Wahl-O-Mat

Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat ist eine von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betriebene Webpräsenz für interaktive Online-Wahlinformationen. Zusätzlich steht der Wahl-O-Mat seit der Europawahl 2004 auch als herunterladbare Offline-Software und seit der Bundestagswahl 2005 als Mobiltelefon- und PDA-Version (Palm) zur Verfügung. Das Programm soll die Möglichkeit bieten, eine Entscheidungshilfe für aktuell anstehende Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Angebot und Nutzung

Der Wahl-O-Mat wurde bis 2009 etwa 21,5 Millionen Mal genutzt. Allein zur Bundestagswahl 2005 wurde er über 5,1 Millionen Mal aufgerufen.[1] Der Wahl-O-Mat stand im Februar 2006 wieder für die Landtagswahlen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zur Verfügung; im September 2006 ebenfalls für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 17. September, nicht aber für die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am selben Tag (CDU und SPD verweigerten hier die Mitarbeit). Für die Europawahl 2009 stand der Wahl-O-Mat ebenfalls zur Verfügung. Die Version für die Bundestagswahl 2009 wurde am 4. September freigeschaltet. Diese wurde bis zum Wahlsonntag rund 6,7 Millionen Mal genutzt,[2] über 1,5 Millionen Mal mehr als zur Bundestagswahl 2005. Am 17. April 2010 startete der Wahl-O-Mat für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010. Am 1. Februar 2011 startete der Wahl-O-Mat in Hamburg zur Bürgerschaftswahl. Am 28. startete der Wahl-O-Mat für die Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Am 26. August 2011 startete er für die Wahl in Berlin.

Funktion

Das Programm basiert auf dem „StemWijzer“[3] aus den Niederlanden (Instituut voor Publiek en Politiek, IPP) und wurde zur Bundestagswahl 2002 erstmals in Zusammenarbeit mit der Politikfabrik in Deutschland angeboten. Seitdem wurde die Wahlhilfe im Vorfeld von Wahlen auf wichtigen politischen Ebenen eingesetzt, neben allen Bundestagswahlen etwa bei mehr als zehn Landtagswahlen und den Europawahlen 2004 und 2009.

Der Benutzer bezieht zu circa 30 politischen Thesen zunächst mit den drei Antwortmöglichkeiten „stimme zu stimme zu“, „neutral neutral“ und „stimme nicht zu stimme nicht zu“ Stellung. Anschließend kann man beliebig vielen Thesen doppeltes Gewicht geben. Es besteht auch die Möglichkeit, Thesen zu überspringen und später oder gar nicht zu bewerten. Schließlich muss man sich für bis zu acht Parteien entscheiden, für die eine Auswertung vorgenommen werden soll.

Die eigenen Stellungnahmen werden dann mit den autorisierten Antworten verschiedener Parteien verglichen. Als Auswertung erhält man ein Balkendiagramm, das zeigt, mit welcher Partei man wie stark übereinstimmt sowie eine Tabelle mit dem detaillierten Vergleich der eigenen Antworten mit den Aussagen der ausgewählten Parteien.

Seit der Version zur Wahl des Europaparlaments 2009 werden alle zu den jeweiligen Wahlen zugelassene Parteien berücksichtigt, die die Fragebögen beantwortet haben. Vorher war nur eine Auswahl der in den Parlamenten vertretenen Parteien möglich. Jedoch kann der Benutzer nur die Aussagen von maximal acht Parteien gleichzeitig vergleichen. Die bpb begründet dies mit einer besseren Übersicht und Vergleichbarkeit. „Eine Auswertung von mehr als acht Parteien gleichzeitig kann im Wahl-O-Mat nicht mehr sinnvoll und für den Nutzer nachvollziehbar dargestellt werden.“ Allerdings könne man nach der ersten Auswertung auf den Menüpunkt zurück zur Parteienauswahl klicken und sich für eine weitere Auswahl von maximal acht Parteien entscheiden und diese errechnen lassen. Zudem werde eine herunterladbare Ergebnisseite angeboten, in der alle Antworten der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf einer PDF-Datei zusammengefasst sind.[4]

Kontroversen

Seit der Einführung gab es in allen Wahlkämpfen immer wieder Kontroversen aufgrund der Fragenauswahl oder des Wahrheitsgehalts der von den Parteien vorgegebenen Antwortmöglichkeiten.[5] Im Mai 2005 wurde auch die Möglichkeit einer Manipulation der Software diskutiert.[6]

Von einigen Parteien und Politikern wurde etwa vor den Bundestagswahlen 2005 kritisiert, dass einige Abfragen nicht mit den offiziellen Aussagen der jeweiligen Wahlprogramme übereinstimmen.[7] 2006 wurde kritisiert, dass Fragestellungen nicht „professionell ausgearbeitet“ oder auch „einfach mit Ja oder Nein zu beantworten“ seien.[8] So lehnten die Parteien CDU und SPD gemeinsam eine Zusammenarbeit zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2006 ab.[9]

Der Wahl-O-Mat berücksichtigte zunächst nur größere Parteien, bis dies 2008 durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München untersagt wurde.[10] Per Einstweiliger Anordnung ließ die ödp dem Bayerischen Jugendring untersagen, den Wahl-O-Mat ohne Berücksichtigung der ödp zur Landtagswahl in Bayern 2008 freizuschalten.[11] Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München entschied sich die Mehrheit im Kuratorium der Landeszentrale für Politische Bildung gegen eine Neuauflage des Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2011. Als Grund wurde angegeben, dass sich mittels der Fragen nicht die Grundhaltung einer Partei erkennen lasse, und dabei insbesondere Bezug auf die rechtsextreme NPD genommen. Das Kuratorium vertrat mehrheitlich die Ansicht, „dass junge Wähler eher verschreckt als aufgeklärt werden“, wenn ihnen vom Wahl-O-Mat die NPD als Partei empfohlen worden wäre.[12]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einführung Willst du mit mir wählen gehen? zur Anwendung des Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Niedersachsen 2008
  2. Nutzungsstatistik, auf wahl-o-mat.de, Abruf: 27. September 2009
  3. www.stemwijzer.nl
  4. Fakten zum Wahl-O-Mat, Stand vom 15. Juli 2009
  5. Du sollst nicht flunkern, Spiegel Online vom 23. September 2009
  6. Wahl-O-Mat wird auf Manipulierbarkeit überprüft, Golem vom 4. Mai 2005
  7. Wahl-O-Mat macht Politiker nervös, heise-online vom 15. September 2005
  8. Kritik an Wahl-O-Mat-Ablehnung von SPD und CDU wächst, heise-online vom 9. August 2006
  9. Keine Wahl-O-Mat-Unterstützung für Wähler in Mecklenburg-Vorpommern, heise-online vom 8. August 2006
  10. Az.: M 7 E 08.4347
  11. heise online: Weiter Streit um Wahl-O-Mat
  12. Sachsen-Anhalt: Kein Wahl-O-Mat vor der Landtagswahl 2011

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