Weltpostvertrag

Weltpostvertrag
Flagge der UPU

Der Weltpostverein (kurz WPV; franz. Union postale universelle kurz UPU) wurde 1874 gegründet und regelt bis heute die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Der Hauptsitz des Weltpostvereins ist seit der Gründung im schweizerischen Bern. Er hat derzeit 191 Mitgliedstaaten. Hauptrechtsgrundlagen des Vereins sind die Satzung (Constitution) vom 10. Juli 1964, ergänzt durch die Allgemeine Verfahrensordnung (Règlement général), sowie der Weltpostvertrag (Convention postale universelle)[1].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Heinrich von Stephan auf einer Briefmarkenausgabe von 1949, Deutsche Post (Berlin)
Porträt von Heinrich von Stephan auf einer westdeutschen Briefmarke, ebenfalls 1949

Am 9. Oktober 1874 wurde im Rathaus zum Äusseren Stand von Bern (Schweiz) auf Vorschlag des deutschen Generalpostdirektors Heinrich von Stephan ein allgemeiner Postverein von 22 Staaten gegründet. Dieser zählt zu den ältesten Internationalen Organisationen. Der Weltpostvertrag wurde von 21 Gründungsstaaten ratifiziert und trat am 1. Juli 1875 in Kraft.

Diese waren: Ägypten, Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei, Ungarn und die Vereinigten Staaten von Amerika. Zum 1. Januar 1876 trat auch Frankreich dem Weltpostverein bei.

Der Postverein regelt auf seinen Postkongressen die internationale Zusammenarbeit der nationalen Postverwaltungen. 1878 wird der Allgemeine Postverein zum Weltpostverein, im selben Jahr entstehen das Wertbriefabkommen und das Postanweisungsabkommen. 1881 tritt der Postpaketvertrag in Kraft, 1885 folgen Zusatzabkommen zum Weltpostvertrag, Wertbriefabkommen, Postpaketvertrag und zum Postanweisungsabkommen. Das Postauftragsabkommen und ein Abkommen über Ausweisbücher treten 1886 in Kraft.

Auf dem Weltpostkongress in Wien 1891 werden alle bestehenden Verträge erneuert. Die Änderungen treten am 1. Juli 1892 in Kraft, das neu hinzugekommene Postzeitungsabkommen am 1. Januar 1893. Es folgen Kongress in Washington, die erzielten Verbesserungen treten am 1. Januar 1889 in Kraft.

Am 4. Juli 1947 wurde der Weltpostverein eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und ist mit 191 Mitgliedstaaten das internationale Forum für die Kooperation zwischen Postbehörden und -firmen.

Der Hauptsitz der Organisation ist in Bern. Von hier aus wird alle fünf Jahre der Weltpostkongress organisiert. Generaldirektor des Weltpostvereins ist seit dem 1. Januar 2005 der Franzose Edouard Dayan.

An die Bedeutung der Stadt Bern für das weltweite Postwesen erinnert das Weltpost-Denkmal; das Verwaltungsgebäude des Vereins befindet sich in der Berner Weltpoststrasse.

Vereinszweck

von Weltpostverein ausgegebener IRC

Der Weltpostvertrag von 1874 regelt die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Bis heute besteht die Hauptaufgabe des Weltpostvereins in der Sicherstellung einer weltumspannenden, zeitnahen Zustellung von Briefen und Paketen über Länder- und Sprachgrenzen hinweg. Die Notwendigkeit einer koordinierenden Instanz wie der Weltpostverein wird deutlich angesichts der Zahlen, die das weltweite Postwesen beschreiben (Stand 2003):

  • 6 Millionen Postmitarbeiter
  • 700.000 Poststellen
  • 430 Milliarden Briefe (davon 6 Milliarden grenzüberschreitend)
  • 4,4 Milliarden Pakete (davon 82 Millionen grenzüberschreitend)

Zahlreiche Übereinkommen (Arrangements) zum Weltpostvertrag wurden bei den Weltpostkongressen beschlossen. Auf dem Kongress 1999 in Peking wurde z. B. das Postzahlungsdienste-Übereinkommen verabschiedet, welches das Postgiroübereinkommen, das Postanweisungsübereinkommen und das Postnachnahmeübereinkommen zusammenfasst.

Als Weltpostsprache wurde von der UPU französisch gewählt.

Praktische Bedeutung für den einzelnen Postkunden hatte der Weltpostverein vor allem bei Verlust von Sendungen. So richtete sich beispielsweise der Entschädigungsbetrag für eine verlorene Einschreibsendung zunächst nach dem „Goldfranken“ (für ein Einschreiben gab es 75 Goldfranken), später nach Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds, wobei immer eine Umrechnung in die Währung des Landes des Absenders stattfand.

Ein weiteres Gebiet war der Internationale Antwortschein (Coupon Response International). Mit diesem war es möglich, in jedem Land der Welt einen Anrechtschein zu erwerben, der im Einlöseland in Briefmarken umgetauscht wurde, deren Nennwert dem billigsten Auslandsbrief entsprach. Auf diese Art und Weise konnte ein Absender verhindern, dass dem Empfänger für seine Antwort Kosten entstanden. Allerdings unterlag der Internationale Antwortschein wiederholt Restriktionen, um zu verhindern, dass dieser zur Umgehung von Devisenbeschränkungen missbraucht wird.

Weltpostkongresse

15. Weltpostkongress 1964 in Wien (Österreichische Briefmarke)
  • 1. Weltpostkongress: 1874 in Bern
  • 2. Weltpostkongress: 1878 in Paris
  • 3. Weltpostkongress: 1885 in Lissabon
  • 4. Weltpostkongress: 1891 in Wien
  • 5. Weltpostkongress: 1897 in Washington D.C.
  • 6. Weltpostkongress: 1906 in Rom
  • 7. Weltpostkongress: 1920 in Madrid
  • 8. Weltpostkongress: 1924 in Stockholm
  • 9. Weltpostkongress: 1929 in London
  • 10. Weltpostkongress: 1934 in Kairo
  • 11. Weltpostkongress: 1939 in Buenos Aires
  • 12. Weltpostkongress: 1947 in Paris
  • 13. Weltpostkongress: 1952 in Brüssel
  • 14. Weltpostkongress: 1957 in Ottawa
  • 15. Weltpostkongress: 1964 in Wien
  • 16. Weltpostkongress: 1969 in Tokio
  • 17. Weltpostkongress: 1974 in Lausanne
  • 18. Weltpostkongress: 1979 in Rio de Janeiro
  • 19. Weltpostkongress: 1984 in Hamburg
  • 20. Weltpostkongress: 1989 in Washington (D.C.)
  • 21. Weltpostkongress: 1994 in Seoul
  • 22. Weltpostkongress: 1999 in Peking
  • 23. Weltpostkongress: 2004 in Bukarest
  • 24. Weltpostkongress: 2008 in Genf

Direktoren und Generaldirektoren des Internationalen Büros

Die ersten neun Direktoren (bis 1966) stammten alle aus der Schweiz und wurden vom Bundesrat gewählt. Danach lag die Wahl in der Kompetenz der Weltpostkongresse.

  • 1875–1892 Eugène Borel (1835–1892)
  • 1893–1899 Edmund Höhn (1838–1899)
  • 1900–1919 Eugène Ruffy (1854–1919)
  • 1919–1925 Camille Decoppet (1862–1925)
  • 1925–1937 Evaristo Garbani-Nerini (1867–1944)
  • 1937–1944 Reinhold Furrer (1875–1944)
  • 1945–1949 Alois Muri (1879–1971)
  • 1950–1960 Fritz Hess (1895–1970)
  • 1961–1966 Eduard Weber (1901–1970)
  • 1966–1973 Michel Rahi (1912–1973; Ägypten)
  • 1973–1974 Anthony Hubert Ridge (Großbritannien)
  • 1974–1984 Mohamed Ibrahim Sobhi (Ägypten)
  • 1985–1995 Botto de Barros
  • 1995–2005 Thomas E. Leavy (USA)
  • seit 2005 Edouard Dayan (Frankreich)

Einzelnachweise

  1. Siehe Art. 22 der Satzung; Gesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins vom 18. Juni 2002 (BGBl. 2002 II S. 1446).

Literatur

  • Fritz Koller, Hans Friedrich Leinung: 40 Jahre Vollzugsrat des Weltpostvereins, in: Jahrbuch der Deutschen Bundespost 1987 S. 9–100.
  • Marc Moser: 100 Jahre Weltpostverein, in: Archiv für deutsche Postgeschichte 1974 Nr. 1 S. 3–26 und 1975 Nr. 1 S. 21–78.
  • Hans Paikert, Armin Gasser, Dietrich Oldenburg: Union Postale Universelle UPU. Die UPU-Studie. Philatelistische Belege zum Thema Weltpostverein, Düsseldorf 1979.
  • O. Veredarius: Das Buch von der Weltpost, Berlin 1885.

Weblinks

Siehe auch


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