zugehörigkeit der Abstimmungsbezirke abgestimmt. Dabei entschieden sich im Allensteiner Bezirk über 97 % (Marienwerder: über 92 %) der Wähler für den Verbleib bei Ostpreußen und somit beim Deutschen Reich, und gegen eine Abtretung an die Zweite Polnische Republik.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Nach Ende des Ersten Weltkriegs und der staatlichen Restauration Polens war die Grenzziehung zwischen Polen und dem Deutschen Reich umstritten. Während der Versailler Vertrag den größten Teil der preußischen Provinz Posen (des historischen Großpolens) und den Polnischen Korridor dem polnischen Staat ohne Volksabstimmung zusprach, sollte in den südlichen Kreisen Ostpreußens, den östlich der Weichsel gelegenen Teilen Westpreußens sowie in Oberschlesien in Volksabstimmungen über die weitere staatliche Zugehörigkeit entschieden werden (Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags). An den Grenzen Ostpreußens waren zwei Abstimmungsgebiete vorgesehen: das Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen entlang der Weichsel und das Abstimmungsgebiet Allenstein in den südlichen Kreisen Ostpreußens (Masuren).

Nach den Regelungen in den Artikeln 94-98[1] des Versailler Vertrags wurde das Abstimmungsgebiet entmilitarisiert und einer dem Völkerbund unterstehenden Abstimmungskommission unterstellt. Diese übernahm am 17. Februar 1920 die Verwaltung des Abstimmungsgebiets und stationierte britische und italienische Truppen zur Überwachung der Abstimmung.

Deutschland und Polen entfalteten daraufhin intensive Kampagnen, um für die jeweilige nationale Zugehörigkeit zu werben. Unter dem Dach des Ostdeutschen Heimatdienstes waren verschiedene Organisationen mit insgesamt rund 220.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, um für den Verbleib bei Deutschland zu werben. Die polnische Seite gründete im November 1919 in Warschau das „masurische Abstimmungskomitee“ unter dem Vorsitz von Juliusz Bursche, dem späteren Bischof der evangelisch-augsburgischen Kirche in Polen[2]. Allerdings mangelte es auf dieser Seite an geeigneten Agitatoren, weshalb zum großen Teil aus anderen Gebieten der preußischen Monarchie zugewanderte Polen für einen Anschluss an Polen warben. Diese wurden von Freiwilligen aus Polen unterstützt, die zum einen nur selten über gute Kenntnisse des masurischen Volkes verfügten und zum anderen Katholiken waren, was der Verständigung mit den evangelischen Masuren nicht unbedingt dienlich war[2].

Wahlberechtigt waren alle Einwohner des Abstimmungsgebiets, die älter als 20 Jahre waren und die dort vor dem 1. Januar 1905 Geborenen. Dies hatte zur Folge, dass zahlreiche Masuren, die im Rahmen der Industrialisierung insbesondere in das Ruhrgebiet abgewandert waren, an der Abstimmung teilnahmen.

Diese Regelung soll, ebenso wie die Festsetzung der Abstimmungsalternativen Ostpreußen/Polen (nicht Deutschland/Polen) auf eine Forderung der polnischen Delegation in Versailles unter der Leitung von Roman Dmowski zurückgehen, die sich insbesondere von der Teilnahme der als polnische Minderheit angesehenen Ruhrpolen bessere Chancen versprach.

Rahmenbedingungen der Volksabstimmung am 11. Juli 1920

Das Deutsche Haus in Allenstein im Juli 1920

Deutschland hatte nach dem Ersten Weltkrieg erhebliche Reparationen zu zahlen und war daher im Gegensatz zu seinen Nachbarn mit hohen Schulden belastet, allerdings – außer in Ostpreußen – kaum Zerstörungen durch das Kriegsgeschehen. Deutschlands Energiereserven wurden von den Alliierten kontrolliert und die Industrie lag am Boden. Die politische Lage des deutschen Staates waren durch politische Unruhen wie den Kapp-Putsch unsicher. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation war für die Masuren im Deutschen Reich nicht zu erwarten, weshalb die deutsche Seite im Wahlkampf nur auf die ebenso existierenden polnischen Schwierigkeiten hinweisen konnte [3]. Allerdings hatte das Deutsche Reich trotz seiner Schwierigkeiten zur Behebung der Kriegsschäden in Ostpreußen großzügige Kredite gewährt.

Polen befand sich im polnisch-sowjetischen Krieg in der Defensive, seit Juni 1920 belagerte die Rote Armee Lemberg, und die Aussicht, Teil eines Staates zu werden, der sich gerade in einem Krieg befand, war wenig verlockend. Die materiellen Aussichten waren trotz gegenteiliger polnischer Propaganda ungewiss. Das Deutsche Reich gewährte gerade in Ostpreußen großzügige Kredite zur Behebung der im Krieg entstandenen Zerstörungen. Nach deutschen Statistiken des letzten Viertels des 19. Jahrhunderts war 36 % der dortigen Bevölkerung „polnisch“ gewesen, d. h. hatte als Muttersprache Masurisch oder Polnisch angegeben. Das verleitete die polnische Seite im Vorfeld der Abstimmung dazu, in aktuellen Schätzungen den polnischen Bevölkerungsanteil auf nunmehr 50 % anzusetzen. Hierbei hatte man allerdings nicht die rasche Eindeutschung der Masuren gerade seit Ende des 19. Jahrhunderts berücksichtigt. Neben dieser Fehleinschätzung und angesichts vielfältiger anderer Aufgaben der personell knappen politischen Elite im neugegründeten Polen wurden polnischerseits die Vorbereitungen des Plebiszits nur ungenügend betrieben. Die deutschen Vorbereitungen wurden dagegen dadurch unterstützt, dass anders als in anderen Abstimmungsgebieten die deutschen Verwaltung nicht für die Zeit vor und während der Abstimmung suspendiert wurde.[4][2]

„Die Polen bereiteten den aus dem Reich anreisenden Abstimmungsberechtigten auf dem international garantierten Eisenbahnweg durch den Korridor nicht nur Schwierigkeiten, sondern suchten sie mit Schikanen von der Erfüllung ihrer vaterländischen Pflicht abzuschrecken. Aus diesen Gründen wurde damals der Seedienst Ostpreußen geschaffen, der von Pommerns Seebad Swinemünde seinen Ausgang zum ostpreußischen Seehafen Pillau nahm. Im Frühsommer 1920 entstand auch auf pommerschem Boden die erste Luftbrücke der Weltgeschichte. Vom Flughafen in Stolp aus wurden Flugzeuge eingesetzt, die in regelmäßigen Flügen die Abstimmungsberechtigten über See zur Insel Ostpreußen beförderten. Es waren alte deutsche Doppeldecker aus dem Ersten Weltkriege, die die Alliierten wegen Überalterung den Deutschen belassen hatten.“

Stolper Heimatblatt, Jahrgang XIV, Nr. 8 – Lübeck, August 1961

Interalliierte Kommission

Am 14. und 17. Februar 1920 hatte die Interalliierte Kommission die Aufsicht in Allenstein und Marienwerder übernommen. Der Regierungspräsident in Allenstein und der Oberbürgermeister der Stadt wurden ausgewiesen. An ihrer Stelle vertrat Wilhelm von Gayl als Reichs- und Staatskommissar die deutschen Belange. Ihm war aber, wie er selbst schrieb, „eine Doppelaufgabe gestellt: Er hatte die deutschen Belange gegenüber der Kommission und den Polen zu wahren, aber auch der Kommission aufklärend und beratend zu helfen sowie ihren Verkehr mit den deutschen Regierungsstellen außerhalb des Gebietes zu vermitteln. Er war nicht einseitiger Interessenvertreter wie der polnische Generalkonsul, sondern durch ein entsprechendes Abkommen organisch mit der Kommission verbunden.“

Im Dienst der Kommission für das ostpreußische Abstimmungsgebiet standen 88 höhere Beamte und Offiziere: 34 Briten, 24 Franzosen, 23 Italiener und 7 Japaner. Den Vorsitz hatte Großbritanniens Gesandter Sir Ernest Amelius Rennie (1868–1935). Der deutsche Bevollmächtigte für das westpreußische Abstimmungsgebiet war zunächst der frühere Landrat von Graudenz, Geheimrat Hans Kutter (* 1870). Nach dem Kapp-Putsch wurde er von Theodor von Baudissin (1874–1950), Landrat in Neustadt/Westpreußen, abgelöst. Die polnische Seite war in Marienwerder durch Stanislaus Graf von Sierakowski (polnisch Stanisław Sierakowski, 1891–1939), in Allenstein durch den späteren polnischen Generalkonsul Zenon Eugeniusz Lewandowski (1859–1929), dem Fürst Henryk Korybut-Woroniecki (1891–1941) folgte,[5] vertreten (Weichbrodt 1980).

Ergebnisse

Die Übergabe des Abstimmungsgebietes
Landkreis für Ostpreußen für Polen
Oletzko/Olecko 99,993 % 0,007 %
Lötzen/Gizycko 99,97 % 0,03 %
Sensburg/Mragowo 99,93 % 0,07 %
Lyck/Ełk 99,88 % 0,12 %
Johannisburg/Pisz 99,96 % 0,04 %
Ortelsburg/Szczytno 98,51 % 1,49 %
Neidenburg/Nidzica 98,54 % 1,46 %
Osterode/Ostroda 97,81 % 2,19 %
Allenstein/Olsztyn 86,53 % 13,47 %
Rößel/Reszel 97,90 % 2,10 %
  • Wahlberechtigte: 425.305
  • Abgegebene Stimmen: 371.189
  • Wahlbeteiligung: 87,31 %

Endergebnis:

  • Ostpreussen 363.209
  • Polen: 7.980

Damit stimmten 97,89 Prozent für den Verbleib bei Ostpreußen und Deutschland, 2,11 Prozent stimmten für einen Anschluss an Polen. Die unmittelbar an der Grenze liegenden Dörfer Klein Lobenstein, Klein Nappern und Groschken im Kreis Osterode stimmten mehrheitlich für einen Anschluss an Polen und wurden an Polen abgetreten.

Das zum Landkreis Neidenburg zählende Gebiet um Soldau musste ohne Volksabstimmung an Polen abgetreten werden. Grund hierfür war die durch Soldau verlaufende Preußische Ostbahnlinie Danzig-Warschau.

Bezirk Ermland-Masuren. Plebiszit vom 11. Juli 1920 nach polnischen Angaben[6], die mit deutschen identisch[7] seien, in der Aufarbeitung des Herder-Institutes[8], aber mit deutschen (polnischen) Ortsnamen
Kreis Oberfläche in km² Bevölkerung 1910 Zahl der polnisch sprechenden Einwohner insg. Zahl der deutsch sprechenden Einwohner insg. Zahl der andere Sprachen sprechenden Einwohner Zahl der deutsch und andere Sprachen sprechenden Bevölkerung am 8. Oktober 1919 Stimmberechtigte Personen sich an der Wahl beteiligende Personen davon stimmten für Polen davon stimmten für Deutschland
insg. 12304,5 555.196 245.031 288.790 1.177 20.198 577.001 422.067 371.083 7.924 363.159
Lyck (Ełk) 1114,0 55.579 25.755 27.138 67 2.619 57.414 40.440 36.573 44 36.529
Johannisburg (Jańsbork) 1682,4 51.399 33.344 16.379 35 1.641 52.403 38.964 33.831 14 33.817
Lötzen (Lec) 894,5 41.209 13.007 26.352 43 1.807 45.681 33.339 29.359 10 29.349
Neidenburg (Nibork) 1071,2 32.610 20.075 10.779 42 1.714 38.571 26.449 22.565 330 22.235
Oletzko (Olecko) 841,3 38.536 12.398 24.562 95 1.481 40.259 32.010 28.627 2 28.625
Allenstein (Stadt) (Olsztyn) (m.v.) 51,5 33.077 2.348 29.344 51 1.334 34.731 20.160 17.084 342 16.742
Allenstein (Kreis) (Olsztyn) 1304,7 57.919 33.286 22.825 15 1.793 57.518 41.586 36.578 4.871 31.707
Osterode (Ostróda) 1550,7 74.666 28.825 43.508 46 2.287 76.258 54.256 47.399 1.031 46.368
Rößel (Reszel) 855,4 50.472 6.560 43.189 0 723 49.658 39.738 36.006 758 35.248
Ortelsburg (Szczytno) 1705,1 69.635 46.903 20.218 47 2.467 73.719 56.389 48.704 497 48.207
Sensburg (Żądzbork) 1233,7 50.094 22.530 24.496 736 2.332 50.789 38.736 34.357 25 34.332

Übergabe

Formal wurde das Abstimmungsgebiet in Gegenwart des Reichskommissars für das Abstimmungsgebiet (v. Gayl) am 16. August 1920 an den Regierungspräsidenten von Allenstein (v. Oppen) übergeben.

Gedenken

Zum Andenken an die Abstimmung wurde in Allenstein 1928 das Abstimmungsdenkmal errichtet. Nach der Vertreibung der Deutschen wurde das Denkmal 1945 durch die polnische Verwaltung beseitigt.

Quellen

  1. Herder-Institut
  2. a b c Robert Kempa: Jugendzeit in Ostpreußen.
  3. Andreas Kossert: Masuren, Ostpreussens vergessener Süden. Pantheon 2006, Seite 247.
  4. Berichte/htm/2000/54-00.htm AHF-Information Nr. 54: Die Volksabstimmung 1920 – Voraussetzungen
  5. Hans Ulrich Wehler: Krisenherde des Kaiserreichs: 1871–1918, Vandenhoeck und Ruprecht, 1979, S.264.
  6. Aus: Rocznik statystyki Rzczypospolitej Polskiej/Annuaire statistique de la République Polonaise 1 (1920/22), Teil 2, Warszawa 1923, S. 358. PDF-Dokument, 623 KB
  7. In der Vorbemerkung, ebd., S. 357, wird darauf hingewiesen, dass die Daten mit denen in der Statistik „Die von Preussen abgetretenen Gebiete“ (Berlin 1922) identisch sind. Unter der Gesamtzahl der für die Volksabstimmung in Schlesien eingetragenen Personen waren 988560 im Abstimmungsgebiet geboren und dort wohnhaft, 191308 im Abstimmungsgebiet geboren, aber dort nicht mehr wohnhaft und 41105, die dort nicht geboren, aber seit dem 1. Januar 1904 dort wohnhaft waren. Diese Abstimmung fand nach Artikel 88 des Versailler Vertrags statt, die in Allenstein und Marienwerder nach den Artikeln 94-98.
  8. Die Ergebnisse der durch den Versailler Vertrag festgesetzten Volksabstimmungen in West- und Ostpreußen und in Schlesien, in: Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte - Modul Zweite Polnische Republik, bearbeitet von Heidi Hein, [17. Januar 2007 13:42], URL: http://quellen.herder-institut.de/M01/materialien/Mat02/Dok02.doc/TextQuelle_view (Zugriff vom 10/06/09)

Literatur

  • Rüdiger Döhler: Ostpreußen nach dem Ersten Weltkrieg. Einst und Jetzt, Bd. 54 (2009), S. 219-235
  • Wilhelm Freiherr von Gayl: Ostpreußen unter fremden Flaggen - Ein Erinnerungsbuch an die ostpreußische Volksabstimmung vom 11. Juli 1920, 1940.
  • Walther Hubatsch: Die Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen 1920 - ein demokratisches Bekenntnis zu Deutschland. Hamburg 1980
  • Ernst Weichbrodt: Selbstbestimmung für alle Deutschen. 1920/1980. Unser Ja zu Deutschland. Zum 60. Jahrestag der Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen am 11. Juli 1920. Landsmannschaft Ostpreußen, Hamburg 1980
  • Max Worgitzki, Adolf Eichler, W. Frhr. von Gayl: Geschichte der Abstimmung in Ostpreußen: Der Kampf um Ermland u. Masuren. Leipzig 1921

Weblinks

 Commons: Abstimmungsgebiet Allenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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