Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1949

Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1949
Theodor Heuss
Kurt Schumacher

Am 12. September 1949 wählte die Bundesversammlung den FDP-Vorsitzenden Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten. Das entsprach einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, die außerdem die Wahl Konrad Adenauers zum Bundeskanzler (am 15. September 1949) vorsah.

Angesichts der 395 von 804 Sitzen, über die die Regierungskoalition (CDU/CSU 280, FDP 87, DP 28) in der Bundesversammlung verfügte, wurden Kurt Schumacher, dem Vorsitzenden der SPD mit ihren nur 279 Sitzen von vornherein kaum Chancen eingeräumt, und erst recht nicht dem Kandidaten Rudolf Amelunxen der Zentrumspartei mit 21 Sitzen. Die KPD brachte es auf 40 Sitze. Einige wenige Stimmen wurden für Personen abgegeben, die gar keine Kandidatur erklärt hatten. Eine Beschränkung der Wahl auf zugelassene Wahlvorschläge wurde erst durch das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 eingeführt.

Im ersten Wahlgang wurden 803, im zweiten Wahlgang 800 Stimmen abgegeben.(Alle Zahlen ohne die nicht stimmberechtigten Berliner Mitglieder der Bundesversammlung.)

Bonn, 12. September 1949 – Gesamtstimmenzahl 804 – absolute Mehrheit 403
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Theodor Heuss 377 46,9 % FDP
Kurt Schumacher 311 38,7 % SPD
Rudolf Amelunxen 28 3,5 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 6 0,7 % CDU
Karl Arnold 1 0,1 % CDU
Josef Müller 1 0,1 % CSU
Alfred Loritz 1 0,1 % WAV
Stimmenthaltungen 76 9,5 %
Ungültig 2 0,2 %
2. Wahlgang Theodor Heuss 416 51,7 % FDP
Kurt Schumacher 312 38,8 % SPD
Rudolf Amelunxen 30 3,7 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 2 0,2 % CDU
Stimmenthaltungen 37 4,6 %
Ungültig 3 0,4 %
Damit war Theodor Heuss zum Bundespräsidenten gewählt.

Weblinks

Die Bundesversammlungen 1949–2010 Eine Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni 2010. Hrsg.: Deutscher Bundestag


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