- Walter Blume
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Walter Blume (* 23. Juli 1906 in Dortmund; † 13. November 1974 ebenda) war SS-Standartenführer und Ministerialrat; vom Juni bis September 1941 als Anführer des Sonderkommandos 7a (innerhalb der Einsatzgruppe B) als Massenmörder in Russland und Weißrussland tätig.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Walter Blume wurde 1906 in Dortmund als Sohn eines Oberlehrers geboren. Evangelisch erzogen studierte er nach dem Abitur Jura in Bonn, Jena und Münster. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er 1929. 1932 bestand er sein Assessorexamen mit „ausreichend“, im April 1933 promovierte er zum Dr. jur. Wie viele andere junge Assessoren konnte er anschließend froh sein, ein sogenanntes unentgeltliches richterliches Kommissarium zu erhalten.
Er arbeitete als unbezahlter Hilfsrichter im Amtsgericht in Dortmund. Mit der „Machtergreifung“ der NSDAP ergab sich für Blume eine unerwartete Karrierechance. Ein Anwalt vermittelte ihm eine Beschäftigung beim Polizeipräsidium. Am 1. März 1933 ernannte ihn der neu eingesetzte Polizeipräsident Wilhelm Schepmann zum Leiter der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums. Mit Dienstbeginn trat er SA[1] und zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Im gleichen Jahr begann seine Tätigkeit für den SD.
Wie alle Angehörigen des Leitenden Dienstes bei der Gestapo wechselte er in den folgenden Jahren ständig den Arbeitsplatz. Bis Herbst 1934 blieb er in Dortmund und wurde anschließend nach Berlin, Halle und Hannover versetzt. 1935 erfolgte sein Übertritt von der SA zur SS.[1]
Durch diesen ständigen Wechsel des Personals erreichte die spätere RSHA-Spitze um Heydrich, dass die führenden Kräfte möglichst viele Erfahrungen in Sachen Terror und Unterdrückung sammeln konnten. Zum anderen konnten sie durch ihre „Nicht-Sesshaftigkeit“ ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft zeigen.
Aus Halle berichtete Blume stolz im Dezember 1935 über seine Erfolge bei der Verfolgung der Juden:
„1.Halle wird von einem Zuzug durch Juden gemieden. 2.Es macht sich eine verstärkte Abwanderung bemerkbar. 3.In Halle ist eine fast völlige Zurückziehung der Juden aus der Öffentlichkeit zu bemerken.“
Blume stieg weiter auf. Kurz nach Kriegsbeginn, im Dezember 1939, wurde er zum Oberregierungsrat ernannt und als Chef der Gestapo Berlin eingesetzt. Im März 1941 wechselte er in das Reichssicherheitshauptamt und wurde Leiter der Personalabteilung (Gruppe I A) im Amt I, das von SS-Brigadeführer Bruno Streckenbach geleitet wurde.
In den folgenden Monaten war Blume maßgeblich an der Zusammenstellung des Personals für die Mordkommandos der sich formierenden Einsatzgruppen beteiligt. Im Juni 1941 bekam er selbst die Führung des Sonderkommandos 7a (in der Einsatzgruppe B). Bis Mitte September hatte die Einsatzgruppe B nach eigenen Angaben insgesamt 24.000 Menschen in Weißrussland und Russland ermordet.
Scheinbar mühelos wechselte Blume im September 1941 vom Gemetzel der Erschießungsgräben zurück zum Schreibtisch im Personalamt des RSHA. Er wurde zum Ministerialrat und SS-Standartenführer befördert.
Im Juni 1942 wurde er zur „Bandenbekämpfung“ von Partisanen in Slowenien eingesetzt. Nach einem Intermezzo als Chef der Sicherheitspolizei in Düsseldorf ging er im August 1943 als Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD nach Athen. Dort bekam er Unterstützung von den Eichmann-Mitarbeitern Dieter Wisliceny und Anton Burger. Sie organisierten die Deportation der verbliebenen griechischen Juden in das Vernichtungslager Auschwitz.
Seine Untergebenen beschenkte Blume zu Weihnachten 1943 mit ausgesuchten Kleidungsstücken (aus dem Eigentum der ermordeten griechischen Juden).
Blume kehrte Ende 1944 nach Berlin zurück.
Nach 1945
Blume wurde festgenommen und musste sich im Einsatzgruppen-Prozess verantworten. Vom Vorsitzenden Richter Musmanno befragt, warum er den Mord wehrloser Zivilisten befohlen habe, antwortete Blume:
„Eigentlich schießt ein deutscher Soldat nicht auf wehrlose Menschen, aber der Führer hat diese Erschießungen befohlen, weil diese Leute sonst auf uns oder unsere Kameraden als Partisanen schießen würden [wenn sie am Leben blieben], und auch an den Schutz unserer Frauen und Kinder mußten wir denken.“
Blume wurde 1948 zum Tode verurteilt, 1951 zu 25 Jahren Haft begnadigt. 1955 wurde er aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Er war anschließend als Geschäftsführer in Soest tätig.
Literatur
- Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition, Hamburg 2002, ISBN 3-930908-75-1.
- Hermann-J. Rupieper, Alexander Sperk (Hrsg.): Die Lageberichte der Geheimen Staatspolizei zur Provinz Sachsen (1933-1936). Band 2: Regierungsbezirk Merseburg, Halle (Saale). Mitteldeutscher Verlag mdv, 2004, ISBN 3-89812-214-X.
- Ernst Klee: Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16048-0.
Weblinks
- Fotos und Dokumente zu Walter Blume im Bestand des United States Holocaust Memorial Museum
- Biographie und Bild von Blume (italienisch)
Einzelnachweise
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 55.
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