- Weibel (Amtsdiener)
-
Der Weibel (auch Amtsweibel, frz. huissier, it. usciere) dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht in der Schweiz. Er ist für Dienst- und Botengänge zuständig, hat aber auch zeremonielle Aufgaben. In einigen Kantonen wurden dem Weibel auch ein selbständiges Bewilligungsrecht bezüglich verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Verfahrensschritte zugestanden, siehe auch Amtsbot. Bei öffentlichen Auftritten trägt der Weibel einen Umhang in den Farben der repräsentierten Körperschaft. Bundesweibel zum Beispiel tragen daher einen Umhang, der halb rot, halb weiss ist.
Man unterscheidet zwischen:
- Bundesweibel sind im Dienste aller drei Gewalten des Bundes tätig:
- Bundesratsweibel sind einem Bundesrat fest zugeteilt.
- Parlamentsweibel sind entweder dem National- oder dem Ständerat zugeteilt.
- Bundesgerichtsweibel sind für das Bundesgericht in Lausanne oder für das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern tätig.
- Standesweibel (auch Staats- oder Landweibel) arbeiten für die Regierung und (selten: oder) das Parlament eines Kantons.
- Ratsweibel sind die Amtsdiener eines Kantonsparlaments (Basel-Stadt, Glarus, Solothurn).
- Gerichtsweibel sind die Amtsdiener eines Gerichts (Bezeichnung nur in wenigen Kantonen gebräuchlich).
- Stadtweibel oder Ratsweibel arbeiten für grössere Städte und haben vor allem zeremonielle Aufgaben. Entsprechend auch der Gemeindeweibel, der für die Gemeindeverwaltung Botengänge macht und auch formelle Aufgaben hat.
Das Wort Weibel stammt von ahd. weibil, das seinerseits von ahd. weibôn 'sich hin und her bewegen' abgeleitet ist. Die Schweizer Dienstgradbezeichnung Feldweibel ist desselben Ursprungs, ebenso die deutsche Dienstgradbezeichnung Feldwebel.
Weblinks
Kategorien:- Dienstgrad
- Politik (Schweiz)
- Zivilprozessrecht (Schweiz)
- Öffentliches Recht (Liechtenstein)
- Bundesweibel sind im Dienste aller drei Gewalten des Bundes tätig:
Wikimedia Foundation.