Europawahl

Europawahl
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Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die letzten Europawahlen fanden vom 4. bis 7. Juni 2009 statt (siehe dazu Europawahl 2009).

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt. Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, und ein Konsens über eine umfassende Vereinheitlichung wurde bislang nicht erzielt. Vor der Europawahl 2004 wurden lediglich einige kleinere Änderungen des Direktwahlakts durchgesetzt; beispielsweise müssen alle Mitgliedstaaten nun das Prinzip der Verhältniswahl anwenden, auch wenn sie (wie Frankreich und Großbritannien) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht besitzen.

Eine grundlegende Reform des Wahlsystems wird durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments vorbereitet, der im April 2011 einen Vorschlag annahm, durch den ein Teil der Abgeordneten ab der Europawahl 2014 auf europaweiten Listen gewählt werden soll. Die Abstimmung über den Vorschlag im Europäischen Parlament ist am 7. Juli 2011 jedoch erneut verschoben und in den Ausschuss zurückverwiesen worden. Umstritten ist vor allem, ob das Parlament um 25 zusätzliche Sitze erweitert werden soll, um die transnationalen EU-Abgeordneten aufzunehmen oder ob die Plätze von den nationalen Listen abgezogen werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Wahlmodus

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, wobei im EU-Ausland lebende Bürger alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Hierfür ist es notwendig, in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen zu sein. Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in fast allen Staaten bei 18 Jahren, alleine in Österreich ist es (seit der Europawahl in Österreich 2009) bei 16 Jahren. Auch das Alter für den Erwerb des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) hängt von der nationalen Regelung des Herkunftsstaates ab. Während die meisten EU-Bürger bereits ab 18 Jahren gewählt werden können, müssen beispielsweise Kandidaten in Italien und Zypern mindestens 25 Jahre alt sein.

Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt. Dabei gilt das Prinzip der degressiven Proportionalität, dem zufolge größere Länder grundsätzlich mehr Abgeordnete haben als kleinere, kleinere Länder jedoch mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere. Nach Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag müssen in jedem Land zwischen sechs und 96 Abgeordnete gewählt werden.

Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt über Listen auf nationaler bzw. regionaler Ebene, meist über die nationalen Parteien. Die politischen Parteien auf europäischer Ebene spielen für die Wahl hingegen nur eine begrenzte Rolle, indem sie etwa den Wahlkampf ihrer nationalen Mitgliedsparteien koordinieren und gemeinsame Wahlprogramme verabschieden. Es können aber auch nationale Parteien an der Europawahl teilnehmen, die nicht in einer europäischen Partei organisiert sind.

Da die verschiedenen Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Traditionen bei der Festlegung von Wahlterminen haben, fallen die Europawahlen in den verschiedenen Ländern auch nicht auf dasselbe Datum: So wird in Großbritannien und den Niederlanden üblicherweise unter der Woche gewählt, in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern jedoch sonntags. In manchen Ländern, etwa Italien, ist es auch üblich, dass die Wahllokale nicht nur an einem, sondern an zwei Tagen geöffnet haben. Insgesamt erstrecken sich die Europawahlen deshalb gewöhnlicherweise über vier Tage (von Donnerstag bis Sonntag). Um eine Verfälschung der Wahl zu verhindern, sollen amtliche Ergebnisse in allen Ländern erst am Sonntagabend bekanntgegeben werden.[2] Dieses Verbot wurde jedoch in der Vergangenheit mehrfach durch die vorzeitige Veröffentlichung von Hochrechnungen unterlaufen.[3]

Das Wahlsystem in den Einzelstaaten

Die folgende Liste zeigt einige der Grundparameter für die Wahlsysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die genannte Abgeordnetenzahl entspricht jeweils den Regelungen nach dem Vertrag von Lissabon.[4] Das genaue Sitzzuteilungsverfahren unterscheidet sich von Land zu Land, meist werden das D’Hondt-, Sainte-Laguë- oder Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Ausdrücklich aufgeführt ist in der folgenden Liste nur das Präferenzwahlverfahren, das in Irland, Nordirland und Malta angewandt wird.

Mitgliedstaat Sitze Wahltag Wahlalter (aktiv/passiv) Wahlkreise Sperrklausel Sonstiges
BelgienBelgien Belgien 22 So 18/21 3 Vorzugsstimmen, Wahlpflicht
BulgarienBulgarien Bulgarien 18 So 18/21 1 Vorzugsstimmen
DanemarkDänemark Dänemark 13 So 18/18 1 Vorzugsstimmen
DeutschlandDeutschland Deutschland 96 So 18/18 1 -
EstlandEstland Estland 6 So 18/21 1
FinnlandFinnland Finnland 13 So 18/18 1 Vorzugsstimmen
FrankreichFrankreich Frankreich 74 So 18/23 8 5 % (je Wahlkreis)
GriechenlandGriechenland Griechenland 22 So 18/25 1 3 % Wahlpflicht
IrlandIrland Irland 12 Fr 18/21 4 Präferenzwahl, Vorzugsstimmen, Panaschieren
ItalienItalien Italien 73 Sa/So 18/25 5 (nationaler Verhältnisausgleich) 4 % Vorzugsstimmen
LettlandLettland Lettland 9 Sa 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen (auch negative)
LitauenLitauen Litauen 12 So 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen
LuxemburgLuxemburg Luxemburg 6 So 18/18 1 Vorzugsstimmen, Panaschieren, Wahlpflicht
MaltaMalta Malta 6 Sa 18/18 1 Präferenzwahl, Vorzugsstimmen, Panaschieren
NiederlandeNiederlande Niederlande 26 Do 18/18 1 Vorzugsstimmen
OsterreichÖsterreich Österreich 19 So 16/18 1 4 % Vorzugsstimmen
PolenPolen Polen 51 So 18/21 13 (nationaler Verhältnisausgleich) 5 %
PortugalPortugal Portugal 22 So 18/18 1
RumänienRumänien Rumänien 33 So 18/23 1 5 %
SchwedenSchweden Schweden 20 So 18/18 1 4 % Vorzugsstimmen
SlowakeiSlowakei Slowakei 13 So 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen
SlowenienSlowenien Slowenien 7 So 18/18 1 4 % Vorzugsstimmen
SpanienSpanien Spanien 54 So 18/18 1
TschechienTschechien Tschechien 22 Fr/Sa 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen
UngarnUngarn Ungarn 22 So 18/18 1 5 %
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 73 Do 18/21 11 + Nordirland nur Nordirland: Präferenzwahl, Vorzugsstimmen, Panaschieren
Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern 6 So 18/25 1 Vorzugsstimmen

Das Wahlsystem in Deutschland

Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren in Deutschland ist das Europawahlgesetz. Die 96 deutschen Europaabgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Sitzvergabe erfolgt nach einer bundesweiten Berechnung nach dem Verhältniswahlrecht, wobei die 5-Prozent-Sperrklausel bis zur Europawahl 2009 angewandt wurde. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2011 ist die 5%-Sperrkausel in Deutschland verfassungswidrig.[5][6][7] Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.

Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Sonstige Politische Vereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.

Die Sitzverteilung erfolgt seit der Europawahl 2009 nach dem Sainte-Laguë-Verfahren, zuvor wurde das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt. Die Wahllisten sind geschlossen; d. h. die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei einigen Kommunalwahlen nicht selbst die Reihenfolge bestimmen.

Für jeden Kandidaten gibt es noch einen Ersatzkandidaten, der das Mandat übernimmt, falls der gewählte Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europaabgeordneten zu gewährleisten.

Das Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.

Das Wahlsystem in Österreich

Die Europawahlen in Österreich erfolgen als Verhältniswahl, wobei das ganze Land einen einzigen Wahlkreis bildet. Die Wähler wählen eine Liste, sie können aber zusätzlich auch einen bestimmten Kandidaten auf dieser Liste wählen, wodurch dieser seine Position in der Liste verbessern kann (Vorzugsstimme). Die Sitzverteilung erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren, mit einer Sperrklausel für alle Listen, die weniger als 4% der Gesamtzahl der Stimmen erreicht haben. Das passive Wahlrecht wird mit 18 Jahren erreicht, das aktive mit 16 Jahren.

Das Wahlsystem in den übrigen Mitgliedstaaten

In Belgien erfolgt die Zuteilung der 22 Sitze in drei Wahlkreisen (niederländischer Wahlkreis 13 Sitze, französischer Wahlkreis 8 Sitze, deutschsprachiger Wahlkreis 1 Sitz). Es gibt keine Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Bulgarien erfolgt die Zuteilung der 18 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel berechnet sich aus dem Quotienten von gültigen Stimmen geteilt durch die Anzahl der zu vergebenen Sitze, d.h. für die Wahlergebnisse 2009 ergab sich eine Sperrklausel von 2.576.434/17 = 151.555 Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das Hare/Niemeyer-Verfahren verwendet.

In Dänemark erfolgt die Zuteilung der 13 Sitze in einem nationalen Wahlkreis ohne Sperrklausel. Die Parteien können Listenverbindungen eingehen. In der Oberzuteilung (an die Listenverbindungen) sowie in der Unterzuteilung (an die einzelnen Parteien einer Liste) wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Estland erfolgt die Zuteilung der 6 Abgeordneten in einem nationalen Wahlkreis ohne Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Finnland erfolgt die Zuteilung der 13 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt keine Sperrklausel. Parteien können sich zu Listenverbindungen zusammenschließen. In der Oberzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren angewandt, während die Sitze in der Unterzuteilung an die Kandidaten mit den meisten Präferenzstimmen gehen.

In Frankreich erfolgt die Wahl der 74 Abgeordneten durch eine Verhältniswahl mit acht Wahlkreisen. Bei der Europawahl 2009 (bei der nur 72 Abgeordnete gewählt wurden) wurden im Wahlkreis Nord-Ouest 10 Mandate, Ouest 9 Mandate, Est 9 Mandate, Sud-Ouest 10 Mandate, Sud-Est 13 Mandate, Massif-Central/Centre 5 Mandate, Ile-de-France 13 Mandate und Outre-Mer 3 Mandate vergeben. Die Sperrklausel beträgt für jeden Wahlkreis 5 % der gültigen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Griechenland erfolgt die Zuteilung der 22 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 3 % der gültigen Stimmen. Die Zuteilungsmethode basiert auf der unter Einbeziehung der Listen, die nicht an der Verteilung teilnehmen, berechneten Harequote und einer zweigliederigen Restsitzvergabe.

In Republik Irland findet die Wahl nach dem Verfahren der übertragbaren Einzelstimmgebung (Präferenzwahlsystem) mit vier Wahlkreisen (Dublin 3 Sitze, East 3 Sitze, North-West 3 Sitze, South 3 Sitze) statt. Es gibt keine Sperrklausel.

In Italien erfolgt die Zuteilung der 73 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 4 % der gültigen Stimmen. Die Parteien registrieren Distriktlisten in fünf Distrikten (Nord-Occidentale, Nord-Orientale, Centrale, Meridionale, Insulare). Die Sitzzuteilung erfolgt in zwei Schritten. In der Oberzuteilung der Sitze an die verschiedenen Parteien werden die jeweiligen Distriktlisten als eine Bundesliste betrachtet und die 73 Sitze werden mit dem Hare/Niemeyer-Verfahren zwischen diesen aufgeteilt. In der Unterzuteilung an die einzelnen Distriktlisten werden die Sitze, die eine Partei gewonnen hat, mit dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf die fünf Distriktlisten aufgeteilt. Innerhalb der Disktriktlisten schließlich gehen die Mandate an die Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen. Eine Sonderregelung gilt für Parteien nationaler Minderheiten: Diese können Listenverbindungen mit Parteien eingehen, die in allen fünf Distrikten antreten, und so ihre Chancen auf ein Mandat erhöhen. Wenn der Spitzenkandidat einer verbündeten Minderheitenpartei mindestens 50.000 Vorzugsstimmen erhält, steht ihm ein Sitz zu. Bei der Europawahl in Italien 2009 erreichte Herbert Dorfmann von der Südtiroler Volkspartei mit 84.361 Stimmen einen Sitz.

In Lettland erfolgt die Zuteilung der 9 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der abgegebenen Stimmen, faktisch ist aufgrund der geringen Sitzzahl jedoch ein besseres Wahlergebnis notwendig, um ein Mandat zu erreichen. Für die Sitzzuteilung wird das Sainte-Laguë-Verfahren verwendet.

In Litauen erfolgt die Zuteilung der 12 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der abgegebenen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das Hare/Niemeyer-Verfahren mit aufgerundeter Hare-Quote HQ2=\left\lceil\frac{\text{zuteilungsberechtigte Stimmen}}{\text{Anzahl der Sitze}}\right\rceil verwendet.

In Luxemburg erfolgt die Zuteilung der 6 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt keine Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Malta erfolgt die Zuteilung der 6 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt keine Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das System der übertragbaren Einzelstimmgebung (Präferenzwahlsystem) verwendet.

In den Niederlanden erfolgt die Zuteilung der 26 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt keine Sperrklausel. Die Parteien können sich zu Listenverbindungen zusammenschließen. In der Oberzuteilung (an die Listenverbindungen) wird das D'Hondt-Verfahren angewandt, während die Sitze in der Unterzuteilung (an die einzelnen Parteien) nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zugeteilt werden.

In Polen erfolgt die Zuteilung der 50 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der gültigen Stimmen. Die Parteien registrieren Landeslisten in 13 Distrikten (Katowice, Warszawa 1, Warszawa 2, Wrocław, Kraków, Poznań, Gdańsk, Łódź, Gorzów Wielkopolski, Bydgoszcz, Olsztyn, Lublin, Rzeszów). Die Sitzzuteilung erfolgt in zwei Schritten. In der Oberzuteilung (an die verschiedenen Parteien) werden die jeweiligen Distriktlisten als eine Bundesliste betrachtet und die 50 Sitze mit dem D'Hondt-Verfahren zwischen ihnen aufgeteilt. In der Unterzuteilung an die einzelnen Distriktlisten werden die Sitze, die eine Partei jeweils gewonnen hat, mit dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf die 13 Distriktlisten aufgeteilt.

In Portugal erfolgt die Zuteilung der 22 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt keine Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Rumänien erfolgt die Zuteilung der 33 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Es gibt zwei Sperrklauseln: Für Parteien beträgt sie 5 % der gültigen Stimmen, für unabhängige Kandidaten berechnet sie sich durch den Quotienten der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenen Sitze. Für die Wahlergebnisse 2009 ergab sich damit eine Sperrklausel von 4.840.033/33 = 146.668 Stimmen (ca. 2,9 % der Stimmen). Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Schweden erfolgt die Zuteilung der 20 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 4 % der gültigen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das modifizierte Sainte-Laguë-Verfahren verwendet.

In der Slowakei erfolgt die Zuteilung der 13 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der gültigen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das Quotenverfahren mit Droopquote und Restsitzvergabe nach größten Resten verwendet.

In Slowenien erfolgt die Zuteilung der 8 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 4 %. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Spanien erfolgt die Zuteilung der 54 Sitze in einem nationalen Wahlkreis ohne Sperrklausel. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet. Regionale und andere kleinere Parteien präsentieren üblicherweise gemeinsame Listen, um ihren Chancen auf ein Mandat zu erhöhen. Teilweise werden dabei vorab Absprachen getroffen, dass ein gewonnener Sitz während der Legislaturperiode zwischen den Parteien einer Liste rotiert.

In der Tschechischen Republik erfolgt die Zuteilung der 22 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der gültigen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

In Ungarn erfolgt die Zuteilung der 22 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt 5 % der gültigen Stimmen. Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet.

Im Vereinigten Königreich werden 73 Abgeordnete gewählt. Es gibt eine Verhältniswahl mit zwölf Wahlkreisen (Eastern 7 Sitze, East Midland 5 Sitze, London 8 Sitze, North East 3 Sitze, North West 8 Sitze, South East 10 Sitze, South West 6 Sitze, West Midlands 7 Sitze, Yorkshire/Humber 6 Sitze, Schottland 6 Sitze, Wales 4 Sitze, Nordirland 3 Sitze). Für die Sitzzuteilung wird das D'Hondt-Verfahren verwendet. Im Wahlkreis Nordirland gelten einige Sonderregeln, insbesondere wird hier das Verfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Präferenzwahlsystem) angewandt.

In Zypern erfolgt die Zuteilung der 6 Sitze in einem nationalen Wahlkreis. Die Sperrklausel beträgt formal 1,8 % der gültigen Stimmen; faktisch ist aufgrund der niedrigen Mandatezahl ein deutlich besseres Wahlergebnis notwendig, um überhaupt einen Sitz zu erreichen. Für die Sitzzuteilung wird das Hare/Niemeyer-Verfahren mit abgerundeter Hare-Quote HQ3=\left\lfloor\frac{\text{zuteilungsberechtigte Stimmen}}{\text{Anzahl der Sitze}}\right\rfloor verwendet.

Geschichte und Bedeutung der Europawahl

Bei Gründung der Europäischen Gemeinschaften besaß das Europäische Parlament (damals noch als Parlamentarische Versammlung bezeichnet) kaum Kompetenzen. Die Europaabgeordneten wurden nach Art. 138 Abs. 1 EWG-Vertrag „nach einem von jedem Mitgliedstaat bestimmten Verfahren von den Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt“, sie waren also jeweils zugleich auch nationale Parlamentarier. Allerdings sah Art. 138 Abs. 3 EWG-Vertrag auch schon die Möglichkeit einer allgemeinen Europawahl vor; die Versammlung sollte ihm zufolge „Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten“ ausarbeiten, die dann vom Ministerrat einstimmig erlassen und von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollten. Dieses Vorhaben, das niemals vollständig umgesetzt wurde, entsprach somit im Wesentlichen bereits dem heutigen Art. 223 AEU-Vertrag.

Erst 1976 – nach der ersten Erweiterung der Gemeinschaften und inmitten der Eurosklerose-Krise – gelang es den im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, sich auf den Direktwahlakt zu einigen. Dieser sah die Einführung von Europawahlen vor, wenn auch zunächst nach jeweils einzelstaatlichen Regelungen. Obwohl das Europäische Parlament durch den Direktwahlakt keine zusätzlichen Kompetenzen erhielt, wurde die erste Europawahl im Jahr 1979 als ein wichtiges symbolisches Zeichen gesehen. Die neugewonnene demokratische Legitimität des Parlaments führte zu einem gestiegenen Selbstbewusstsein der Abgeordneten, das sich etwa in dem 1984 auf Initiative von Altiero Spinelli verabschiedeten Entwurf des Parlaments für eine europäische Verfassung niederschlug. Die Stärkung der Kompetenzen des Parlaments wurde nun als die beste Möglichkeit gesehen, um das europäische Demokratiedefizit abzubauen.

Die reale Machtlosigkeit des Parlaments führte jedoch schnell dazu, dass die Europawahlen in den verschiedenen Mitgliedstaaten als Wahlen „zweiten Ranges“ betrachtet wurden. Statt europäischer Themen standen im Mittelpunkt des Wahlkampfs meist nationale Fragen, und bereits bei der Europawahl 1984 nutzten viele Wähler die Europawahlen, um ihre jeweils nationale Regierung abzustrafen. Die europaweite Wahlbeteiligung sank bis zur Europawahl 2009 von Wahl zu Wahl und fiel in fast allen Ländern niedriger aus als die Wahlen zum nationalen Parlament. Von dieser niedrigen Wahlbeteiligung profitierten dabei in manchen Mitgliedstaaten auch populistische oder extremistische Gruppierungen, die Sitze im Europäischen Parlament erzielten.

Auch die EU-Vertragsreformen seit den 1990er Jahren (insbesondere der Vertrag von Maastricht 1992) durch die das Parlament deutlich an Kompetenzen gegenüber den anderen EU-Institutionen hinzugewann, änderten nichts am Trend der sinkenden Wahlbeteiligung und an der Dominanz nationaler Themen im Wahlkampf. Die europäischen politischen Parteien versuchten dieser Entwicklung entgegenzutreten, indem sie gemeinsame europaweite Wahlprogramme formulierten. Vorreiter war hierbei die Europäische Grüne Partei bei der Europawahl 2004; bei der Europawahl 2009 zogen fast alle anderen Europaparteien nach. Allerdings fanden auch diese Wahlprogramme nur wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.

Als tiefere strukturelle Gründe hierfür werden vor allem das Fehlen länderübergreifender Listen und Spitzenkandidaten gesehen, die eine gesamteuropäische Personalisierung der Wahlen ermöglichen würden. Hintergrund ist der vergleichsweise geringe Einfluss des Europaparlaments auf die Bildung der europäischen Exekutive: Während etwa Regierungschefs auf nationaler Ebene meist vom Parlament gewählt werden, wird der Präsident der Europäischen Kommission vom Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, nominiert und vom Europaparlament lediglich bestätigt. Allerdings nahm auch hier der Einfluss des Europäischen Parlaments zu: Der Europäische Rat muss inzwischen beim Vorschlag des Präsidentschaftskandidaten nach Art. 17 Abs. 7 EU-Vertrag die Ergebnisse der vorhergehenden Europawahlen „berücksichtigen“; üblicherweise gehört daher der Kommissionspräsident derjenigen Europapartei an, die im Parlament die stärkste Fraktion stellt. Im Vorfeld der Europawahl 2009 hatte es deshalb eine Kampagne unter anderem der Europäischen Bewegung und der Union Europäischer Föderalisten gegeben, die darauf drängten, dass die europäischen Parteien schon im Wahlkampf verschiedene Kandidaten zur Debatte stellen sollten.[8] Allerdings scheiterte die Ernennung solcher Spitzenkandidaten aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Europaparteien.

Auch über eine grundsätzliche Veränderung des Wahlsystems, durch die alle oder ein Teil der Europaabgeordneten nicht mehr über nationale, sondern über europaweite Listen gewählt werden würde, wurde wiederholt diskutiert. Ein entsprechender Vorschlag wurde 2008 von Andrew Duff, dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Wahlreform, eingebracht[9] und am 19. April 2011 vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen verabschiedet.[10] Darin ist vorgesehen, länderübergreifende europäische Wahllisten einzuführen, für die jede europäische Partei bzw. jede Fraktion des Europäischen Parlaments 25 Kandidaten vorschlagen kann. Das Europäische Parlament hätte neu 751 Abgeordnete aus den nationalen Listen und zusätzlich 25 über die transnationalen Listen gewählte Abgeordnete.[11] Eine solche Reform würde jedoch eine Veränderung des EU-Vertrags notwendig machen und müsste deshalb von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden.

Entwicklung der Wahlbeteiligung

Während die europaweite Wahlbeteiligung bis zur Europawahl 2009 kontinuierlich sank, schwankte sie zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten teilweise sehr deutlich. Hoch ist sie in Belgien und Luxemburg, wo Wahlpflicht herrscht, aber beispielsweise auch in Italien und Malta. Eine besonders niedrige Wahlbeteiligung gibt es dagegen üblicherweise im Vereinigten Königreich sowie in mehreren der bei der EU-Erweiterung 2004 neu beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wahlbeteiligung bei Europawahlen in den einzelnen Ländern, jeweils in Prozent der Wahlberechtigten.

Wahljahr Gesamt DE AT FR BE IT LU NL DK IE UK GR ES PT SE FI CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK
1979 63,0 65,7 - 60,7 91,4 84,9 88,9 57,8 47,8 63,6 32,2 - - - - - - - - - - - - - - -
1984 61,0 56,8 - 56,7 92,2 83,4 88,8 50,6 52,4 47,6 32,6 77,2 68,9 (1987) 72,4 (1987) - - - - - - - - - - - -
1989 58,5 62,3 - 48,7 90,7 81,5 87,4 47,2 46,2 68,3 36,2 79,9 54,6 51,2 - - - - - - - - - - - -
1994 56,8 60,0 67,7 (1996) 52,7 90,7 74,8 88,5 35,6 52,9 44,0 36,4 71,2 59,1 35,5 41,6 (1995) 60,3 (1996) - - - - - - - - - -
1999 49,8 45,2 49,4 46,8 91,0 70,8 87,3 30,0 50,5 50,2 24,0 75,3 63,0 40,0 38,8 31,4 - - - - - - - - - -
2004 45,6 43,0 42,4 43,1 90,8 73,1 91,4 39,1 47,9 59,7 38,9 62,8 45,9 38,7 37,2 41,1 27,9 26,9 71,2 41,2 48,2 38,5 82,4 20,4 28,3 16,7
2009 43,0 43,3 46,0 40,7 90,4 65,1 90,8 36,8 59,5 57,6 34,7 52,6 46,0 36,8 45,5 40,3 28,2 43,9 59,4 53,7 21,0 36,3 78,8 24,5 28,3 19,6

Bisherige Europawahlen

Fraktion EVP – ED SPE ELDR Grüne/EFA GUE/NGL UEN EDU Fraktions-
lose
Sitze Beteiligung
Europawahl 1999 233
37,2%
180
28,8%
51
8,1%
48
7,7%
42
6,7%
31
5,0%
16
2,5%
25
4,0%
626 49,8%
Fraktion EVP – ED SPE ALDE Grüne/EFA GUE/NGL UEN Ind/Dem Fraktions-
lose
Sitze Beteiligung
Europawahl 2004 264
38,0%
200
27,2%
90
9,2%
42
5,6%
41
5,3%
30
3,7%
33
2,0%
32
9,0%
732 45,5%
Fraktion EVP S&D ALDE Grüne/EFA GUE/NGL ECR EFD Fraktions-
lose
Sitze Beteiligung
Europawahl 2009 265
36,0%
184
25,0%
84
11,4%
55
7,5%
35
4,8%
54
7,3%
32
4,3%
27
3,7%
736 43%

Bisherige Europawahlen in Deutschland

Partei CDU/CSU SPD FDP Grüne Linke[12] REP Andere Sitze Beteiligung
Europawahl in Deutschland 1979 49,2%
42
40,8%
35
6,0%
4
3,2%
0,8%
81 65,7%
Europawahl in Deutschland 1984 45,9%
41
37,4%
33
4,8%
8,2%
7


3,7%
81 56,8%
Europawahl in Deutschland 1989 37,8%
32
37,1%
31
5,6%
4
8,4%
8
7,1%
6
3,8%
81 62,3%
Europawahl in Deutschland 1994 38,8%
47
32,2%
40
4,1%
10,1%
12
4,7%
3,9%
6,3%
99 60,0%
Europawahl in Deutschland 1999 48,7%
53
30,7%
33
3,0%
6,4%
7
5,8%
6
1,7%
3,7%
99 45,2%
Europawahl in Deutschland 2004 44,5%
49
21,5%
23
6,1%
7
11,9%
13
6,1%
7
1,9%
7,9%
99 43,0%
Europawahl in Deutschland 2009 37,9%
42
20,8%
23
11,0%
12
12,1%
14
7,5%
8
1,3%
9,4%
99 43,3%

Bisherige Europawahlen in Österreich

Partei ÖVP SPÖ MARTIN FPÖ Grüne BZÖ LiF Andere Sitze Beteiligung
Europawahl 1996[13] 29,7%
7
29,2%
6
-
27,5%
6
6,8%
1
- 4,3%
1
2,1%
-
21 67,2%
Europawahl 1999 30,7%
7
31,7%
7
-
23,4%
5
9,3%
2
- 2,7%
-
1,5%
-
21 49,4%
Europawahl 2004 32,7%
6
33,3%
7
14,0%
2
6,3%
1
12,9%
2
- - 18 42,4%
Europawahl 2009 30,0%
6
23,7%
4+1[14]
17,7%
3
12,7%
2
9,9%
2
4,6%
0+1[15]
- 17+2 46,0%

Einzelnachweise

  1. EurActiv.de: EU-Wahlreform verschoben: "Blamage für das Parlament"
  2. Der Standard, 4. Juni 2009: EU verbietet rasche Veröffentlichung von Wahlergebnissen.
  3. Der Standard, 5. Juni 2009: Niederlande veröffentlichten EU-Wahlresultate zu früh.
  4. Vgl. die detaillierte Übersicht auf Wahlrecht.de für die Europawahl 2009.
  5. Vgl. bei Spiegel Online
  6. des Bundesverfassungsgerichts
  7. bei tageschau.de
  8. Vgl. die Homepage der Kampagne.
  9. EurActiv, 13. Oktober 2008: Europaabgeordneter: „Umfassende“ Wahlreform bis 2014 „dringend benötigt“; siehe auch Entwurf eines Berichts über einen Vorschlag zur Änderung des Direktwahlakts, 5. Juli 2010.
  10. EUobserver, 19. April 2011: Call for Europeans to elect 25 MEPs from EU-wide list (englisch).
  11. Reform des Wahlrechts: Parlament soll europäischer werden
  12. Bis 2004 PDS
  13. Nachwahl zum Europaparlament nach dem Beitritt 1996
  14. Weiterer Sitz nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
  15. Sitz erst nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

Literatur

  • Andreas M. Wüst, Markus Tausendpfund: 30 Jahre Europawahlen, in: APuZ 23-24/2009, S. 3–9.
  • Wilke, Jürgen/Schäfer, Christian/Leidecker, Melanie 2011: Mit kleinen Schritten aus dem Schatten: Haupt- und Nebenwahlkämpfe in Tageszeitungen am Beispiel der Bundestags- und Europawahlen 1979-2009. In: Tenscher, Jens (Hg.): Superwahljahr 2009. Vergleichende Analysen aus Anlass der Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 155-179.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Europawahl – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikinews Wikinews: Europawahl – in den Nachrichten

Deutschland

Österreich


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