- Wilhelm von Blume
-
Wilhelm von Blume (* 2. Oktober 1867 in Berlin; † 2. Oktober 1927 in Tübingen) war ein deutscher Jurist, Hochschulprofessor und Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wilhelm von Blume studierte Jura in Marburg, Berlin und Göttingen, wo er 1892 promovierte und sich 1894 habilitierte. Anschließend lehrte er als Privatdozent römisches Recht. Im Jahre 1896 wurde er außerordentlicher Professor an der Philipps-Universität Marburg und war seit 1898 ordentlicher Professor in Rostock. 1900 kam er an die Albertus Universität Königsberg, 1904 an die Martin-Luther-Universität in Halle und 1912 an die Eberhard Karls Universität in Tübingen. Von 1916 bis 1917 war er Rektor der Eberhard Karls Universität.
Politik
Wilhelm von Blume war bis zur Gründung des Nationalsozialen Vereins ein Anhänger Friedrich Naumanns, wandte sich dann dem Nationalliberalismus zu und wurde nach dem Weltkrieg 1919 Mitglied der DDP. Der Vorsitzende des württembergischen Verfassungsvorauschusses, Wilhelm Keil, konnte Wilhelm von Blume vom 17. Dezember 1918 bis 15. Januar 1919 als dessen Berichterstatter gewinnen. Am 23. Januar 1919 wurde Blume von der provisorischen Regierung zum Regierungskommissar für die Beratung des Verfassungsentwurfs in der Verfassunggebenden Landesversammlung ernannt. Damit war er maßgeblich am Zustandekommen der Verfassung des freien Volksstaates Württemberg beteiligt. Mit dem Tod des Landtagsabgeordneten und letzten Ministerpräsidenten des Königreichs Württemberg, Theodor Liesching, rückte Blume am 1. August 1922 als Abgeordneter in den württembergischen Landtag nach. Aus gesundheitlichen Gründen verzichtete Blume 1924 auf eine weitere Kandidatur.
Literatur
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 83.
Weblinks
Wikimedia Foundation.