Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1969

Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1969
Gustav Heinemann
Gerhard Schröder

Am 5. März 1969 wählte die 5. Bundesversammlung den Bundesminister der Justiz Gustav Heinemann zum dritten Bundespräsidenten. Er kandidierte auf Vorschlag der SPD (449 Sitze in der Bundesversammlung). Kurz vor der Wahl entschied sich die FDP (83 Sitze), ihn zu unterstützen. Die NPD (22 Sitze) erklärte sich für den von der CDU (482 Sitze) nominierten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder.

Heinemann gewann im dritten Wahlgang mit nur sechs Stimmen Vorsprung vor Schröder, dem knappsten Ergebnis bei einer Bundespräsidentenwahl. Er ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Falls Sozialdemokraten nicht für Schröder gestimmt, sondern sich allenfalls der Stimme enthalten haben, müssen zehn, höchstens 15 Freidemokraten den CDU-Kandidaten gewählt haben. Erst 1994 und 2010 gab es bei der Bundespräsidentenwahl wieder einen dritten Wahlgang, in dem Roman Herzog bzw. Christian Wulff allerdings die absolute Mehrheit erreichten.

Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“. Nach der Bundestagswahl am 28. September 1969 kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.

Berlin, 5. März 1969 - Gesamtstimmenzahl 1036 - absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Gustav Heinemann 514 49,6 % SPD
Gerhard Schröder 501 48,4 % CDU
Enthaltungen 5 0,5%
ungültige Stimmen 3 0,3%
nicht abgegeben 13 1,3%
2. Wahlgang Gustav Heinemann 511 49,3 % SPD
Gerhard Schröder 507 48,9 % CDU
Enthaltungen 5 0,5%
nicht abgegeben 13 1,3%
3. Wahlgang Gustav Heinemann 512 49,4 % SPD
Gerhard Schröder 506 48,8 % CDU
Enthaltungen 5 0,5%
nicht abgegeben 13 1,3%
Damit war Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt.

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